Die "Große EWE ARENA" ist eine Multifunktionsarena mit ca. 6000 Sitzplätzen und gehört zum Hallenkomplex Weser-Ems-Hallen in Oldenburg (Niedersachsen). Sie wurde 2013 eröffnet und verfügt seither über einen inzwischen abgängigen LED-Würfel, der sich aus vier Anzeigetafeln mit einer Bildfläche von jeweils 512 x 288 cm zusammensetzt; der Pixel Pitch beträgt 10 mm und ist für eine zeitgemäße Ausgabe insbesondere von Werbefilmen etc. nicht mehr geeignet. Die LED-Module sind mit Lüftern ausgestattet und somit zu laut, als dass sie für Vortrags-/Sprechveranstaltungen genutzt werden könnten. Der bestehende LED-Würfel ist abgängig und soll vollständig durch einen neuen LED-Würfel ersetzt werden.
Die AG beabsichtigt, die Lieferung und Montage eines neuen LED-Würfels samt LED-Ring für die "Große EWE ARENA" zu realisieren. Der LED-Würfel soll mit zusätzlichen LED-Eckmodulen ausgestattet werden, die einen sogenannten "Infinity-Effekt" erzeugen. Darüber hinaus ist ein umlaufender, kreisförmiger LED-Ring unterhalb des LED-Würfels vorgesehen. Für das technische Personal sowie die Bediener der AG ist ein umfassendes Vor-Ort-Training in Form von Schulungen zur Inbetriebnahme und Bedienung des Systems vorgesehen. Zudem soll die regelmäßige Wartung des LED-Würfels über einen Zeitraum von sieben Jahren sichergestellt werden.
Der neue LED-Würfel soll hauptsächlich der Anzeige von Spielständen, Werbung und Live-Übertragungen dienen. Hierbei sind insbesondere die Anforderungen der FIBA (Fédération Internationale de Basketball) an die Videoübertragung zu erfüllen, um eine FIBA Zertifizierung Level 1 zu erreichen.
Siehe Ziffer 4.3 der Verfahrensinformation.
Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren mit integriertem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe des § 17 VgV vergeben. Um den besonderen zeitlichen Anforderungen der AG gerecht zu werden, ist mit dem Teilnahmeantrag gleichzeitig ein verbindliches Erstangebot abzugeben (sog. "2-Umschlägeverfahren"). In Übereinstimmung mit § 17 VgV wird die Auftraggeberin den Teilnahmewettbewerb der Angebotsöffnung vorschalten. Zunächst werden daher nur die Teilnahmeanträge gesichtet und bewertet. Erst nachdem die Eignungsprüfung abgeschlossen ist, werden die Angebote gesichtet. Berücksichtigt werden dabei jedoch nur die Erstangebote der drei besten Teilnehmer. Nur diese Angebote werden nach Maßgabe der Wertungsmatrix bewertet und so das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Das Erstangebot ist vom Teilnehmer verschlüsselt einzureichen. Erst nach Abschluss der Eignungsprüfung wird von den Bietern, die die Eignungsprüfung bestanden haben, das Passwort abgefragt, um nur dann diese Angebote zu öffnen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Auftraggeberin behält sich vor, im zulässigen Rahmen gemäß § 56 VgV nachzufordern, zu berichtigen und aufzuklären.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB, § 21 SchwarzArbG und § 21 AEntG (siehe Anlage 1a Eigenerklärung § 123, 124 GWB).
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (sofern für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erforderlich). Siehe Ziff. 2 der Anlage 1 Teilnahmeantrag.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen pro Schadensfall 1 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (zweifach maximiert). Sofern der Bewerber im Zeitpunkt der Einreichung von Teilnahmeantrag und Erstangebot noch keine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen haben, genügt die Vorlage einer Erklärung der Versicherung, dass im Falle der Auftragserteilung eine den nachfolgenden Anforderungen genügende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein. (Siehe Ziffer 3.1 der Anlage 1 Teilnahmeantrag)
Angabe des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Mindestanforderung: Der durchschnittliche Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss mindestens 0,5 Mio. EUR netto betragen. (Siehe Ziffer 3.2 der Anlage 1 Teilnahmeantrag)
Jeder Bewerber hat zum Nachweis der Eignung mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen hins. Lieferung und Montage eines LED-Würfels für eine Veranstaltungshalle vorzulegen. Folgende Mindestanforderungen werden gefordert: Es muss mindestens eine wertbare Projektreferenz über vergleichbare Leistungen hinsichtlich Lieferung und Montage eines LED-Würfels vorliegen, wobei die Leistungen nicht vor dem 1. Januar 2020 (maßgeblich ist die Abnahme der Leistung) abgeschlossen sein dürfen. Die Vergleichbarkeit setzt eine Mindestinvestitionssumme von jeweils 0,15 Mio. EUR netto voraus.
Darüber hinaus können vom Bewerber für die Bestenauswahl neben der Referenz zur Erfüllung der Mindestanforderungen weitere Referenzen eingereicht werden.
Wenn mehr als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, werden die Teilnahmeanträge nach dem Grad der Vergleichbarkeit (Art und Umfang) der eingereichten Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung bewertet. Ergibt sich hinsichtlich dieses Kriteriums kein klares Bild, werden die Teilnahmeanträge anhand der Zahl der vorgelegten vergleichbaren Referenzen bewertet. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, wird nur noch deren Qualität, nicht jedoch deren Anzahl bewertet. Im Zweifel entscheidet unter den verbliebenen gleichwertigen Teilnahmeanträgen das Los. Es werden nur die danach besten drei Teilnehmer als Bieter zugelassen und deren Erstangebote gesichtet.