Der AG ist ein regionaler Netzbetreiber für Strom, Wärme, Wasser und Internetservice. Aufgrund einer aktuellen Zielnetzplanung erwartet der AG einen zusätzlichen Leistungsbedarf ab 2029 in Itzehoe-Nord, der über einen Netzanschluss im UW Itzehoe-West von SH-Netz bereitgestellt werden kann.
Darüber hinaus werden in Lägerdorf weitere Netzanschlusskapazitäten ab 2028 benötigt, die über die bestehenden Kapazitäten am Umspannwerk in Lägerdorf ("UW -Lägerdorf") nicht allein zur Verfügung gestellt werden können, wohl aber über das UW Itzehoe-West von bis zu 154 MW (n-1) Netz-anschlusskapazität. Daher muss der AG für die Stromversorgung des Industriestandorts eine neue 110kV-Erdkabeltrasse vom UW Itzehoe-West bis zum UW Lägerdorf herstellen.
Die Genehmigung der 110-kV Trasse erfolgt mittels eines Planfeststellungsverfahrens. Teil der Antragsunterlagen sind u.a. detaillierte Planungen der geschlossenen Bauweise bzw. Querungen (Sonderbauwerke). Die erforderlichen geotechnische und bodenkundliche Untersuchungen laufen bereits. Der Antrag auf Planfeststellung soll Ende 2025/Anfang 2026 eingereicht werden.
Die hier ausgeschriebenen technischen Planungsleistungen umfassen grundsätzlich den Verlauf der ca. 17,4 km langen Trasse des 110-kVErdkabelsystems einschließlich erforderlicher Zuwegungen sowie Baustelleneinrichtungsflächen. Derzeit ist davon auszugehen, dass 14 geschlossene Querungen vom AN zu berechnen und zu entwerfen sind. In Abhängigkeit des weiteren Projektfortschrittes können weitere geschlossene Querungen hinzukommen.
Das projektierte Umspannwerke auf der Trasse ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Weitere Einzelheiten zum konkreten Leistungsumfang sind dem Leistungsverzeichnis nebst Planunterlagen als Teil der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
siehe Vergabeunterlagen
Gemäß § 14 Abs. 3 SektVO
Aufgrund der Gewährung von Fördermitteln muss die 110kV-Trasse bzw. die Stromversorgung am Industriestandort in Lägerdorf ab 2028 sichergestellt werden. Darüber hinaus werden aufgrund der aktuell vorliegenden Zielnetzplanung des AG zusätzliche Leistungsbedarf ab 2028/2029 erwartet, die nur mit der avisierten 110kV-Trasse nebst einem weiteren Umspannwerk abgedeckt werden können. Für die termingereichte Herstellung der Versorgungssicherheit ist es u.a. erforderlich, dass der erforderliche Planfeststellungsantrag unter Berücksichtigung der üblichen Genehmigungsdauern und der avisierten Bauzeit bereits Ende 2025 eingereicht wird. Die technischen Planungsleistungen liegen dabei ebenfalls auf dem kritischen Weg für die Erstellung der Antragsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren. Eine frühere Ausschreibung war nicht mglich, da die Zusage des Netzbetreibers für den geplanten Netzanschluss erst jetzt vorliegt. Der vorstehende Zeitplan und damit die Gewährung von Fördermitteln kann nunmehr nur erreicht werden, wenn die technischen Planungsleistungen schnellstmöglich vergeben und durchgeführt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind Nachprüfungsanträge in bestimmten Fällen unzulässig: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu Wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1Satz 2 bleibt unberührt.
Nachforderung erfolgt gemäß § 51 SektVO
Zum Ablauf der Angebotsfrist ist ein maximal 12 Monate alter Nachweis des Versicherers bzw. Kreditinstituts über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorzulegen: - Personenschäden: 3,0 Mio. Euro (2-fach maximiert) - Sonstige Schäden: 1,0 Mio. Euro (2-fach maximiert). Für weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (z.B. Ingenieurkammer) ist in Kopie beigefügt. Für weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Erklärung über den Umsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf Kapazitäten Dritter (andere Ingenieurbüros) zurückgreift (Eignungsleihe), sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesen vorzulegen. Der Bieter muss folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:Der durchschnittliche Jahresumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen muss mindestens 0,5 Mio. EUR netto betragen. Für weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Vom Bieter sind zum Nachweis der Eignung Referenzen mittels Eigenerklärungen im Formblatt Angebot - Anlage 1 (vollständiges Ausfüllen des Referenzvordrucks), ggf. unter Beifügung von Referenzschreiben oder weiterführenden Projektbeschreibungen einzureichen. Der Bieter muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden: Vorlage von mindestens zwei wertbare Projektreferenzen über vergleichbare Leistungen mit mind. folgenden Parametern:- Abschluss der Leistungen nicht vor dem 01.01.2020,- Auftrags- bzw. Honorarvolumen mind. 50.000 EUR netto.
Die Eignung des Bieters wird auf Grundlage der einzureichenden Nachweise und Erklärungen geprüft. Die erforderlichen Angaben sind im Formblatt Angebot (Anlage 1) zu tätigen. Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.