Die Auftraggeberin vergibt Prüfleistungen im Straßenbau, die dem Leistungsverzeichnis für Prüfleistungen im Straßenbau der Freien und Hansestadt Hamburg (LVPrüfStB) entsprechen. Die Auftraggeberin vergibt den Auftrag in 8 Regionallosen für die Bezirke Wandsbek, Hamburg-Mitte, Eimsbüttel, Altona, Hamburg-Nord, Bergedorf und Harburg sowie für das Gebiet der Hamburg Port Authority. Die Auftraggeberin schließt für jedes Los einen Rahmenvertrag ab.
Siehe Vergabeunterlagen
Die Auftraggeberin kann den Rahmenvertrag zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängern (Verlängerungsoptionen), so dass die maximale Laufzeit des Rahmenvertrags vier Jahre beträgt.
Nähere Beschreibung s. Vergabeunterlagen
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der/die Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.