| VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegende Liste mit Bieterfragen und Antworten überreichen wir mit der Bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung bei Erstellung eines Angebots.
Mit freundlichen Grüßen
BARMER
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| 20260806 Liste Bieterfragen und Antworten VE402.pdf | 06.08.2026 | 104,2 KB | ||
| RHV-VB-ARC-5-DS-02-XXX-F01-Übersichtsplan Deckenspiegel 2.Obergeschoss.pdf | 06.08.2026 | 8,7 MB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Angebotsfrist wurde bis zum 15.09.2026, 10:00 Uhr, verlängert. In dem Zusammenhang wurde die Frist für Bieterfragen bis zum 04.09.2026 und die Zuschlags- und Bindefrist bis zum 16.11.2026 verlängert.
Weiter haben wir die Angaben zum Ausführungszeitraum unter Ziff. 1 der BVB aktualisiert. Anliegend sowie unter der Rubrik Vergabeunterlagen/ Besondere Vertragsbedingungen finden Sie eine entsprechend überarbeitete Fassung, die wir wie folgt erläutern:
Die Ausführungsfrist beträgt gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen nunmehr 428 Arbeitstage. Arbeitstage sind definiert als Tage von Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Erfüllungsort.
Die bisherige Angabe von 477 Werktagen beruhte auf einer rein rechnerischen Umrechnung der Ausführungsfrist auf eine sechs Tage umfassende Werktagewoche (Montag bis Samstag). Wir stellen klar, dass den Vergabeunterlagen und den vorgesehenen Baustellenabläufen von Beginn an eine Fünftagewoche (Montag bis Freitag) zugrunde liegt. Mit der Korrektur auf 428 Arbeitstage (Montag bis Freitag) wird die Ausführungsfrist an diese tatsächliche Planung angepasst.
Im ursprünglich vorgesehenen Ausführungszeitraum ergaben sich rechnerisch 399 Arbeitstage (Montag bis Freitag). Mit der nun festgelegten Ausführungsfrist von 428 Arbeitstagen wird ein zusätzlicher Zeitpuffer von 29 Arbeitstagen eingeräumt.
Eine regelmäßige Samstagsarbeit ist von Auftraggeberseite nicht vorgesehen. Sollte der Auftragnehmer aus eigenen betrieblichen Gründen im Einzelfall an einem Samstag arbeiten wollen, handelt es sich um ein freiwilliges Angebot des Auftragnehmers. Eine Samstagsarbeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers sowie der Baulogistik gemäß den Vorgaben des Baulogistikhandbuchs. Ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht nicht.
Der Auftraggeber erwartet, dass die Werk- und Montageplanung unmittelbar nach Zuschlagserteilung aufgenommen wird, damit die Ausführungsfristen eingehalten werden können.
Mit freundlichen Grüßen
BARMER
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| VE402 Formular 214 - Besondere Vertragsbedingungen_NEU.pdf | 28.07.2026 | 117,2 KB |