Das Parkhaus soll am Standort der aktuell noch bestehenden Parkdeck-Anlage zwischen den beiden Auf- und Abfahrtsrampen der Zufahrt zum Haupteingang errichtet werden. Das Parkdeck und der überwiegende Teil der Bebauung an der Chemnitzstraße werden vor Baubeginn durch den AG abgebrochen. Unter dem Gelände verlaufen verschiedene Medienleitungen, die teilweise durch den AG umgelegt werden, teilweise bestehen bleiben.
Das Baufeld ist durch die beiden seitlichen Rampen, die Vorfahrt vor dem Haupteingang und den Baumbestand an der Chemnitz Straße eng eingefasst. Die Zu- und Abfahrten zum Haupteingang müssen auch während der Bauphase nutzbar sein - ggf. besteht die Möglichkeit, die Auffahrt, nicht aber die Abfahrt, temporär zu verlegen. Der Baulogistik kommt besondere Bedeutung zu.
Die Schaffung von Parkraum im Innenstadtbereich wird durch die Landeshauptstadt Kiel im Zusammenhang mit sonstigen Mobilitätsüberlegungen bewertet. Dies gilt somit auch für die äußere Gestaltung des Parkhauses. Die Einrichtung eines Gremiums zur Bewertung der städtebaulichen und gestalterischen Aspekte unter Beteiligung der Stadt ist vorgesehen.
Deshalb wird die Planung und Errichtung eines vollständig überdachten Parkhauses unter Berücksichtigung der einschlägigen Anforderungen an ein Parkhaus primär für Patienten und Besucher eines Krankenhauses an einen Totalunternehmer vergeben inklusive des anschließenden technischen (z.B. Instandhaltung) und infrastrukturellen (z.B. Reinigung, Winterndienst) Betriebs des Parkhauses sowie der Bewirtschaftung der Stellplätze.
Abgeschlossen wird ein Vertrag über Planung, Bau und Betrieb des Parkhauses für die Dauer von mindestens 20 Jahren.
Die Nutzung des Parkhauses soll spätestens Mitte Dezember 2027 möglich sein.
Über das Ausschreibungsverfahren soll die wirtschaftlichste und damit technisch, funktional, gestalterisch und preislich beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Parkierungsanlage gefunden werden.
Grundlage für die Angebote ist eine funktionale Leistungsbeschreibung des AG. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungs- und Bauleistungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe inklusive der Ausstattung mit dem vollumfänglichen innovativen Parkraum-Management-System für den Parkbetrieb, dazu gehört auch die technische Überwachung der Vor- und Umfahrtsfahrtsbereiche um Falschparker zu vermeiden.
Das Parkhaus soll mit einer free flow Technik somit einem ticketlosen- und schrankenlosen Parkraum-Management-System (PMS) ausgestattet werden. Die Vorfahrtsbereiche am Haupteingang werden
auch mit LPR-Kameras ausgestattet, so dass Hol- und Bringdienste dort maximal 15 min. parken dürfen und nur berechtigten Fahrzeugen längere Parkzeiten erlaubt werden. Der AG ist hinsichtlich der Parktechnik und des Umgriffs der Zuständigkeit um das Parkhaus herum auch für Empfehlungen der Bieter offen.
Weitere Einzelheiten zum Betrieb ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und weiteren Unterlagen. Diese Einzelheiten erhalten die Bieter mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Der AG erwartet mit Fertigstellung des Parkhauses ein sofort voll funktionsfähiges Gebäude, das ohne Störungen in Betrieb gehen kann. Zudem legt der AG großen Wert auf Kostenstabilität und Terminsicherheit.
Die AG ist grundsätzlich offen für verschiedene Beschaffungsmöglichkeiten, solange der Beschaffungsbedarf wirtschaftlich gedeckt werden kann. Die AG kann eine Baukonzession zugunsten des AN erteilen( Konzessionsmodell), bei dem dem Konzessionär das erforderliche Grundstück, z.B. im Rahmen eines Erbbaurechts, zur Verfügung gestellt wird, und der Konzessionär sich auf eigenes wirtschaftliches Risiko verpflichtet, die erforderlichen Stellplätze zu schaffen und vorzuhalten, das Gebäude über die Vertragslaufzeit zu unterhalten und die von der SKK vorgegebene Anzahl von 440 Stellplätzen für Mitarbeitende zu den für diese von der SKK vorgegebenen Kosten je Nutzungsintervall (aktuelle Annahme 2,00 EUR / Stellplatz und Tag, ggf. anteilig bei Teilzeitverträgen) dauerhaft nutzbar zur Verfügung zu stellen.
Die Berechnung der Wirtschaftlichkeit unter den eigenen Annahmen des Konzessionärs zur Finanzierung der Investitionen und zur Vermarktung der verbleibenden Stellplätze obliegt allein dem Konzessionär. Zahlungen jedweder Art der AG an den Konzessionär sind nicht vorgesehen. Die AG erhält für die Erteilung der Konzession ein jährliches Konzessionsentgelt vom Konzessionär, dessen Höhe Wer-
tungskriterium der Angebotswertung sein wird.
Alternativ ist auch eine Beschaffung im Rahmen eines ÖPP-Inhabermodells möglich. Hierbei verbleibt das Grundstück und das zu errichtende Parkhaus im Eigentum der AG. Der zukünftige Auftragnehmer plant, baut und finanziert die Erstellung des Parkhauses und stundet der AG die Zahlung der Herstellungsvergütung. Der Auftragnehmer wird berechtigt, seine gestundeten Forderungen gegenüber der AG an eine finanzierende Bank zu verkaufen (Forfaitierung). Die AG erhält hierfür im Gegenzug eine laufende Zahlung vom Auftragnehmer, die der Höhe nach den Kapitaldienst der AG deckt.