Um die Versorgung der Patienten zu optimieren und den wirtschaftlichen Betrieb der Kliniken der Stadt Köln zu sichern, hat der Rat der Stadt Köln die Konzentration der Behandlungsangebote an einem Gesundheitscampus in Merheim beschlossen. Um das Behandlungsangebot patientenzentriert und prozessoptimiert zusammenzuführen und weiterzuentwickeln, werden am Standort Merheim Neu- und Erweiterungsbauten errichtet.Unmittelbar gegenüber dem bisherigen Klinikum in nördlicher Richtung entsteht der Neubaukomplex. Der Neubaukomplex besteht aus zwei wesentlichen Einheiten. Im westlichen Gebäudeanteil (Haus 20d) entsteht das neue Kinderkrankenhaus, im östlichen Anteil (Haus 20c) entsteht der Erweiterungsbau für die Erwachsenenmedizin mit Integriertem Notfallzentrum (INZ) im EG, der OP- Erweiterung im 1. OG, dem Zentrum für Geburtshilfe, Gynäkologie und Familienmedizin sowie dem Brustzentrum (2. bis 4. OG). Im Kinderkrankenhaus werden im EG das Integrierte Notfallzentrum für Kinder (KINZ), die Spezialambulanzen, die Kinderradiologie und das Sozialpädagogische Zentrum (SPZ) zugangsnah und barrierefrei untergebracht.Das Kinderkrankenhaus wird nach modernen Gesichtspunkten der Prozessoptimierung und der Klimaanpassung auf dem Gesundheitscampus der Stadt Köln als räumliche Einheit neu errichtet. Angefangen von der Zufahrt für den Rettungsdienst, der Rampe für die elektiven Verlegungen bis hin zur Kindernotaufnahme (KINZ) in räumlicher Nähe der Notaufnahme für Erwachsenen (INZ) wird auf die Möglichkeiten der engen Kooperation geachtet.
Der Erweiterungsbau gliedert sich in ein dreigeschossiges, kompaktes Volumen, welches sich insbesondere im Erdgeschoss eng mit der Kinderklinik verzahnt und zu einer Einheit verschmilzt. Besonders Wert gelegt wurde auf eine flexibel, modular aufgebaute Grundrissstruktur, welche auf zukünftige Änderungen im Flächenbedarf einzelner Abteilungen oder innerhalb betriebsorganisatorischer Abläufe problemlos reagieren kann. Die mittig im Gebäude positionierten Aufzugskerne (getrennt nach Besucher-/ Personenaufzügen, Betten- und Logistikaufzügen) ermöglichen innerhalb jeder Ebene kurze Wege. Großzügige Innenhöfe sorgen zum einen für eine ausreichende natürliche Belichtung und zum anderen für Orientierung bei Patienten und Besuchern auf den jeweiligen Ebenen.Der 4-geschossige Erweiterungsbau Haus 20c sowie das 4-geschossige Kinderkrankenhaus Haus 20d sind mit einer gemeinsamen Unterkellerung für Technik und eine Tiefgarage in einem 7,80m Stützenraster geplant. Für die Gebäude ist ein Tragwerk in Skelettbauweise vorgesehen, wobei lediglich die innerhalb der Erschließungskerne vorhandenen Wände für die Gebäudeaussteifung herangezogen werden. Aufgrund der Regelmäßigkeit der Abmessungen wird ein hoher Vorfertigungsgrad des Tragwerks erreicht, sodass Stützen und Decken teilweise in Systembauweise ausgeführt werden können.Das Deckensystem ist als Stahlbetonflachdecke geplant, die bestehenden Decken des Sanierungsbereiches werden geprüft und bei Bedarf angepasst. Die Planungen sind nicht abschließend und können sich im Laufe des Projektes noch verändern.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Versicherungsschutz (kombinierte Bauversicherung plus zwei Haftpflicht-Exzedentenversicherungen) zur Neuerrichtung und schlüsselfertigen Inbetriebnahme des "Campus Merheim". Der Versicherungsvertrag zur kombinierten Bauversicherung (Los 1) umfasst die Sparten Bauleistungs-, Bauherren-, Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung sowie Planungshaftpflichtversicherung. Der Versicherungsvertrag zur 1. Haftpflicht-Exzedentenversicherung (Los 2) umfasst die Sparten Bau-herren-, Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung sowie Planungshaftpflichtversicherung. Der Versicherungsvertrag zur 2. Haftpflicht-Exzedentenversicherung (Los 3) umfasst die Sparten Bauherren-, Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung.
s. Verfahrensbeschreibung (Teil der Vergabeunterlagen)
s. Vergabeunterlagen
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nachzufordern.
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.
Ein Teilnahmeantrag/Angebot wird auch dann ausgeschlossen, wenn:
- das Unternehmen seine Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, nicht erfüllt hat;
- wenn ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
- das Unternehmen gegen die Vorgaben des MiLoG verstößt.
Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer: Erforderlich ist die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland nach Maßgabe der §§ 8 ff., 61 ff., 67 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder vergleichbarer Vorschriften eines EU-/EWR-Mitgliedstaates
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft: Erforderlich ist die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft. Für Bieter außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt eine entsprechend vergleichbare Institution innerhalb des EU/EWR-Mitgliedstaates, sofern vorhanden.
Registereintragungen: Erforderlich ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister. Für Bieter außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt eine entsprechend vergleichbare Institution innerhalb des EU-/EWR-Mitgliedstaates.
Sicherstellung der Liquidität im Leistungsfall: Der Bewerber erklärt, dass sein Unternehmen über ausreichende Bonität zur Erbringung der Leistung verfügt. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere in Zweifelsfällen, einen entsprechenden Bonitätsnachweis (z. B. Creditreform, Bürgel etc.) oder Finanzratings (S&P, Moody"s etc.) zu fordern.
Bei Bewerbung als Führungsversicherer: Vorlage von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen. Anforderungen an die Referenzen: Die Versicherungsverträge bestehen seit mind. 3 Jahren oder deren Vertragsende liegt nicht länger als 5 Jahre in der Vergangenheit; in den Versicherungsverträgen war der Bieter als Allein- oder Führungs-Versicherer beteiligt; es handelt sich um vergleichbare Versicherungsverträge (kombinierte Bauversicherungen); die Bausumme der versicherten Objekte in den Versicherungsverträgen betrug mind. 250 Mio. EUR.
Bei Bewerbung als Beteiligungs-Versicherer: Bei einer Bewerbung als Beteiligungs-Versicherer sind keine Referenzen erforderlich.