WLAN-Infrastruktur der saarländischen Landesverwaltung
Das IT-Dienstleistungszentrum des Saarlandes (IT-DLZ) beabsichtigt einen Auftrag zur Betreuung und Weiterentwicklung der WLAN-Infrastruktur der saarländischen Landesverwaltung zu vergeben. Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Übernahme von Wartung und Support für ca. 500 bestehende WLAN-Access Points sowie die Weiterentwicklung des Netzwerks durch Lieferung und Installation von neuen WLAN-Access Points. Der Rahmenvertrag beinhaltet die Bereitstellung eines Internetzugangs über die WLAN-Access-Points, die Implementierung eines gemeinsamen Netzwerk-Monitoring-Dashboards für die Access-Points der unterschiedlichen Hersteller sowie die Wartung, den Service und den Support der bestehenden sowie der neugelieferten Geräte. Der Rahmenvertrag umfasst auch umfassende Serviceleistungen, darunter die Bereitstellung eines deutschsprachigen Supports per Ticketsystem und Hotline, die Störungsbehebung in definierten Reaktions- und Entstörungszeiten, ein 24/7-Monitoring sowie die Abwicklung von Garantie- und Reparaturfällen einschließlich zentraler Firmware-Updates.
Verlängerung um bis zu zweimal jeweils 12 Monate
Es können unterschiedliche Erfüllungsorte im Land Saarland bestehen.
Preis
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
a) Die Beantwortung von Fragen zu diesem Vergabeverfahren sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt über die Plattform Deutsches Vergabeportal http://www.dtvp.de. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVMDUT. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert über das Vergabeportal beantwortet.
b) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für das Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
c) Der o.g. geschätzte Wert des Auftrags ohne MwSt. bezieht sich auf das geschätzte Abrufvolumen, nicht auf den Höchstwert der Leistungsabrufe. Für den Rahmenvertrag ist ein Höchstwert festgelegt von 760.000,00 EUR festgelegt.
Der Auftraggeber behält sich vor fehlende Unterlagen nachzufordern. Es gilt § 56 VgV.
gemäß §§ 123, 124 GWB
a) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der Eintragung in einem vergleichbaren ausländischen Register, nicht älter als drei Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung; in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands.
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB oder etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
c) Eigenerklärung zu Russlandsanktionen gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
Bei Bietergemeinschaften sind die in der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern. Hierzu zählen auch Registerauskünfte.
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
b) Erklärung über den Umsatz des Bieters im Bereich der Lieferung, des Betriebs und der Wartung/Reparatur von WLAN-Infrastruktur in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einer in der Europäischen Union oder dem EWR ansässigen Versicherungsgesellschaft mit einer Deckung für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 500.000,-- EUR je Versicherungsfall, wobei diese Deckungssumme in jedem Versicherungsjahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen muss.
Alternativ kann eine Aufstellung über die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung und die Erklärung eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird.
a) Der Bieter verfügt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über ein gültiges Zertifikat nach ISO/IEC 27001 mit einem Konformitätsnachweis nach ISO/IEC 27011.
b) Referenzen über nach Art und Umfang vergleichbare Leistungen im Bereich der Lieferung, des Betriebs und der Wartung/Reparatur von WLAN-Access-Points, die von dem Bieter seit dem 01.11.2022 erfolgreich erbracht wurden (Beendigung im Referenzzeitraum ausreichend). Für alle Referenzen sind Auftragsgegenstand, Auftragsort, Auftraggeber, Zeitraum der Auftragserbringung, Auftragsvolumen und bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen auch der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang anzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten). Auf gesondertes Verlangen ist auch der jeweilige Ansprechpartner des Auftraggebers anzugeben.
c) Anzahl der bei dem Unternehmen jahresdurchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter (> 20 Wochenstunden) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Angaben/Unterlagen zu fordern.
Mindestanforderung: Zu b): Es werden mindestens zwei Referenzen gem. lit. b. mit einem Auftragsvolumen während des Referenzzeitraums von jeweils mindestens 150.000,-- EUR (netto) gefordert.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.