Es sind für den Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre drei Referenzaufträge über erbrachte Leistungen nachzuweisen, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Das ist jeweils der Fall, wenn die Lieferung und der Einbau von Einfriedungen (Zäune mit Toranlagen) mit einem Auftragswert von jeweils mind. 80.000,00 EUR netto im eigenen Betrieb und/oder durch Nachunternehmer erbracht (fertiggestellt) wurden.