Die Stadtwerke Itzehoe bzw. die Stadtwerke Steinburg (in Folgenden SWS) versorgen den Bereich des Stadtgebietes von Itzehoe sowie Oelixdorf mit Trinkwasser. Eingespeist wird das Wasser von den zwei Wasserwerken in Tonkuhle und Twietberge. Das Wasserwerk (WW) Twietberge versorgt seit 1955 die Hochzone im höherliegenden nördlichen Bereich. Insgesamt ist die Aufbereitungsanlage auf dem Gelände in den vergangenen Jahrzehnten gewachsen und wurde mehrfach umgebaut bzw. erweitert. Dadurch ergeben sich an verschiedenen Stellen, insbesondere im Betrieb, Einschränkungen. Auch haben diverse Bau- und Anlagenteile ihre Lebensdauer erreicht und sind deshalb kurz- bzw. mittelfristig zu erneuern. Das bestehende Werk soll durch einen Neubau unmittelbar nördlich des jetzigen Standortes ersetzt werden. Zur Sicherung der zukünftigen Kapazitäts- und Qualitätsanforderungen soll das neue Wasserwerk eine Aufbereitungsleistung von 500 m³/h ermöglichen. Die Anlage ist so konzipiert, dass eine spätere modulare Erweiterung möglich ist. Das Bestandswerk und seine Anlagenteile bleiben bis zur vollständigen Inbetriebnahme des Neuwerkes weiterhin in Betrieb, dies betrifft vor allem den anzubindenden Reinwasserbehälter sowie das Hydrophorhaus.
Das neue Wasserwerk sowie eine zugehörige Absetzanlage werden in nördlicher Richtung errichtet. Ergänzt werden diese Anlagen durch ein Sickerbecken und eine Container-Netzersatzanlage inkl. Dieseltank sowie entsprechende erdverlegte Rohrleitungen zur Einbindung in das Gesamtsystem und erforderliche Zuwegungen auf dem Wasserwerksgelände. Für die Bauausführung ist die beengte Zufahrtssituation über eine bereits hergestellte Baustellenzufahrt (STS 0/32, d = 30 cm) inkl. Baumschutz durch den AG zu beachten.Folgende Ausführungszeiträume sind für die einzelnen Lose vorgesehen:
- Los 1 Bautechnik: Q04/25 - Q04/27- Los 2 Anlagentechnik: Q01/27 - Q04/27- Los 3 EMSR: Q02/27 - Q01/28- Los 4 Tiefbau und Außenanlagen: Q04/25 - Q01/28
Zeitraum der Inbetriebnahme: Q1/28 mit Teilarbeiten Los 2,3 und 4.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die enge Koordination der Lose 1 - 4 ein durchgängiger Einsatz der Kolonnen gewährleistet werden, aufgrund der enggetakteten Bauzeit.
Anlage 8 der Vergabeunterlagen enthält eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Lose.
Siehe Bewerbermemorandum und Anlagen.
s. Vergabeunterlagen
Das deutsche Vergaberecht enthält Rügeobliegenheiten der Bieter, deren Verletzung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsantragen führt. Bitte beachten Sie die Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka-lendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabga-be gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Bestenauslese:
Sofern im jeweiligen Los mehr als fünf form- und fristgerechte sowie die Mindestanforderungen erfüllende Teilnahmeanträge pro Los vorliegen, wird der AG fünf Bewerber pro Los auswählen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Hinsichtlich der Kriterien wird auf das Bewerbermemorandum verwiesen.