Sicherheitsdienstleistungen Frankfurter Weihnachtsmarkt 2025
Vom 24.11.2025 bis zum 22.12.2025 findet der Frankfurter Weihnachtsmarkt statt. Während dieser Zeit werden in der Innenstadt von Frankfurt a.M. über 200 Stände Kunsthandwerk, Weihnachtsdekoration, Geschenke und weihnachtlichen Spezialitäten aus aller Welt anbieten. Es wird mit einem Besucheraufkommen von 2,3 Millionen Personen aus dem In- und Ausland über den gesamten Veranstaltungszeitraum gerechnet.
Örtlich ist der Frankfurter Weihnachtsmarkt in zwei Bereiche geteilt, den nördlichen Bereich, der Roßmarkt, Hauptwache und Friedrich-Stoltze-Platz umfasst (Los 1) und den südlichen Bereich, der von Liebfrauenstraße und Liebfrauenberg, über Neue Kräme, Paulsplatz und Römerberg bis zum Mainkai reicht (Los 2).
Der Auftraggeber vergibt Sicherheitsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem "Frankfurter Weihnachtsmarkt" in beiden Losen. Die Tätigkeit des Auftragnehmers dient dem Schutz von Personen, Sachgütern und Vermögenswerten. Der Auftrag umfasst insbesondere den Betrieb von Straßensperren und technischen Sperren, Bewachungsleistungen, den Streifendienst sowie die Betreuung von Notausgängen.
Preis
Qualität des vom Bieter eingesetzten Schlüsselpersonal nach Berufserfahrung und Berufsqualifikation.
Qualität des Personaleinsatzkonzepts
Es liegt eine besondere Dringlichkeit vor, die ein beschleunigtes Vergabeverfahren erforderlich macht. Das Hessische Innenministerium hat mit Erlass vom 14.05.2025 neue Handlungsrichtlinien für notwendige Sicherungsmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere auch für Weihnachtsmärkte, eingeführt. Dieser Erlass ist eine Reaktion auf die veränderte Gefährdungslage bei Großveranstaltungen. Unsicherheiten bei der Umsetzung der neuen Vorgaben mussten zunächst geklärt und die Anwendung der Vorgaben in der Praxis getestet werden. Erst danach konnte das Sicherheitskonzept für den Frankfurter Weihnachtsmarkt 2025 erstellt und die Vergabe vorbereitet werden. Um die Sicherheit des Frankfurter Weihnachtsmarktes zu gewährleisten und die Veranstaltung wie geplant durchführen zu können, ist eine kurzfristige und beschleunigte Vergabe erforderlich.
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYV52RH
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
a) Die Beantwortung von Fragen zu diesem Vergabeverfahren sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt über die Plattform Deutsches Vergabeportal http://www.dtvp.de. Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV52RH Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nicht über das Vergabeportal eingereicht werden. Rückfragen zu dieser Auftragsbekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform und anonymisiert über das Vergabeportal beantwortet.
b) Die Angabe des geschätzten (Gesamt-)Werts bezieht sich auf beide Lose. Der Höchstwert (maximale Abrufwert) aus beiden zu vergebenden Rahmenvereinbarungen beträgt 1,3 Mio. EUR (netto).
c) Bei Angeboten auf beide Lose behält sich der Auftraggeber vor, die wirtschaftliche und personelle Leistungsfähigkeit des Bieters ggf. auch nur für ein Los zu bejahen. Bei Angeboten auf beide Lose wird der Auftraggeber zunächst prüfen, ob der Bieter für beide Lose leistungsfähig ist, ggf. die Leistungsfähigkeit jedenfalls für Los 2 besteht und subsidiär die Leistungsfähigkeit jedenfalls für Los 1 gegeben ist.
Der Auftraggeber behält sich vor fehlende Unterlagen gem § 56 VgV nachzufordern.
Es finden rein innerstaatliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB Anwendung.
a) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der Eintragung in einem vergleichbaren ausländischen Register, nicht älter als 3 Monate ab Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung; in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands.
b) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB oder etwaige Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB. (Eigenerklärung gem. Vordruck in den Vergabeunterlagen).
c) Eigenerklärung zu Russlandsanktionen gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die in der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind Mindestbedingungen der Eignung für alle Lose. Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Unterlagen zu fordern.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
Der Auftraggeber behält sich vor, zur ergänzenden Aufklärung über die Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft insbesondere in Zweifelsfällen und zur Bestätigung von Eigenerklärungen weitere Angaben/Unterlagen zu fordern oder Wirtschaftsauskünfte über den Bewerber einzuholen.
Erklärung über den Umsatz des Bieters im Bereich der Sicherheitsdienste für Veranstaltungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten).
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einer in der Europäischen Union oder dem EWR ansässigen Versicherungsgesellschaft mit einer Deckung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall und für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR pro Schadensfall, wobei diese Deckungssummen in einem Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen müssen.
Alternativ kann eine Aufstellung über die bestehenden Haftpflichtversicherungen und die Erklärung eingereicht werden, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen.
Referenzen über die Erbringung nach Art und Umfang vergleichbarer Sicherheitsdienstleitungen für Veranstaltungen im öffentlichen Raum, die seit dem 01.01.2022 erbracht wurden (Beendigung der Leistung im Referenzzeitraum ausreichend). Für alle Referenzen sind Auftragsgegenstand, Auftragsort, Auftraggeber, Zeitraum der Auftragserbringung, Auftragsumfang und bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen auch der eigene Leistungsanteil nach Art und Umfang anzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten). Ansprechpartner des Auftraggebers mit Kontaktdaten sind auf besondere Aufforderung des Auftraggebers hin anzugeben.
Mindestanforderung der Eignung: Mindestens drei Referenzen über die Erbringung nach Art und Umfang vergleichbarer Leistungen im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Raum, die seit dem 01.01.2022 erbracht wurden, davon eine Referenz für eine Veranstaltung mit mind. 5.000 Besuchern an mindestens einem Tag, eine Referenz für eine Veranstaltung mit mind. 10.000 Besuchern an mindestens einem Tag und eine Referenz für eine Veranstaltung mit mind. 20.000 Besuchern an mindestens einem Tag.
Ordnungsgemäße Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a GewO (Mindestanforderung der Eignung). Bei Bewerber/Bietergemeinschaften ist die Erlaubnis nach § 34a GewO von jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Im Falle des Nachunternehmereinsatzes ist die Erlaubnis nach § 34a GewO sowohl von dem Bieter als auch dem/den Nachunternehmer(n) vorzulegen.
Zertifizierung nach DIN 77200, Stufe 2 oder vergleichbar (Mindestanforderung der Eignung) sowie Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar (Mindestanforderung der Eignung).
Erklärung zu der Anzahl der bei dem Bewerber jahresdurchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter (> 20 Wochenstunden) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nebst Qualifikation (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten)
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Sicherheitsdienstleistungen für den Bereich Nord, bestehend aus dem Weihnachtsmarkt auf dem Gebiet Roßmarkt, Hauptwache und Friedrich-Stolze-Platz
Sicherheitsdienstleistungen für den Bereich Süd, bestehend aus dem Weihnachtsmarkt auf dem Gebiet der Friedrich-Stoltze-Platz und Paulsplatz bis Römerberg und Mainufer