Die BARMER, eine der führenden gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, plant unter der Bezeichnung "Sanierung Campus Wuppertal" eine umfassende Sanierung ihrer Hauptverwaltungsgebäude in Wuppertal. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabeeinheit (VE) 405 Starkstrom + Schwachstrom + MSR.
Es wird eine gesamtheitliche Sanierung der elektrischen Anlagen (KG 440), Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen (KG 450) sowie der Gebäude- und Raumautomation (KG 480) angestrebt. Dies umfasst bei der KG 440 die Errichtung einer luftisolierten Mittelspannungsanlage (10kV) inklusive 2 Transformatoren (1.250kVA) sowie Vorhalten für eventuelle spätere Erweiterungen, eine Niederspannungshauptverteilung, die komplette Niederspannungsinstallationsanlagen, Beleuchtungsanlagen sowie Blitzschutz- und Erdungsanlage errichtet.Bei der KG 450 wird eine Inhouse-Mobilfunkanlage, eine Personenrufanlage, die BOS-Gebäudefunkanlage, die Brandmeldeanlage sowie die Übertragungsnetze neu errichtet. Bei der KG 480 wird die Raumautomation neu aufgebaut inklusive der Gebäudeleittechnik.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebtospreis.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei den zuständigen Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S. d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/ Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
Mit dem Angebot vorzulegen ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
Mit dem Angebot vorzulegen sind Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A). Mindestanforderung: Es sind für den Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre mindestens zwei Referenzaufträge über im eigenen Betrieb oder mit Nachunternehmern erbrachte Leistungen nachzuweisen, die kumulativ folgende Anforderungen für nachstehende Kostengruppen nach DIN 276 erfüllen: a) KG 440: aa) Auftragswert von mind. 7,0 Mio. EUR (netto), bb) Installation einer Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 / VDE 0108-100 mit Zentralbatterieanlage, cc) Installation einer Mittelspannungsanlage und Trafo: - Mittelspannungsanlage >10kV, - Transformatoren >1.000kVA; b) KG 450: aa) Auftragswert von mind. 4,0 Mio. EUR (netto), bb) Installation eines IT-Übertragungsnetzes, welche die folgende Leistungsumfänge enthält: - strukturierte IT-/Netzwerkverkabelung, - LWL-Verkabelung, - Dämpfungsmessungen, cc) Installation einer Brandmeldeanlage gemäß DIN 14675; c) KG480: aa) Auftragswert mind. 4 Mio. EUR (netto), bb) Programmierung und Inbetriebnahme eines modularen, flexiblen und gewerkeübergreifenden Steuerungs- und Automatisierungssystems mit Integration in ein übergeordnetes System (z. B. Leittechnik, GLT, BACnet-Gebäudeautomation, Visualisierung).
Auf gesondertes Verlangen ist für das im Auftragsfall mit der Errichtung der Brandmeldeanlage befasste Unternehmen der Nachweis einer Zertifizierung nach DIN 14675 zu erbringen.
Der Bieter/ eine Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, a) dass ihm/ ihr für die Ausführung der Leistungen Fachkräfte mit Gesellenabschluss im Bereich Energie- und Gebäudetechnik, Au-tomatisierungstechnik/Betriebstechnik oder gleichwertiger anerkannter Qualifikation nach BQFG, b) dass er/sie über mindestens eine verantwortliche, nach DGUV V3 geschulte Fachkraft verfügt, c) dass er/ sie Fachkräfte verfügt, die über die Schaltberechtigung für Arbeiten an Mittelspannungsanlagen verfügen, d) dass er/ sie über Fachkräfte verfügt, die über die Qualifikation für Planung, Installation und Instandhaltung sicherheitsrelevanter Anlagen verfügen (z.B. Brandmeldeanlage, Zutrittskontrollsystem), e) dass er/ sie über über sachkundiges Personal im Bereich der LWL-/Datennetzwerktechnik verfügt. Auf gesondertes Verlangen ist dies jeweils nachzuweisen.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Bedingungen folgen aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.