Die Stadt Lüdenscheid (AG) schreibt ihre Postdienstleistungen in drei Losen aus. Das Los 1 betrifft Briefe und Wahlsendungen, das Los 2 Päckchen/Pakete und das Los 3 Postzustellungsaufträge.
Der Rahmenvertrag je Los beginnt am 1. April 2027 und endet am 31. März 2029 (Grundlaufzeit = zwei Jahre). Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der AG die Vertragsverlängerung bis zu einem Monat vor Vertragsende schriftlich anzeigt. Die Vertragsverlängerung ist nur zweimal, d.h. bis zum Erreichen einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren zulässig.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn der AG die Vertragsverlängerung bis zu einem Monat vor Vertragsende schriftlich anzeigt. Die Vertragsverlängerung ist nur zweimal, d.h. bis zum Erreichen einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren zulässig.
Einziges Zuschlagskriterium ist für Los 1, Los 2 und Los 3 der Angebotspreis.
Maßgeblich für die Bewertung des Entgelts sind die vom Bieter in die Preisblatt eingetragenen Entgelte.
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Unterlagen können gemäß § 56 VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgrund § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3GWB
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB
Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1Nr. 10 GWB
Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 1
Ausschlussgründe nach - § 124 Abs. 1 Nr. 1- § 21 AEntG, - § 21 SchwarzArbG, - § 19 MiLoG
§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
§ 124 Abs.1 Nr. 2 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
§ 124Abs. 1 Nr. 4 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
§ 124 Abs.1 Nr. 8 und 9 GWB
Eintragung in das Anbieterverzeichnis der BNetzA oder vorläufige Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen
Sofern Bieter Leistungen (teilweise) umsatzsteuerbefreit anbieten, ist eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) nach § 4 Nr. 11b UStG einzureichen.
Los 1 umfasst Brief- und Wahlsendungen.
Die Höchstmenge für den Rahmenvertrag: 472.950
Maßgeblich für die Wertung ist der Bruttoangebotspreis. Das Angebot mit dem niedrigsten Bruttopreis wird als das wirtschaftlichste Angebot eingestuft.
Drei Unternehmensreferenzen mit abgeschlossen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren (seit 08/2023). Bei laufenden Verträgen muss die Leistung mindestens seit zwei Jahren erbracht werden. Als vergleichbar gilt die Erbringungen von bundesweiten Briefdienstleistungen für öffentliche Auftraggeber.
Eintragung in das Anbieterverzeichnis der BNetzA oder vorläufige Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen; Nachweis: Eigenerklärung über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis der BNetzA
Das Los 2 umfasst Paketsendungen.
Höchstmenge für den Rahmenvertrag: 430
Zwei Unternehmensreferenzen mit abgeschlossen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren (seit 08/2023). Bei laufenden Verträgen muss die Leistung mindestens seit zwei Jahren erbracht werden. Als vergleichbar gilt die Erbringungen von bundesweiten Paketdienstleistungen für öffentliche Auftraggeber.
Eintragung in das Anbieterverzeichnis der BNetzA oder vorläufige Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen; Nachweis: Eigenerklärung über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis der BNetzA)
Das Los 3 umfasst Postzustellungsaufträge.
Höchstmenge für den Rahmenvertrag: 15.000
Zwei Unternehmensreferenzen mit abgeschlossen vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren (seit 08/2023). Bei laufenden Verträgen muss die Leistung mindestens seit zwei Jahren erbracht werden. Als vergleichbar gilt die Erbringungen von bundesweiten Postzustellaufträgen für öffentliche Auftraggeber.