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Berichtigungen

Objektplanung Freianlagenplanung Neubau Psychiatrie (EVK-GE)

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en
08.04.2026 08:02 Uhr
Fehlerhafte Angaben korrigiert

Ziff. 5.1 der ursprünglichen Bekanntmachung lautete u.a. wie folgt:

"(...) Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung der erforderlichen Leistungen der Objektplanung Freianlagenplanung
Leistungsphasen 1 bis 8. Die Leistungsphasen 1 bis 8 gem. § 39 HOAI werden stufenweise abgerufen: auf Stufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 4, auf Stufe 2 die Leistungsphase 5 und auf Stufe 3 die Leistungsphasen 6 bis 8. Mit Zuschlagserteilung wird Stufe 1 (Leistungsphasen 1 bis 4) abgerufen. (...)"

Nunmehr lautet Ziff. 5.1 der berichtigten Bekanntmachung wie folgt:

"(...) Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung der erforderlichen Leistungen der Objektplanung Freianlagenplanung
Leistungsphasen 2 bis 8. Die Leistungsphasen 2 bis 8 gem. § 39 HOAI werden stufenweise abgerufen: auf Stufe 1 die Leistungsphasen 2 bis 4, auf Stufe 2 die Leistungsphase 5 und auf Stufe 3 die Leistungsphasen 6 bis 8. Mit Zuschlagserteilung wird Stufe 1 (Leistungsphasen 2 bis 4) abgerufen. (...)". Im Übrigen ist Ziff. 5.1 der Bekanntmachung unverändert geblieben.

In Ziff. 5.1.1 hieß es unter OPTIONEN in der ursprünglichen Bekanntmachung wie folgt: "Beschreibung der Optionen: Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung der erforderlichen Leistungen der Objektplanung Freianlagenplanung Leistungsphasen 1 bis 8.
Die Leistungsphasen 1 bis 8 gem. § 39 HOAI werden stufenweise abgerufen: auf Stufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 4, auf Stufe 2 die Leistungsphase 5 und auf Stufe 3 die Leistungsphasen 6 bis 8. Mit Zuschlagserteilung wird Stufe 1 (Leistungsphasen 1 bis 4)
abgerufen. Auf den Abruf von weiteren Stufen besteht kein Rechtsanspruch."

In der berichtigten Bekanntmachung heißt es unter Ziff. 5.1.1 in Bezug auf OPTIONEN wie folgt: "Beschreibung der Optionen: Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung der erforderlichen Leistungen der Objektplanung Freianlagenplanung Leistungsphasen 2 bis 8.
Die Leistungsphasen 2 bis 8 gem. § 39 HOAI werden stufenweise abgerufen: auf Stufe 1 die Leistungsphasen 2 bis 4, auf Stufe 2 die Leistungsphase 5 und auf Stufe 3 die Leistungsphasen 6 bis 8. Mit Zuschlagserteilung wird Stufe 1 (Leistungsphasen 2 bis 4)
abgerufen. Auf den Abruf von weiteren Stufen besteht kein Rechtsanspruch."

In Ziff. 5.1.9 der ursprünglichen Bekanntmachung hieß es in Bezug auf das Kriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" u.a. wie folgt: "(...) Mindestanforderungen: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss die folgende Referenzlage vollständig nachweisen: Nennung von mindestens 2 unterschiedlichen Referenzen (...) über vergleichbare Aufträge aus dem Bereich Objektplanung Freianlagenplanung nach § 39 HOAI. Als vergleichbarer Auftrag werden Projekte angesehen, die jeweils den folgenden Anforderungen entsprechen: a) (...); b) der Bewerber hat dort die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 sowie - soweit erforderlich - die Leistungsphase 4 im Sinne des § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11 HOAI erbracht, (...)".

In der berichtigten Bekanntmachung heißt es unter Ziff. 5.1.9 (Kriterium "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen") nunmehr u.a. wie folgt: "(...) Mindestanforderungen: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss die folgende Referenzlage vollständig nachweisen: Nennung von mindestens 2 unterschiedlichen Referenzen (...) über vergleichbare Aufträge aus dem Bereich Objektplanung Freianlagenplanung nach § 39 HOAI. Als vergleichbarer Auftrag werden Projekte angesehen, die jeweils den folgenden Anforderungen entsprechen: a) (...); b) der Bewerber hat dort die Leistungsphasen 2 bis 3 und 5 bis 8 sowie - soweit erforderlich - die Leistungsphase 4 im Sinne des § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11 erbracht, (...)".

In Ziff. 5.1.1 der ursprünglichen Bekanntmachung hieß es in Bezug auf die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen ursprünglich wie folgt: "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/04/2026 23:59:59 (...)".

In der berichtigten Bekanntmachung heißt es in Ziff. 5.1.11 nunmehr wie folgt: "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 28/04/2026 23:59:59 (...)".

In Ziff. 5.1.12 der ursprünglichen Bekanntmachung hieß es in Bezug auf die Teilnahmefrist ursprünglich wie folgt: "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 30/04/2026 11:00:00 (...)"

In der berichtigten Bekanntmachung heißt es in Ziff. 5.1.12 nunmehr wie folgt: "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 07/05/2026 11:00:00 (...)".

06.04.2026