Die Stadt Neuss realisiert durch die Landesgartenschau Neuss 2026 GmbH als Bau- und Betriebsgesellschaft aktuell auf dem 38 ha großen ehemaligen Rennbahngelände den Bürgerpark für die Landesgartenschau Neuss 2026. Wenn zum 11.10.2026 die Veranstaltung der Landesgartenschau Neuss 2026 endet, soll im Anschluss der Endzustand des Geländes, insb. die dauerhafte Frei- und Grünanlage des Bürgerparks, hergestellt werden.
Die auszuführenden Leistungen umfassen im Wesentlichen: die Reparatur wassergebundener Wegebeläge auf bereits bestehenden Wegestrukturen, die Herstellung von Schotterrasenflächen an Stellen, an denen zuvor Betonplatten aufgenommen wurden, die Ausführung von Natursteinpflasterarbeiten in Teilbereichen, die Pflanzung und Fertigstellungspflege von Bäumen und Sträuchern, die Pflanzung und Fertigstellungspflege von Stauden, den Auftrag von Oberboden an unterschiedlichen Stellen im Gelände sowie die Herstellung von Rasenflächen aus Landschafts- und Gebrauchsrasen.
Die Leistungen basieren auf zahlreichen einzeln zu bearbeitenden, nicht zusammenhängenden Flächen im gesamten ehemaligen Rennbahnbereich, sodass die Baustelleneinrichtung mehrfach an unterschiedliche Einbauorte zu verlegen ist und eine enge Abstimmung mit vorlaufenden Gewerken erforderlich ist.
Das rund 38 Hektar große Areal ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen; Ziel ist die Errichtung eines künftig intensiv und vielfältig genutzten Bürgerparks unter Berücksichtigung und Integration des vorhandenen vegetativen und baulichen Bestands.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für dieAuftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP.
Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Westfalen eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Besondere Bedingungen folgen aus dem Tariftreue- und Vergabesetz NRW sowie aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.