Die Neusser Marketing GmbH & Co. KG vermarktet und betreibt die Flächen der Stadthalle Neuss. Die Stadthalle Neuss weist insgesamt Flächen von ca. 4.950 m2 aus, wovon ca. 3.250 m2 bearbeitet bzw. saniert werden sollen. Ausgeschrieben werden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 HOAI mit Anlage 15.1 HOAI.
Die Stadthalle Neuss soll für Veranstalter, Aussteller und Besucher attraktiver und zukunftsfähiger gestaltet werden. Gleichzeitig sollen die Maßnahmen eines derzeit sich in der Ausarbeitung befindlichen Brandschutzkonzeptes umgesetzt werden. Neben den funktionalen Anforderungen ist ein architektonisch abgestimmter Außenauftritt anzustreben, der der Stadthalle ein eigenständiges Profil verleiht. Ausgeschrieben werden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung i.S. d. § 55 HOAI mit Anlage 15.1 HOAI für folgende Anlagengruppen i.S.d. § 53 Abs. 2 HOAI: 1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; 2. Wärmeversorgungsanlagen; 3. Lufttechnische Anlagen; 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, 8. Gebäudeautomation
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Die Baumaßnahmen sollen grds. im Zeitraum zwischen November 2026 bis Mitte Mai 2027 ausgeführt werden. Außerhalb dieses Zeitraums können nur Maßnahmen umgesetzt werden, die den Betriebsablauf nicht oder nicht maßgeblich stören. Weitere Angaben zur Planungsaufgabe enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projekt- und Verfahrensbeschreibung.
Bewertet wird die Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Planungsaufgabe (insbes. Schwerpunktsetzung/ Identifikation Herausforderungen, Nachhaltigkeit).
Bewertet wird die auftragsbezogene Qualifikation (Berufserfahrung, durch persönliche Referenzen möglichst vergleichbarer Art belegte Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen) der Projektleitungen Planung HLS und ELT und die Organisation des Projektteams (Zuständigkeiten, Vertretungsregelungen, internen Abläufen sowie Schnittstellen zum Auftraggeber und den weiteren Planungsbeteiligten).
Bewertet wird das voraussichtliche Gesamthonorar für alle auftragsgegenständlichen Leistungen.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen (LPH) i.S.d. § 55 Abs. 1 HOAI bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor: Stufe 1: LPH 1-3, Stufe 2: LPH 4 (bei Bedarf), Stufe 3: LPH 5-7, Stufe 4: LPH 8-9.
Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV). Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines im elektronischen Projektraum bereitgestellten Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Bei einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber werden mind. 3 und höchstens 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe am Verhandlungsverfahren beteiligt. Maßgebliches Auswahlkriterium ist die anhand entsprechender Referenzprojekte belegte Erfahrung mit Planungsaufgaben möglichst vergleichbarer Art. Nähere Angaben zur Methodik der Bewerberauswahl enthält eine im elektronischen Projektraum bereitgestellte Projekt- und Verfahrensbeschreibung.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform DTVP.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Rheinland eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV). Bezüglich der Nachforderung von im Teilnahmeantrag oder im(endgültigen) Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens Angaben zum Netto-Umsatz in den letzten 3 Kalenderjahren (2022, 2023, 2024), getrennt nach Jahren, zu machen.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens zu erklären, dass er aktuell bereits über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen i.H.v. mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr, verfügt oder bereit ist, einen entsprechenden Versicherungsschutz im Auftragsfall bereitzustellen.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens Angaben zu den in den letzten 7 Jahren (seit 01/2018) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Fachplanung Technische Ausrüstung) einzureichen. Erwartet werden eine kurze Projektbeschreibung (insbes. Gebäudetyp und BGF/ Art der Baumaßnahme) und Angaben a) zu den Baukosten KG 400, 2. Gliederungsebene nach DIN 276 netto, b) den konkret erbrachten Leistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen/ Anlagengruppen gem. HOAI), c) zu der Art der Leistungserbringung (in Eigenleistung, als ARGE, durch Nachunternehmer, etc.), d) zum Leistungszeitraum sowie e) zum Auftraggeber, möglichst mit Kontaktdaten. Mindestanforderungen: Bewerber/ die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in der Summe und/oder als Nachunternehmer vorgesehene Dritte als Eignungsverleiher müssen zwingend folgende Referenzanforderungen erfüllen:a) Nachweis von mindestens zwei Referenzaufträgen aus den letzten sieben Jahren (seit 01/2018), welche jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen: - es wurden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 HOAI der Leistungsphasen 2, 3, 5-8 für die Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1-3 und 8 HOAI vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (seit 01/2018) erbracht, - Referenzprojekt betriff die Sanierung oder Erweiterung eines Gebäudes mit Baukosten KG 410-430 und 480 nach DIN 276 von mind. 1 Mio. EUR EUR netto; b) Nachweis von mindestens zwei Referenzaufträgen aus den letzten sieben Jahren (seit 01/2018), welche jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen:- es wurden Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung i.S.d. § 55 HOAI der Leistungsphasen 2, 3, 5-8 für die Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4 und 5 HOAI vollständig innerhalb des vorgegebenen Zeitraums (seit 01/2018) erbracht, - Referenzprojekt betriff die Sanierung oder Erweiterung eines Gebäudes mit Baukosten KG 440 und 450 nach DIN 276 von mind. 700.000,00 EUR netto.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens Angaben zu in den letzten drei Kalenderjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich Beschäftigten (einschl. Inhaber/Inhaberinnen, Gesellschafter/Gesellschafterinnen) zu machen, gegliedert in Architekten/ Architektinnen, Ingenieure/ Ingenieurinnen und sonstige Beschäftigte. Mindestanforderung: Der Bewerber/ die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft in der Summe müssen im Zeitpunkt der Bewerbung mindestens über fünf Architekten/ Architektinnen (Inhaber(innen), fest angestellt Beschäftigte), davon mindestens 1 Innenarchitekt(in) verfügen.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Besondere Bedingungen folgen aus dem Tariftreue- und Vergabesetz NRW sowie aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.