Die BARMER, eine der führenden gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, führt unter der Bezeichnung "Sanierung Campus Wuppertal" eine umfassende Sanierung ihrer Hauptverwaltungsgebäude in Wuppertal durch. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabeeinheit (VE) 321 Schlosser/ Metalltüren.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Einbau von 190 ein- und zweiflügeligen Stahlblechtüren inklusive Zargen sowie von 53 ein- und zweiflügeligen Alu-Glas-Rohrrahmentüren inklusive Zargen, jeweils in unterschiedlichen Abmessungen mit und ohne Brandschutz. Diverse Türen werden mit folgenden zusätzlichen Komponenten ausgestattet: a) Zutrittskontrolle mit und ohne Videoüberwachung, b) Klingeltaster, c) Magnetkontakte, d) Antipanikschloss, e) Elektronische Öffnung (Motorsteuerung), f) Türstopper, g) OTS mit und ohne elektronische Feststellung. Weiter umfasst der Auftrag 5 Feuerschutzvorhänge in unterschiedlichen Größen inkl. aller notwendigen Bedienelemente wie Handtaster, Feststellanlage etc. Die Ansteuerung und Verkabelung sind hier mit inbegriffen. Schließlich sind Stahltreppen ein- und zweiläufig sowie eine Spindeltreppe Bestandteil der Ausschreibung. Alle Treppen werden mit entsprechenden Handläufen bzw. Geländern ausgestattet.
Die Leistungen sind im Zeitraum vom 04.05.2026 bis zum 29.01.2027 auszuführen.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei den zuständigen Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S. d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/ Bieter einen von ihm erkannten/erkennbarenVergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen des 2. Abschnitts von Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Bezüglich der Nachforderung von im Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 16a EU VOB/A.
Mit dem Angebot vorzulegen ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungnvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmenausgeführten Aufträgen (vgl. § 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A).
Mit dem Angebot vorzulegen sind Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A). Mindestanforderung: Es sind für den Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre drei Referenzaufträge über erbrachte Leistungen nachzuweisen, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Das ist jeweils der Fall, wenn im eigenen Betrieb und/oder mit Nachunternehmern Schosser-/Metallbauarbeiten mit einem Auftragswert in Höhe von mind. 700.000,- EUR netto erbracht (abgeschlossen) wurden. Die drei Referenzen müssen weiter zumindest kumulativ folgende Leistungen umfassen: a) Einbau von Stahltüren mit und ohne Brandschutzanforderungen, b) Einbau von Alu-Glas-Rahmentüren mit und ohne Brandschutzanforderungen, c) Brandschutzvorhänge, d) Einbau von Stahltreppen inkl. Geländer.
Auf gesondertes Verlangen ist für das im Auftragsfall mit der Ausführung von Schweißarbeiten befasste Unternehmen ein Schweißzertifikat nach EN 1090 für die Schweißprozesse 111 (Lichtbogenschweißen), 135 (MAG-Schweißen mit Massivdrahtelektrode) und 141 (Wolfram-Inertgas-Schweißen) vorzulegen.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Besondere Bedingungen folgen aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.