Die Stadt Metzingen plant den Neubau einer Kindertagesstätte für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren mit sechs Gruppen für maximal 136 Kinder sowie etwa 30 Betreuungspersonen. Die Realisierung des Bauvorhabens soll durch einen sog. Totalunternehmer erfolgen, der auf Basis einer mit den Nutzern bereits abgestimmten Vorentwurfsplanung alle weiter notwendigen Planungs- und Ausführungsleistungen zur Errichtung des Gebäudes nebst direkt angrenzenden Erschließungswegen und Terrassen sowie bestimmte Wartungsleistungen für einen Zeitraum von vier Jahren ab Abnahme der Bauleistungen übernimmt. Das Vergabeverfahren soll bis Anfang Februar 2027 mit einer Auftragsvergabe abgeschlossen werden. Der Neubau soll im Anschluss innerhalb von 15 Monaten fertiggestellt werden.
Südlich des bestehenden integrativen Kinderhauses entlang der Neugreuthstraße in Metzingen soll ein neues Kinderhaus entstehen. Das Kinderhaus soll für insgesamt 6 Gruppen, 4 Kindergartengruppen Ü3 im Erd- und Obergeschoss sowie 2 Krippengruppen U3 im Obergeschoss, ausgerichtet sein. Ziel ist ein prozessoptimiertes Kinderhaus zu erstellen. Die Baukonstruktion soll einfach und kostengünstig sein. Die Realisierung des Bauvorhabens soll durch einen sog. Totalunternehmer erfolgen, der auf Basis einer mit den Nutzern bereits abgestimmten Vorentwurfsplanung alle weiter notwendigen Planungs- und Ausführungsleistungen zur Errichtung des Gebäudes nebst direkt angrenzenden Erschließungswegen und Terrassen sowie bestimmte Wartungsleistungen für einen Zeitraum von vier Jahren ab Abnahme der Bauleistungen übernimmt. Weitere Angaben enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projekt- und Verfahrensbeschreibung.
Bewertet werden die angebotene Fassadenqualität (10 %) sowie das Farb- und Materialkonzept (10 %).
Bewertet wird der vom Bieter angebotene Realisierungszeitraum.
Bewertet wird der Gesamtpreis für die Planung und Errichtung der Kindertagesstätte nebst Außenanlagen sowie für definierte Wartung- und Pflegeleistungen.
1) Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts der VOB/A. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand der im elektronischen Projektraum bereitgestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Bei einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden mind. 3 und höchstens 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe am Verhandlungsverfahren beteiligt. Maßgebliches Auswahlkriterium ist die anhand entsprechender Referenzprojekte belegte Erfahrung mit Planungs- und Bauleistungen möglichst vergleichbarer Art. Nähere Angaben zur Methodik der Bewerberauswahl enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projekt- und Verfahrensbeschreibung. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber /Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 5 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mitteilen, von einer Teilnahme am weiteren Verfahren absehen zu wollen. 2) Im Rahmen des Vergabeverfahrens sind Planungsunterlagen mit Lösungsvorschlägen zur Planungsaufgabe vorzulegen, welche wesentlichen Einfluss auf die Vergabeentscheidung haben. Für diese Leistung erhalten alle Bieter, welche nicht mit der Planung und Errichtung beauftragt werden, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10.000 EUR brutto. Einzelheiten regeln die Vergabeunterlagen, welche nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt werden.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP. Nur Unternehmen, welche sich für den Projektraum registriert haben, werden fortlaufend über neue Nachrichten des Auftraggebers unterrichtet.
Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Baden-Württemberg eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 3 und 4 GWB
vgl. §§ 123 Abs. 1 Nr. 8, 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB
Der Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit / fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens Angaben zu machen zu im Zeitraum der letzten 8 Kalenderjahre (ab 01/2018) erbrachten Bauleistungen vergleichbarer Art (vollständige/ schlüsselfertige Errichtung von Hochbauten, vorzugsweise Kindertagesstätten oder Schulgebäuden) mit Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner, des Leistungszeitraums, der Baukosten sowie der Art und des Umfangs des Gebäudes (Nutzungsart und BGF) und Mitteilung, inwieweit die Leistungen im eigenen Betrieb oder durch einen ARGE-Partner/einen Nachunternehmer ausgeführt wurden. Mindestanforderungen: Bewerber/ die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in der Summe müssen zwingend folgende Referenzanforderungen entweder selbst erfüllen oder entsprechende Erfahrung von Unternehmen nachweisen können, die im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen als Nachunternehmer erbringen würden: 1) Nachweis mindestens einer Referenz über die schlüsselfertige Errichtung eines Kindergar-tens/ einer Kindertagesstätte oder eines Schulgebäudes, welche sämtliche folgende Anforderungen erfüllt: a) Bauwerkskosten (KG 300-400) nach DIN 276 brutto i. H. v. mind. 3 Mio. EUR, b) Fertigstellung nach 01/2018, c) Referenz umfasst neben Bauausführung auch Objektplanung Gebäude und TGA-Fachplanung ab HOAI-Leistungsphase 3 (Tätigkeit als sog. Totalunternehmer); 2) Nachweis mindestens einer Referenz über die Planung (mind. ab Leistungsphase 4/ Genehmigungsplanung) und Erstellung eines Systembaus, welche sämtliche folgende Anforderungen erfüllt: a) Bauwerkskosten (KG 300-400) nach DIN 276 brutto i. H. v. mind. 3 Mio. EUR, b) Fertigstellung nach 1/2020; 3) Nachweis mindestens einer Referenz über die schlüsselfertige Errichtung eines Hochbaus, welche sämtliche folgende Anforderungen erfüllt: a) Bauwerk ist zertifiziert nach LNB, DGNB, BNB, N!BBW, QNG oder vergleichbar oder mit einem etablierten Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet; b) Bauwerkskosten (KG 300-400) nach DIN 276 brutto i. H. v. mind. 2 Mio. EUR, c) Fertigstellung nach 1/2020.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Besondere Bedingungen folgen aus § 3 des Landestariftreue- und Mindestlohngesetztes (LMTG) Baden-Württemberg sowie aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2023/2878.