a) Erklärung über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufs-/ Handelsregister soweit eine Eintragungspflicht besteht.
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: (1) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerbers/Bieter in Frage stellt. (2) Erklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, (3) Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
c) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
d) Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung nach lit. a) bis c) durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung nach lit. a) bis c) mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) vorzulegen
Bei Bewerbergemeinschaften sind die vorstehend geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärungen Nachweise Dritter zu verlangen. Hierzu zählen auch Registerauskünfte. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.