Die BARMER, eine der führenden gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, plant unter der Bezeichnung "Sanierung Campus Wuppertal" eine umfassende Sanierung ihrer Hauptverwaltungsgebäude in Wuppertal. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabeeinheit (VE) 318 Bodenbeläge.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrag sind Bodenbelagsarbeiten auf einer Fläche von ca. 21.280 m², verteilt auf fünf Etagen. Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungen: ca. 21.280 m² Vorbereiten des Untergrunds, ca. 17.520 m² Verlegung Teppichbelag, ca. 1.522 m² Verlegung Linoleumbelag, ca. 1.300 m² Verlegung Vinylbelag, ca. 645 m² Verlegung gewebter Venylbelag, ca. 82 m² Verlegung Parkettboden, ca. 210 m² Verlegung Betonwerkstein, Verlegung Sockelleisten, 3 Stk. Verlegung Sauberlaufmatten. Die Leistungen sind im Zeitraum vom 15.02.2027 bis zum 03.09.2027 auszuführen.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei den zuständigen Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S. d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/ Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
vgl. § 123 Abs. 4 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB
Mit dem Angebot vorzulegen ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
Mit dem Angebot vorzulegen sind Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A). Mindestanforderung: Es sind für den Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre mindesens drei Referenzaufträge über im eigenen Betrieb oder mit Nachunternehmern erbrachte Leistungen nachzuweisen, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Das ist jeweils der Fall, wenn im eigenen Betrieb und/oder mit Nachunternehmern Leistungen der Bodenbelagsarbeiten mit einem Auftragswert in Höhe von mind. 500.000 EUR netto erbracht (abgeschlossen) wurden. Die mindestens drei Referenzen aus den letzten 5 Jahren müssen weiter zumindest kumulativ folgende Anforderungen erfüllen: Erbracht wurden Leistungen in folgenden Bereichen: a) Bodenbelagsarbeiten Teppichbelag, b) Bodenbelagsarbeiten elastische Beläge inklusive Verfugungen (bspw. Linoleum, Vinyl, PVC), c) Bodenbelagsarbeiten Parkettboden inkl. Sockelleisten und Verfugungen.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Besondere Bedingungen folgen aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.