Vorhaben Grundschule LösenbachAufgrund gravierender Mängel im konstruktiven Brandschutz musste der Schulbetrieb im Gebäude der Grundschule Lösenbach am Standort Schubertstraße mit Abschluss des Schuljahres 2021/2022 eigestellt werden. Der Schulbetrieb ist seitdem an einen Interimsstandort ausgelagert, der über einen Bustransfer angedient werden muss. Nach verschiedenen Variantenbetrachtungen wurde in 06/2023 durch den Rat der Stadt Lüdenscheid beschlossen, das bestehende 2-zügige Schulgebäude abzubrechen und durch einen 3-zügigen Neubau am gleichen Standort zu ersetzten.
Vorhaben Grundschule WestschuleAufgrund einer bestehenden Schadstoffbelastung musste der Schulbetrieb im Gebäude der Westschule am Standort Kölner Straße in 05/2024 eigestellt werden. Der Schulbetrieb ist seitdem an einen Interimsstandort ausgelagert, der über einen Bustransfer angedient werden muss. Die Turnhalle der Schule, die Bestandteil des Gebäudes ist, kann unter Auflagen aktuell genutzt werden. Im Juli 2025 wurde durch den Rat der Stadt Lüdenscheid beschlossen, das bestehende Schulgebäude (inkl. der Turnhalle sowie des außenliegenden WC-Gebäudes) abzubrechen und durch einen Neubau für eine 2-zügige Grundschule am gleichen Standort zu ersetzten.
Es ist angedacht die Maßnahmen für beide Bauvorhaben in getrennten Vergabeverfahren an jeweils einen Totalunternehmer zu vergeben. Details werden mit dem technischen Berater erarbeitet.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Voraussichtlich werden die Leistungen in die folgenden Stufen aufgeteilt- Stufe 1: Erarbeitung technischen Unterlagen für beide Vergabeverfahren - Stufe 2a: Begleitung Vergabeverfahren Grundschule Lösenbach- Stufe 2b: Begleitung Vergabeverfahren Grundschule Westschule- Stufe 3a: Baucontrolling Grundschule Lösenbach- Stufe 3b: Baucontrolling Grundschule Westschule
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Weitere Angaben zum Vorhaben enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projektbeschreibung.
siehe kurze Beschreibung
s. Vergabeunterlagen (stufenweiser Abruf)
BVB TVgG-NRW
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachforderung im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen gemäß § 56 VgV
(1) Eigenerklärung Ausschlussgründe // Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
(2) Eigenerklärung zu EU-Sanktionen [Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022]
Erklärung zum Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Vorlage des Nachweises der Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme i. H. v. mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und mindestens 1.000.000 EUR für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen
Angabe der Anzahl der aktuell bei Ablauf der Bewerbungsfrist sowie in den letzten 3 Kalenderjahren (2023 bis 2025) festangestellten Architekten und Ingenieuren (einschließlich Führungsebene/Partner) (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten);
Geforderte Mindeststandards:Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft insgesamt muss im Durchschnitt der letzten 3 Kalenderjahre (2023 bis 2025) über mindestens 8 Mitarbeiter in Festanstellung sowie Geschäftsführer / Partner beschäftigt haben mit der Qualifikation Architekt oder Ingenieur
Darstellung der Referenzen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten) über vergleichbare Leistungen, mit Angabe insbesondereaa) Name des Auftraggebers und Kontaktdatenbb) Angabe des ausführenden Standorts des Bewerbers / Mitglieds der Bewerbergemeinschaftcc) Zeitraum der Leistungserbringungdd) Kurzbeschreibung des Umfangs der Referenz insbesondere mit Angaben zu den erbrachten Leistungen und der Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen
Geforderte Mindestanforderungen: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss die folgende Referenzlage vollständig nachweisen:
Nennung von mindestens 2 Referenz mit Ansprechpartner beim Bauherrn (Kontaktdaten) über vergleichbare Aufträge aus dem Bereich Technische Beratung. Als vergleichbarer Auftrag werden Projekte angesehen, die jeweils den folgenden Anforderungen entsprechen:a) Technische Beratung eines GU- oder TU-Vergabeverfahrens eines öffentlichen Auftraggebersb) für eine umfassende Generalsanierung oder den Neubauc) eines Schulgebäudes oder vergleichbaren öffentlichen Bildungsgebäudesd) inkl. Erstellen einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)e) inkl. Baucontrolling während der Bauphasef) Abschluss des Projekts (Abnahme und Übergabe an Nutzer) im Zeitraum seit 01/2021g) Mindestbausumme von EUR 8,0 Mio. netto (KG 200-500, DIN 276)
s. Vergabeunterlagen (insb. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW)