Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss des ausgeschriebenen Rahmenvertrags über den Bezug von Lizenzen für eine Clientmanagement-Software zzgl. Wartung, Pflege, Support sowie von Dienstleistungen für den Zweckverband Südwestfalen-IT, seine 100-prozentige Tochtergesellschaft SIT GmbH und für seine Verbandsmitglieder/Kunden.Die aktuell bei 23 von 72 Verbandsmitgliedern und der SIT sowie ihrer Tochtergesellschaft selbst eingesetzte Clientmanagement-Software Lösung wird für das Client-Management, die automatisierte Verteilung von Software und Windows Betriebssystemen sowie das Patch-Management eingesetzt. Die aktuelle Lösung erreicht am 31. Dezember 2026 ihr End-of-Life (EOL). Daher muss eine Migration zu einer neuen Lösung bis zum EOL umgesetzt werden. Anschließend werden für diese Software kein Support sowie keine Updates mehr bereitgestellt. Eine Migration soll der Auftraggeber selbst durchführen können, nachdem der Auftragnehmer ihm gegenüber Einführungsunterstützung, geleistet hat.Perspektivisch kommen während der Vertragslaufzeit weitere Verbandsmitglieder hinzu, für die, über den hier ausgeschrieben Rahmenvertrag, weitere Lizenzen abgerufen werden sollen.Nähere Informationen können der kostenfrei zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss des ausgeschriebenen Rahmenvertrags über den Bezug von Lizenzen für eine Clientmanagement-Software zzgl. Wartung, Pflege, Support sowie von Dienstleistungen für den Zweckverband Südwestfalen-IT, seine 100-prozentige Tochtergesellschaft SIT GmbH und für seine Verbandsmitglieder/Kunden.Im Falle der Zuschlagserteilung kommt eine Rahmenvereinbarung zwischen dem bezuschlagten Bieter einerseits als Auftragnehmer (AN) und der SIT andererseits als Auftraggeber (AG) zustande.Die Leistung gliedert sich im Folgenden in drei Leistungsgegenstände. Durch den Bieter sind alle drei Leistungsgegenstände anzubieten.Leistungsgegenstand I: Lizenzen für eine Clientmanagement-Software (sowohl Lizenzen für öffentliche Auftraggeber (im Folgenden "GOV") als auch Lizenzen für denSchulbereich (im Folgenden "EDU")).Leistungsgegenstand II: Wartung, Pflege und SupportLeistungsgegenstand III: a. Einführungsunterstützung für Erstinstallation und Konfiguration (bei Bedarf pro Instanz), ggf. auch direkt für Kunden/Verbandsmitgliederb. Onboarding Workshops, ggf. auch direkt für Kunden/Verbandsmitglieder
Ein Anbieter kann für Leistungsgegenstand I und II entweder Kauflizenzen (Kaufmodell), Kauflizenzen mit Mietanteil für einzelne Funktionen (Mischmodell) oder Mietlizenzen (Mietmodell) anbieten. Bezugsberechtigt sind ausschließlich die SIT und die SIT GmbH.
Die Zustimmung zur entgeltlichen Weitergabe der Nutzungsrechte an den Lizenzen an die Endkunden der SIT bzw. der SIT GmbH ist erforderlich.
Nähere Informationen können der kostenfrei zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Im Fall des Mietmodells:Kündigt der Auftraggeber nicht mindestens 3 Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit, verlängert sich diese optional maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr.
Zuschlagskriterium 1 ist der Angebotsvergleichspreis.Dieser wird zur Qualität (Kriterium 2) nach der Formel Leistung zu Preis ins Verhältnis gesetzt..Maßgeblich für die Bewertung des Angebotsvergleichspreises sind die angebotenen Preise für Lizenzen und Dienstleistungen.
Die genaue Zusammensetzung des Angebotsvergleichspreises kann dem Dokument "1.04 - Erläuterung der Angebotsbewertung" entnommen werden.
Zuschlagskriterium 2 sind Punkte aus den aufgestellten KANN-Kriterien des Leistungsgegenstands I.Dieser wird zum Preis (Kriterium 1) nach der Formel Leistung zu Preis ins Verhältnis gesetzt..Maßgeblich für die Bewertung der Qualitätspunktzahl sind die Angaben zu den KANN-Kriterien im Dokument "2.01 - Bieterangaben zur Leistungsbeschreibung".
