Verfahrensangaben

Rahmenvertrag über die Lieferung von Diesel DIN EN 590 und Seehafendiesel

VO: SektVO Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.09.2026
05.10.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Lübecker Hafen-Gesellschaft mbH
DE 135 083 785
Zum Hafenplatz 1
23570
Lübeck
Deutschland
DEF03
manuel.feller@kapellmann.de
0403009160

Angaben zum Auftraggeber

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---
Hafeneinrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
T:04030091600
Am Sandtorkai 50
20457
Hamburg
Deutschland
DE600
manuel.feller@kapellmann.de
04030091600
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
DE135083785
Düsternbrooker Weg 94
24105
Kiel
Deutschland
DEF02
vergabekammer@wimi.landsh.de
+49 431 988-4542
+49 431 988-4702

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

09134220-5
09134200-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die AG vergibt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Belieferung der AG und ihrer Tochtergesellschaften mit Diesel DIN EN 590 und Seehafendiesel.
Die AG betreibt den Lübecker Hafen und hat für ihren Fuhrpark und Diesel-Loks einen durchschnittlichen jährlichen Bedarf von ca. 2 Millionen Litern Diesel. Diesen Bedarf hat die AG bisher durch die Beschaffung von jährlich ca. 50.000 Litern Diesel DIN EN 590 und im Übrigen durch die Beschaffung von Seehafendiesel gedeckt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Nach aktueller Rechtslage fällt die steuerliche Subventionierung (§ 3a Abs. 1 EnergieStG) für Seehafendiesel ab dem 01.07.2027 voraussichtlich weg und wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht über den 01.07.2027 hinaus verlängert.

Die AG möchte daher grundsätzlich ihren gesamten Bedarf an Treibstoff in Höhe von zukünftig ca. 2 bis 2,5 Millionen Litern durch die Beschaffung von Diesel DIN EN 590 decken.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die steuerliche Subventionierung von Seehafendiesel auch nach dem 01.07.2027 fortbesteht, möchte die AG ihren Bedarf in Höhe von zukünftig jährlich ca. 2 bis 2,5 Millionen Litern, solange und soweit die Begünstigung besteht, auch künftig mit Seehafendiesel decken und lediglich ca. 50.000 Liter Diesel DIN EN 590 beziehen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.01.2027
31.12.2028

Der Rahmenvertrag hat eine ursprüngliche Laufzeit von 2 Jahren vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028. Sofern der Vertrag von keiner Partei gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, maximal aber um 6 Jahre, sodass die zulässige Höchstdauer für Rahmenverträge von 8 Jahren gemäß § 19 Abs. 3 SektVO nicht überschritten wird.

6
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Zum Hafenplatz 1
23570
Lübeck
Deutschland
DEF03

Detaillierte Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

s. Verfahrensbeschreibung (Teil der Vergabeunterlagen)

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

s. Vergabeunterlagen

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVMQWA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Nebenangebote

Nicht zulässig

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

30
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nachzufordern.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Hinsichtlich der Ausschlussgründe wird auf §§ 123 und 124 GWB sowie § 54 Abs. 3 und 4 SektVO verwiesen.

S. Vergabeunterlagen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Ort der Angabe der Eignungskriterien

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (z.B. durch HR-Auszug). [Nur sofern die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister für den Bieter zutreffend ist.]

Detaillierte Informationen sind der Verfahrensinformation (Teil der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Detaillierte Informationen sind der Verfahrensinformation (Teil der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Die Bieter müssen mindestens einen durchschnittlichen Umsatz pro Geschäftsjahr in Höhe von vier Millionen EUR (netto) erreicht haben.

Detaillierte Informationen sind der Verfahrensinformation (Teil der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.

Finanzierung

s. Verfahrensinformation

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

S. Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung