Die Stadt Neuss entwickelt durch die Landesgartenschau Neuss 2026 GmbH als Bau- und Betriebsgesellschaft aktuell auf dem 38 ha großen ehemaligen Rennbahngelände den Bürgerpark für die Landesgartenschau Neuss 2026. Gegenstand des in vier Teillosen zu vergebenden Auftrags der Vergabeinheit (VE) 14 sind Pflegeleistungen während der Landesgartenschau.
Zielstellung ist, das Ausstellungsniveau der neu errichteten Grünanlagen in Erscheinung und Qualität während des gesamten Veranstaltungsungszeitraums sicherzustellen. Dieses wird durch kontinuierlich zu erbringende Pflegeleistungen abgestufter Intensität sichergestellt.
Spätestens zum Arbeitsbeginn vor Ort hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine(n) Fachbauleiter*in zu benennen, welche(r) die Gesamtmaßnahme betreut und gegenüber dem Auftrageber als Hauptansprechpartner*in anzusehen ist.Ein Wechsel der benannten Bauleitung muss dem Auftraggeber und dessen bauüberwachenden Architekten/Ingenieur rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden. Die verantwortliche Bauleitung des Auftragnehmers hat an den regelmäßig (ca. wöchentlich) stattfindenden Baustellenbesprechungen und darüber hinaus an direkten Koordinierungsgesprächen mit den Beteiligten anderer Gewerke und der Bauleitung teilzunehmen. Für die Lose 1 und 2 gilt: Um das Ausstellungsniveau während des gesamten Veranstaltungsungszeitraums sicherzustellen, sind spätestens 1 Monat nach Auftragsvergabe dem Auftraggeber die seitens des Auftragnehmers für den Leistungszeitraum vorgesehenen Vorarbeiter*Innen zu benennen. Die Arbeiten sind unter Anleitung eines Gärtnergehilfen/ einer Gärtnergehilfin mit qualifiziertem Personal auszuführen. Für die Lose 3 und 4 gilt: Um das Ausstellungsniveau während des gesamten Veranstaltungsungszeitraums sicherzustellen, sind spätestens 1 Monat nach Auftragsvergabe dem Auftraggeber die seitens des AN für den Leistungszeitraum vorgesehenen Vorarbeiter*Innen zu benennen. Die Arbeiten sind von qualifiziertem Personal (Gärtnern) auszuführen. In geringem Anteil sind Gärtnergehilfen einzusetzen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Rheinland eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 56 Abs. 2 VgV.
Für die Lose 1 und 2 gilt: Es sind für den Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre drei Referenzaufträge über erbrachte Leistungen nachzuweisen, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Das ist jeweils der Fall, wenn die Lieferung, Pflanzung und Pflege von Zierpflanzungen, Wiesen und Gehölzen im eigenen Betrieb erbracht (fertiggestellt) wurden und der Brutto-Auftragswert mind. 50% des jeweiligen Brutto-Angebotspreises betrug. Für die Lose 3 und 4 gilt: Es sind für den Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre drei Referenzaufträge über erbrachte Leistungen nachzuweisen, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Das ist jeweils der Fall, wenn die Pflege von Wiesen und Gehölzen im eigenen Betrieb erbracht (fertiggestellt) wurden und der Brutto-Auftragswert mind. 50% des jeweiligen Brutto-Angebotspreises betrug.
Für die Lose 1 und 2 gilt: Die Arbeiten sind unter Anleitung eines Gärtnergehilfen/ einer Gärtnergehilfin mit qualifiziertem Personal auszuführen. Für die Lose 3 und 4 gilt: Die Arbeiten sind von qualifiziertem Personal (Gärtnern) auszuführen. In geringem Anteil sind Gärtnergehilfen einzusetzen. Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass der Bieter über entsprechend qualifiziertes Personal verfügt und dieses im Auftragsfall eingesetzt werden kann.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Besondere Bedingungen folgen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW sowie Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 22 der Verordnung (EU) 2023/1214.
Die im Los 1 (Gartenland) ausgeschriebenen Leistungen beinhalten hauptsächlich die Pflege von Vegetationsflächen bestehend aus: ca. 2.750 m2 Staudenflächen, ca. 1.420 m2 Gebrauchsrasen intensiv, ca. 5.400 m2 Gebrauchsrasen extensiv, ca. 9.400 m2 Landschaftsrasen, ca. 450 St. Bäume, ca. 1.150 m2 Strauchflächen, 630 m Rankgerüst errichten, bepflanzen und pflegen, Gehölz- und Strauchflächen-Entwicklungspflege in 2027.
Die im Los 2 (Staudenpflege im Rennbahnbereich) ausgeschriebenen Leistungen beinhalten hauptsächlich die Pflege von Vegetationsflächen bestehend aus: ca. 421 St. Dahlien pflanzen und pflegen, ca. 3.960 m2 Staudenflächen, ca. 1.880 m2 Rasenflächen.
Die im Los 3 (Gehölz- und Rasenpflege im Rennbahnbereich) ausgeschriebenen Leistungen beinhalten hauptsächlich die Pflege von Vegetationsflächen bestehend aus: ca. 1.230 St. Bäume, ca. 4.520 m2 Strauchflächen, ca. 124.000 m2 Rasenflächen, Gehölz- und Strauchflächen-Entwicklungspflege in 2027.
Die im Los 4 (Kulturanger) ausgeschriebenen Leistungen beinhalten hauptsächlich die Pflege von Vegetationsflächen bestehend aus: ca. 263 St. Bäume, ca. 4.520 m2 Strauchflächen, ca. 124.000 m2 Rasenflächen, Gehölz- und Strauchflächen-Entwicklungspflege in 2027.