Die AWL Neuss GmbH beabsichtigt die Anschaffung von zwei Abfallsammelfahrzeugen: - Niederflur-LKW mit Pressmüllsammelaufbau und Heckanschüttung (Los 1)- Standard-LKW-Fahrgestell mit Sperrmüllsammelaufbau (Los 2)
Des Weiteren werden optional ein weiterer Nieder-Flur LKW mit Pressmüllsammelaufbau und Heckanschüttung und ein weiterer Standard-LKW-Fahrgestell mit Sperrmüllsammelaufbau ausgeschrieben. Der Abruf der Option(en) erfolgt spätestens bis Ende Mai 2026.
Der Auftrag wird in zwei Lose aufgeteilt.
Beschaffung von zwei Abfallsammelfahrzeugen sowie optional zwei weiteren Abfallsammelfahrzeugen.
Es werden optional ein weiterer Nieder-Flur LKW mit Pressmüllsammelaufbau und Heckanschüttung und ein weiterer Standard-LKW-Fahrgestell mit Sperrmüllsammelaufbau ausgeschrieben. Der Abruf der Option(en) erfolgt spätestens bis Ende Mai 2026.
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es gilt § 56 VgV.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen: 1.Eigenerklärung zu Ausschlussgründen; 2. Eigenerklärung zu Russlandsanktionen; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Angabenvorzulegen: Angaben zum Bruttoumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:Angaben zu den erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Lieferung von Fahrzeugen der ausgeschriebenen Art) mit konkreter Beschreibung der erbrachten Leistungen, zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber, möglichst mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
Mindestanforderungen:Los 1: Der Bieter muss über mindestens drei Referenzen über die Lieferung (Kauf oder Leasing (mind. 36 Monate Laufzeit)) eines Niederflur-LKWs mit Abfallsammelaufbau in den letzten drei Jahren (seit 01/2022) verfügen. Los 2: Der Bieter muss über mindestens drei Referenzen über die Lieferung (Kauf oder Leasing (mind. 36 Monate Laufzeit)) eines Standard-LKW-Fahrgestells mit Abfallsammelaufbau in den letzten drei Jahren (seit 01/2022) verfügen.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.