Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen für die Gesamtorganisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes auf dem Marktplatz. Die Weihnachtsmärkte finden vrsl. ab Donnerstag vor Totensonntag bis 30.12 eines jeden Jahres statt. Am Totensonntag und am 1. Weihnachtsfeiertag bleiben die Märkte geschlossen. Die Öffnungszeiten sind täglich von 11:00 bis 21:00 Uhr (gastronomische Auslaufzeit 22:00 Uhr), am 24.12 von 11:00 bis 15:00 Uhr und am 26.12. von 14:00 bis 20:00 Uhr. Die Weihnachtsmärkte werden als Spezialmarkt nach § 68 und § 69 Gewerbeordnung angesehen.
Die Laufzeit der Konzession soll inklusive Verlängerungsoption fünf Jahre betra-gen.
Der Weihnachtsmarkt soll ein hochwertiges und ansprechendes Erscheinungsbild bieten, das sich nicht nur in der Auswahl und Präsentation der Produkte widerspie-gelt, sondern auch in der gesamten Gestaltung des Marktes. Es ist von großer Be-deutung, dass der traditionelle Charakter des Marktes, im Konzept berücksichtigt wird. Dies betrifft sowohl die optische Gestaltung in Form von Hütten in roter "Klin-ker-Optik" als auch die Atmosphäre des Marktes, sodass ein harmonischer Bezug zur Altstadt hergestellt wird. Das Gesamtbild soll die festliche Stimmung des Weih-nachtsfestes widerspiegeln.
Angestrebt ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Gastronomie und Sacharti-kelhandel bzw. Kunsthandwerk. Zudem soll eine Lichtinszenierung des Denkmals und Fassaden im Gesamtkonzept umgesetzt werden. Im Sinne eines lokalen Be-zugs müssen bereits bestehende Düsseldorfer Schausteller und Standbetreiber eingebunden werden. Die im Bereich Gastronomie ausgegebenen Trinkbehältnisse sowie Teller und Besteck müssen zu 100% aus Mehrwegmaterialien sein. Dem Konzessionsnehmer obliegt neben der Gestaltung der Fläche und Organisation der Stände und Betriebe auch die Sicherheit und die logistische Ver- und Entsorgung auf dem Gelände, sowie in Abstimmung mit dem Konzessionsgeber die Bewer-bung des Weihnachtsmarktes im Rahmen der Vorgaben des Konzessionsgebers.
Es ist darauf zu achten, dass die Verkehrsfläche (Straße) für den Verkehr erhalten bleiben. Die Einschränkungen für den Radverkehr sind auf ein absolutes Minimum zu beschränken.
Hinweis: Dieses Vergabeverfahren wird nach den Bedingungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) durchgeführt. Soweit in der Bekanntmachung auf die Vergaberichtlinie 2014/24/EU Bezug genommen wird, erfolgt dieser fehlerhafte Verweis systembedingt durch das Vergabe-Management-System. Maßgeblich für dieses Vergabeverfahren ist die Richtlinie 2014/23/EU.