Die vorliegende Leistungsbeschreibung zur VE 407 (Förderanlagen) beinhaltet Leistungen zur Baumaßnahme Neubau Hauptamtliche Feuer- und Rettungswache in Lüdenscheid.
Im Bereich des straßenseitigen Bauteil 5 ist ein maschinenraumloser Personenaufzug als Seilaufzug, 1.000 kg, 13 Personen mit einer Förderhöhe von ca. 15,80 m und 5 ein- und gleichseitig ladenden Haltestellen vorgesehen. Im Bereich des rückwärtig angeortnetgen Bauteil 2 ist ein maschinenraumloser Personenaufzug als Seilaufzug, 2.000 kg, 26 Personen mit einer Förderhöhe von ca. 7,15 m und 3 ein- und gleichseitig ladenden Haltestellen vorgesehen.
Die Aufzüge sind als maschinenraumlose Seilaufzüge mit Treibscheibenantrieb im Fahrschacht aus Beton geplant. Die Schächte sind brandschutztechnisch dem jeweiligen Treppenhaus zugeordnet. Die Aufzüge werden behindertengerecht ausgeführt. Die Schachttüren, die Portale, die Kabinentüren und die Kabinenwände werden aus strukturiertem Edelstahl hergestellt. Der Steuerungsschaltschrank sind jeweils im Portal der obersten Etage untergebracht.
siehe Kurze Beschreibung
Preis
TVgG-NRW
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.