Die BARMER, eine der führenden gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, plant unter der Bezeichnung "Sanierung Campus Wuppertal" eine umfassende Sanierung ihrer Hauptverwaltungsgebäude in Wuppertal. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabeeinheit (VE) 407 Fördertechnik.
Im Projekt sollen sieben neue Aufzugsanlagen errichtet werden. Diese können gemäß der Gebäudestruktur in vier unterschiedliche Gruppen eingeteilt werden.Aufzug 1 und Aufzug 2 (P3 und P4) sollen über neue Schächte in den Bestand integriert werden. Die Schächte sollen getrennt voneinander ausgeführt werden. Die neue Aufzugsanlage befindet sich im Gebäudezentrum Bauteil B und soll eine Haltstelle je Geschoss und auf dem Dach erhalten. Beide Aufzüge sollen für 1.000 kg oder 13 Personen ausgelegt sein. Aufzug 3 und 4 (P1 und P2) befinden sich im Gebäudebauteil A. Die Aufzugsanlage soll in Bestandsschächte integriert werden. Die Bestandsschächte sind getrennt voneinander ausgeführt. Je Geschoss ist eine Haltstelle vorgesehen. Beide Aufzüge sollen für 1.150 kg oder 15 Personen ausgelegt sein. Aufzug 5 und 6 (P5 und P6) befinden sich im Gebäudeteil C. Auch hier sollen die Bestandsschächte wiederverwendet werden. Es handelt sich hierbei allerdings nur um einen großen Schacht ohne Trennung. Je Geschoss ist eine Haltestelle vorgesehen. Beide Aufzüge sollen für 1.600 kg oder 21 Personen ausgelegt sein.Bei Aufzug 7 (L7) handelt es sich um einen Lastenaufzug, welcher zum Transport von Lebensmitteln und Materialien zwischen Anlieferung und Küche / Kantine vorgesehen ist. Dieser wird in einen bereits vorhandenen Bestandsschacht integriert. Es werden 2 Haltestellen angefahren, das EG und das 1.OG. Der Aufzug ist für 1.600 kg ausgelegt. Die Installation der neuen Aufzugsanlagen soll im Zeitraum vom 08.06.2026 bis zum 30.03.2027 ausgeführt werden.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei den zuständigen Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S. d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/ Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Bezüglich derNachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
Mit dem Angebot vorzulegen ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
Mit dem Angebot vorzulegen sind Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A). Mindestanforderung: Es sind zwei Referenzen aus dem Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre (sei 01/2020) mit einem Auftragsvolumen von jeweils mind. 0,5 Mio. EUR netto nachzuweisen, welche jeweils die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Personenaufzugsanlagen nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU mit > 5 Haltestellen und einer Mindesttragfähigkeit von 1.000 kg bzw. 15 Personen im Bereich von Büro- und Verwaltungsgebäuden und / oder öffentlichen Bauvorhaben, wie z.B. Schulen, betroffen haben.
Der Bieter/ eine Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, dass er/sie für die Ausführung der Leistungen a) über Fachkräfte mit Fähigkeiten zur Unterstützung bei der ZÜS-Abnahme verfügt, b) über mindestens eine verantwortliche Fachkraft verfügt, welche geschult ist, eine Anlagenwartung gem. DIN13015 durchzuführen, c) über Fachkräfte verfügt, die Kenntnisse zu Notrufsystemen und sicherheitsrelevanten Aspekten nach EN 81-20/81-50 besitzen, d) über qualifiziertes Personal für Fördertechnik verfügt und dieses im Auftragsfall einsetzt (z. B. Gesellenbrief in SHK-/Mechatronik, Meisterbrief, staatlich geprüfter Techniker), e) über mindestens eine Fachkraft mit der Qualifikation/Schulung nach BetrSichV und TRBS 3121/2181 verfügt, welche im Auftragsfall vor Ort eingesetzt wird. Auf gesondertes Verlangen ist dies jeweils nachzuweisen.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Besondere Bedingungen folgen aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.