Siehe Vergabeunterlagen
1) Es wird darauf hingewiesen, dass die Vertragslaufzeit 48 Monate beträgt und die wesentlichen vertragsgegenständlichen Leistungen bei entsprechendem Abruf durch die Bezugsberechtigten vom Auftragnehmer ab dem Werktag nach Zuschlagserteilung (00:00 Uhr) zu erbringen sind. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass die durch die Einzelaufträge bezogenen Lizenzen (außer die zur Eigennutzung) entgeltlich durch die SIT bzw. die SIT GmbH an die Endkunden (Verbandsmitglieder/Schulen/Kunden) weitergeben werden. Die Erlaubnis zur Weitergabe der Nutzungsrechte an den Lizenzen an die Endkunden (s. Vordruck 6) ist erforderlich.3) Die Mindestabnahmemenge beträgt 7.100 Lizenzen für öffentliche Auftraggeber (GOV) und 12.000 Lizenzen für Schulen/Schulträger (EDU).4) Maximal können die Bezugsberechtigten Lizenzen und Dienstleistungen mit Gesamtkosten in Höhevon 2.800.000,00 EUR (netto) aus dem Rahmenvertrag abrufen. Sobald dieser Wert erreicht ist, kann aus demRahmenvertrag kein Abruf mehr erfolgen.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal.Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.4. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über das Vergabeportal zu erfolgen. Die Fragen müssen spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen.5. Mit dem Angebot ist anzugeben, bei welchen Leistungen und in welchem Umfang Nachunternehmen eingesetzt werden sollen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten). Hinsichtlich der einzureichenden Erklärungen und Nachweise gilt Folgendes:a) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden und eine Verfügbarkeitserklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass das Nachunternehmen dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung steht. Ferner sind für die Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.b) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen noch nicht bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Vergabestelle den Bieter / die Bietergemeinschaft auffordern, das Nachunternehmen namentlich zu benennen. Ferner sind für das Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen.6. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Nachunternehmen, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen.7. Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Allgemeine Unternehmensdarstellung vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung gem. § 19 Abs. 1, 3 MiLoG vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) 833/2014 sowie Art. 2 der VO (EU) 269/2014 vorzulegen (Vordrucke in Vergabeunterlagen).8. Von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen).
Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
1) Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren; hierzu wird eine Registrierung empfohlen.
3) Für die Einreichung von Angeboten sind die bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
5) Von den Bietern ist ferner eine schriftliche Unternehmensdarstellung (Vordruck 1), eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB (Vordruck 2), eine Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG (Vordruck 3) sowie eine Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des EU-Rates in der aktuellen Fassung sowieArtikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des EU-Rates in der aktuellen Fassung (Vordruck 7) einzureichen.
Eignungskriterium sinda) die Eigenerklärung über den bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsschutz bzw. die Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Bezuschlagung eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein vom Versicherungsunternehmen ausgestellter Nachweis über das Bestehen der Haftpflichtversicherung einzureichen. Der Nachweis darf im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein. Alternativ kann auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch ein vom Versicherungsunternehmen ausgestellter Nachweis über die Bereitschaft des Versicherungsunternehmens, im Falle der Bezuschlagung eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit dem Bieter abzuschließen, eingereicht werden.
Zu a) Die Bieter müssen über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000,00 EUR für Vermögensschäden zweifach maximiert pro Jahr verfügen bzw. dem Auftraggeber zusichern, im Falle der Bezuschlagung eine solche Versicherung abzuschließen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Nachweise über das Bestehen der Versicherung in vorgenannter Höhe bzw. alternativ über die Bereitschaft der Versicherung, im Falle der Bezuschlagung eine solche Versicherung mit dem Bieter abzuschließen, einzureichen. Die Nachweise dürfen im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein.
a) Bieter müssen zusichern, dazu berechtigt zu sein, die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den im Preisblatt aufgeführten Softwarelizenzen (Kauf-/Mietlizenzen) einzuräumen.Die Nutzungsrechte an den aufgeführten Softwarelizenzen (Kauf-/Mietlizenzen) dürfen wie folgt entgeltlich auf die Kunden des Auftraggebers bzw, Kunden der Tochtergesellschaft übertragen werden:- einfach- zeitlich unbeschränkt (bei Kauflizenzen) bzw. zeitlich auf die Mietdauer beschränkt (bei Mietlizenzen)- räumlich unbeschränktDie Nutzungsrechte können für alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Nutzungsarten eingeräumt werden.
zu a) Der Bieter muss über das Recht verfügen, die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den Auftraggeber zur eigenen entgeltlichen Weitergabe an seine Verbandsmitglieder/Schulträger/Kunden bzw. Kunden der Tochtergesellschaf über die unterschriebene "Erklärung über die Übertragung von Nutzungsrechten der Kauf- bzw. Mietlizenzen" (Vordruck 6) zu übertragen.