Die BARMER, eine der führenden gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, plant unter der Bezeichnung "Sanierung Campus Wuppertal" eine umfassende Sanierung ihrer Hauptverwaltungsgebäude in Wuppertal. Gegenstand dieser Ausschreibung ist dieVergabeeinheit (VE) 403 Lüftung.
Es wird eine gesamtheitliche Sanierung der bestehenden Lüftungsanlagen angestrebt. In der Gebäudeverteilung verbleiben hierzu keinerlei Bestandsanlagen. Die gesamte Lüftungsversorgung wird über RLT-Geräte auf dem Dach realisiert. Dabei wird eine Gesamtluftmenge von ca. 165.000 m³/h, aufgeteilt auf 14 Anlagen umgesetzt. Diese sind so angeordnet, dass sie jeweils einen Bürofinger inkl. Nebenbereiche im EG über alle Geschosse versorgen (12 Stück, verzinktes System). Zudem ist jeweils ein Gerät für den Veranstaltungsraum und eines in Edelstahl-Ausführung für die Kantine / Küche eingeplant. Jedes Gerät ist mit Kreuzstrom-Wärmeübertrager, Lufterhitzer (über Heizungsverteilung gespeist) und Luftkühler in Ausführung mit direkter Kälte inkl. Direktverdampfer, Verdichter und Kondensator ausgeführt. Sockelausführung gleich 200 mm mit Positionierung auf Stahlpodesten / Stahlträgern. Es kommt das Kältemittel R513 A zum Einsatz. Die Verteilung der Kanäle für Zu- und Abluft erfolgt über das Dach in die 12 Technikschächte je Geschoss, welche links und rechts neben den Treppenhäusern angeordnet sind. Es erfolgt eine brandschutztechnische Schottung mit Sockel-Brandschutzklappen im Boden eines jeden Geschosses. Je Bürofinger wird aus diesen Schächten ausgefädelt und eine Verteilung in zentral angeordneten Deckenkoffern angestrebt. Aus diesem Koffer heraus erfolgt die Versorgung für Zu- und Abluft über Einbaugitter mit Anschlusskastenkombination. Je Gitter ist eine Schalldämm- und Volumenregelungskombination im Koffer angeordnet. Es wird besonders Wert auf Koordination mit anderen Gewerken innerhalb des Koffers gelegt. Nebenbereiche wie WCs und Flure werden mit Tellerventilen und Drallauslässen ausgestattet, Sonderbereiche wie Kantine und Veranstaltungsraum mit Schlitzauslässen. Die Lüftung ist nach Kohlenstoffdioxid-Gehalt in den Aufenthaltsräumen steuerungstechnische geregelt. Eingriffe durch den Nutzer sind bedingt möglich. Kleinanlagen sind ebenfalls Ausschreibungsumfang. Es werden Dachventilatoren im PPs- und im verzinkten System für BOS-Raum, BMA-Raum, Müllraum, GSM-Raum und für die Havarie-Zu- und Abluft für den Kältemaschinenraum vorgesehen. Alle Leitungsanlagen sind nach Vorgabe GEG zu dämmen und brandschutztechnische Maßnahmen, sowie fachgerechte Befestigungstechnik ist zu be-rücksichtigen. Auch sind alle aufgeführten allgemeinen Vorgaben bzgl. der Vergabeeinheit zu beachten.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei den zuständigen Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S. d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/ Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
Mit dem Angebot vorzulegen ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
Mit dem Angebot vorzulegen sind Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A). Mindestanforderung: Es sind für den Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre mindestens zwei Referenzaufträge über im eigenen Betrieb oder mit Nachunternehmern erbrachte Leistungen nachzuweisen, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Das ist jeweils der Fall, wenn im eigenen Betrieb und/oder mit Nachunternehmern Leistungen auf dem Gebiet der Lüftungstechnik im Bereich von Büro- und Verwaltungsgebäuden und / oder öffentlichen Bauvorhaben, wie z.B. Schulen, mit einem Auftragswert von jeweils mind. 2,2 Mio. EUR netto erbracht (abgeschlossen) wurden. Die (mind.) zwei Referenzen müssen ferner kumulativ folgende Kriterien erfüllen: - Ausführung von Lüftungsanlagen nach DIN EN 16798, VDI 3803 bzw. VDI 2050 mit ent-sprechenden Dämmmaßnahmen nach GEG; - Ausführung von folgenden Anlagen im Bereich der Lüftungstechnik: Installation von Teilklimaanlagen (WRG+HZ+K) mit einer Luftmenge > 10.000 m³/h auf Flachdächern, Integration einer direkten Kälteerzeugung in den Lüftungsgeräten mit Kältemittel R513 A oder gleichwertig, Umsetzung von Lüftungsanlagen aus Edelstahl mit Hygieneanforderungen für Küchenbereiche.
Mit dem Angebot ist zu erklären, dass das im Auftragsfalleingesetzte Personal über praktische Erfahrung im Umgang mit den Richtlinien VDI 6022 und VDI 2052 und mindestens über eine dreijährige Berufserfahrung in dem Anwendungsbereich verfügt. Auf gesondertes Verlangen ist dies durch geeignete Angaben/ Unterlagen nachzuweisen.
Mit dem Angebot ist zu erklären, dass für die Ausführung der Leistungen folgende Personalqualifikationen eingesetzt werden: Fachkräfte mit Gesellenabschluss im Bereich Heizungs- und Klimatechnik oder gleichwertiger anerkannter Qualifikation nach BQFG. Auf gesondertes Verlangen sind die betreffenden Personen zu benennen und ihre Berufsqualifikation entsprechend nachzuweisen.
Mit dem Angebot ist für sämtliche Tätigkeiten an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten (Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Dichtheitskontrolle sowie Rückgewinnung der Kältemittel) zu erklären, dass das eingesetzte Personal gemäß § 5 ChemKlimaschutzV in Verbindung mit der jeweils gültigen EU-F-Gase-Verordnung (z.B. aktueller Verordnung (EU) 2024/573 sowie Durchführungsverordnungen) sachkundig ist und über eine entsprechende Sachkundebescheinigung (mindestens Kategorie I nach ChemKlimaschutzV) verfügt. Auf gesondertes Verlangen ist ein Scan der erworbenen Sachkundebescheinigung für Installation, Wartung und Dichtheitskontrolle an Anlagen mit fluorierten Kältemitteln (Kategorie I) sowie die Betriebszertifizierung nach § 6 ChemKlimaschutzV vorzulegen.
Mit dem Angebot ist zu erklären, dass das für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 vorgesehene Personal über die fachliche Qualifikation sowie Erfahrung in der Bewertung von Gefahrstoffen in Kälteanlagen verfügt. Auf gesondertes Verlangen sind folgende Unterlagen vorzulegen: - Nachweis der geforderten Berufsausbildung (Abschluss- oder Prüfungsurkunde als Ingenieur, Techniker, Meister im Bereich Versorgungstechnik/Kältetechnik oder Weiterbildungen zum Gefahrstoffbeauftragten/Sicherheitskraft (Nachweis per Scan; als gleichwertig anerkannt werden entsprechende ausländische Qualifikationen mit festgestellter Gleichwertigkeit nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)), - Angaben zu durch persönliche Referenzen belegte Berufserfahrung in Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV/TRGS 400 im Bereich von Anlagen der Kältetechnik / Versorgungstechnik (Nachweis bspw. durch Projektlisten mit Ansprechpartnern).
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Bedingungen folgen aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.