Abweichend von Ziff. 2.1.1 und Ziff. 5.1.1 der Auftragsbekanntmachnug werden die zu vergebenden Leistungen als Bauauftrag ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgt abweichend von den Angaben unter Ziff. 5.1.12 nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und die Bindefrist beträgt nicht acht Wochen, sondern nur 30 Kalendertage. Zu Ziff. 5.1.9 Eignungskriterien: Es sind für den Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre drei Referenzaufträge über erbrachte Leistungen nachzuweisen, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Das ist jeweils der Fall, wenn der Auftragswert mind. 0,75 Mio. EUR netto betrug und Bauarbeiten für Außenanlagen im eigenen Betrieb oder durch Nachunternehmer erbracht (fertiggestellt) wurden.