Die BARMER, eine der führenden gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, plant unter der Bezeichnung "Sanierung Campus Wuppertal" eine umfassende Sanierung ihrer Hauptverwaltungsgebäude in Wuppertal. Gegenstand dieser Ausschreibung ist dieVergabeeinheit (VE) 401 Sanitär + Feuerlöschtechnik.
Es wird eine gesamtheitliche Sanierung der Sanitäranlagen angestrebt. In der Gebäudeverteilung verbleiben hierzu keinerlei Bestandsanlagen. Lediglich die Standorte der WC-Kerne im Gebäudezentrum bleiben durch die Sanierung erhalten, genauso wie der Raum der Trinkwasser-Zentrale. Dem Grunde nach kann die Versorgung in drei Arten geteilt werden: Trinkwasserverteilung, Regenwasserverteilung aus einer Sammel-Zisterne zur Nutzung für WC- und Urinal-Anlagen und Warmwasserverteilung samt Zirkulation zur Warmwasser-Versorgung der Sanitärbereiche im EG und der Küche / Kantine. Weiterführende Zapfstelle werden durchwegs dezentral erwärmt. Im Anschluss an die Hausanschlusseinrichtung, welche im Bestand vorhanden ist und von den Wuppertaler Stadtwerken gespeist wird, wird das Trinkwasser von Osten nach Westen über das EG des Gebäudes zu den sechs Haupt-WC-Kernen verteilt. Parallel verteilt sich das in der Zisterne gesammelte Regenwasser über eine Zentraleinheit im Technikbereich Sanitär EG über das Gebäude zu den Anlagen. In den WC-Kernen wird das Wasser über die fünf Geschoss über Steigstränge verteilt. In näherer Entfernung zu diesen befinden sich auch zu speisende Teeküchen oder Putzmittelräume mit Ausgussbecken. Hygienetechnisch werden die Entnahmestellen entweder mit Hygienespülungen gespült oder durchgeschliffen bis zum Spülpunkt. Die Warmwasserversorgung wird in diesen Bereich über elektrische Durchlauferhitzer bereitgestellt. Des Weiteren sind am Projekt sechs WCs für Behinderten-Einrichtungen vorzusehen. Im EG im Süden ist ein größerer Sanitärbereich samt Duschanlagen angeordnet, im 1. OG die Kantine und Küche samt entsprechender Einrichtung. Diese Bereiche werden über eine zentrale Frischwasserstation mit Warmwasser versorgt. Die Entwässerung der Sanitäranlagen erfolgt über ein PP-MD-Rohrsystem mit Fallleitungen in den WC-Kernen. Verzüge im EG sind möglich, z.B. wird im Müllraum ein Fettabscheider aufgestellt, welcher von der Kantine aus erreicht werden muss. Die Fallleitungen sind grundsätzlich bis zum vorbereiteten Grundleitungsanschluss zu erstellen und an diesen anzubinden. Darüber hinaus sind vom Übergabepunkt außen Regenwasserleitungen in Kunststoffausführung im Innenbereich zu installieren, zu verziehen und an Grundleitungen anzuschließen. Alle Leitungsanlagen sind nach Vorgabe GEG zu dämmen und brandschutztechnische Maßnahmen, sowie fachgerechte Befestigungstechnik ist zu berücksichtigen. Auch sind alle aufgeführten allgemeinen Vorgaben bzgl. der Vergabeeinheit zu beachten. Neben der Sanitärtechnik sind im Umfang ebenso Feuerlöschmaßnahmen auszuführen. Dies betrifft die Installation von sechs trockenen Steigleitungen über alle Geschosse in den Treppenhäusern samt Einspeisekästen außen und Entnahmekästen in den Ebenen. Im Technikbereich Sanitär gehört die Installation und Vorbereitung einer Hydranten-Trennstation zum Ausschreibungsumfang.
Einziges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei den zuständigen Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S. d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/ Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
Mit dem Angebot vorzulegen ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
Mit dem Angebot vorzulegen sind Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A). Mindestanforderung: Es sind für den Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre mindestens zwei Referenzaufträge über im eigenen Betrieb oder mit Nachunternehmern erbrachte Leistungen nachzuweisen, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Das ist jeweils der Fall, wenn im eigenen Betrieb und/oder mit Nachunternehmern Leistungen auf dem Gebiet der Sanitärtechnik / Feuerlöschtechnik im Bereich von Büro- und Verwaltungsgebäuden und / oder öffentlichen Bauvorhaben, wie z.B. Schulen, mit einem Auftragswert von jeweils mind. 0,7 Mio. EUR netto erbracht (abgeschlossen) wurden, welche mindestens kumulativ die folgenden Kriterien erfüllen:- Trinkwasserinstallationen nach Normenreihe DIN 1988 bzw. VDI 6023 mit entsprechenden Dämmmaßnahmen nach GEG / DIN 1988-200, Abwasserinstallationen nach Normenreihe DIN 1986 bzw. DIN EN 12056;- Installation von Fettabscheidern aus Küchennutzung nach DIN 4040 bzw. DIN EN 1825;- Installation von Anlagen aus Regenwassernutzung nach DIN 1989-100;- Installation von Löschwasseranlagen "trocken" nach DIN 14462.
Mit dem Angebot ist zu erklären, dass das Personal, welches für die Planung, Errichtung, Wartung und/oder Inspektion von Fettabscheideranlagen eingesetzt werden soll, über nachweisbare Erfahrung und Fachkunde in der Ausführung gemäß DIN EN 1825 sowie DIN 4040-100 (bzw. nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz anerkannte gleichwertige Sachkunde/Fachkunde) verfügt. Auf gesondertes Verlangen sind persönliche Referenzen des im Auftragsfall eingesetzten Personals bezüglich der Planung, Errichtung, Wartung und/oder Inspektion von Fettabscheideranlagen sowie Nachweise über die Sachkunde und Fachkunde gemäß DIN 4040-100 (bzw. gleichwertige Sachkunde/Fachkunde gem. BQFG) bzw. DIN EN 1825 vorzulegen.
Mit dem Angebot ist zu erklären, dass das Personal, welches für die Trinkwasserinstallationen eingesetzt wird, über folgende Qualifikationen verfügt: Gültige VDI-Urkunde einer Schulung Kategorie B nach VDI-MT 6023, Blatt 4 oder ein gleichwertiger Nachweis eines EU-Mitgliedsstaates über die Sach-/Fachkunde für Trinkwasserhygiene. Dies ist auf gesondertes Verlangen durch entsprechende Fremdbescheinigungen nachzuweisen. Weiter sind auf gesondertes Verlangen auch für die weiteren Leistungsbereiche Angaben zur Berufsqualifikation des für die Auftragsausführung eingesetzten Personals zu erbringen.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Bedingungen folgen aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.