1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 20 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens 5 Mio. EUR für Vermögensschäden (jeweils zweifach maximiert je Jahr); Vordruck in den Vergabeunterlagen vorhanden.
Alternativ kann eine Bereitschaftserklärung abgegeben werden, eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abzuschließen (Vordruck in den Vergabeunterlagen vorhanden).
Die Erklärungen haben unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen.
Zusätzlich zu dieser Eigenerklärung ist eine vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Bescheinigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den o.g. Deckungssummen mit dem Angebot einzureichen. Die Bescheinigung darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Sollte im Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein solcher Versicherungsschutz noch nicht bestehen, kann alternativ die von einem Versicherungsunternehmen ausgestellte Bescheinigung eingereicht werden, dass im Falle der Bezuschlagung mit dem Bieter eine Versicherung in der vorgenannten Höhe und zu den vorgenannten Schadensarten abgeschlossen wird (Bescheinigung darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein). Bei Bietergemeinschaften ist ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorlegt.
Zu beachtende Mindestanforderungen zu Ziff. 1):
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 20 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens 5 Mio. EUR für Vermögensschäden (jeweils zweifach maximiert je Jahr); Vordruck in den Vergabeunterlagen vorhanden.
Alternativ kann eine Bereitschaftserklärung abgegeben werden, eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abzuschließen (Vordruck in den Vergabeunterlagen vorhanden).
Die Erklärungen haben unter Verwendung der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Formblätter zu erfolgen.
Zusätzlich zu dieser Eigenerklärung ist eine vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Bescheinigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den o.g. Deckungssummen mit dem Angebot einzureichen. Die Bescheinigung darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Sollte im Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein solcher Versicherungsschutz noch nicht bestehen, kann alternativ die von einem Versicherungsunternehmen ausgestellte Bescheinigung eingereicht werden, dass im Falle der Bezuschlagung mit dem Bieter eine Versicherung in der vorgenannten Höhe und zu den vorgenannten Schadensarten abgeschlossen wird (Bescheinigung darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein). Bei Bietergemeinschaften ist ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Nachweis vorlegt.