Die Gemeinde Escheburg beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrdienstgebäudes mit Gerätehalle für die Freiwillige Feuerwehr Escheburg auf dem Grundstück Speckenweg/Radelsweg, in 21039 Escheburg.
In der Gemeinde Escheburg besteht aufgrund der aktuellen Bedarfsplanung zur Einsatzbereitschaft der Feuerwehr, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen aufgrund des Klimawandels und Extremwetterereignisse sowie aufgrund des Umstandes, dass der bauliche und insbesondere der technische Zustand des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses der Feuerwehr Escheburg am Hofweg 2 stark veraltet ist, ein dringender Bedarf, den Ersatzneubau des Feuerwehrgerätehauses kurzfristig umzusetzen.
Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses soll östlich des Speckenweges und südlich des Radelsweges errichtet werden. Der geplante Gebäudekomplex besteht aus zwei Gebäudeteilen und umfasst ein zweigeschossiges Dienstgebäude mit Gerätehalle. Neben Lager- und Aufenthaltsräumen, Büros, Sanitäranlagen und Umkleiden sollen insbesondere auch ausreichend ausgestattete Schulungs-räume errichtet werden. Durch den Neubau sollen die Nutzungsansprüchen der Feuerwehr Escheburg als Einrichtung des örtlichen und überörtlichen aktiven Zivil- und Katastrophenschutzes realisiert werden.
Es liegt ein Amtsentwurf vor (Leistungsphase 3), zu dem die Bieter in der Angebotsphase (noch nicht hier im der Angebotsphase vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb) Optimierungen aufzeigen sollen. Dem Auftragnehmer obliegen alle weiteren erforderlichen Planungsleistungen (inklusive der Genehmigungsplanung) sowie alle zur schlüsselfertigen Errichtung erforderlichen Bauleistungen. Der Amtsentwurf ist bewusst lösungsoffen konzipiert. Der Auftraggeber hat sich entschieden, die Planungs- und Bauleistungen kombiniert zu vergeben, insbesondere um den Wettbewerb möglichst weitgehend für Modul- und Systembaulösungen zu öffnen. Hierbei wird ausdrücklich keine Vorfestlegung zugunsten einer Systembaulösung getroffen. Weitere Gründe für die Entscheidung zugunsten einer einheitlichen Vergabe sind die Verbesserung der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Detaillierte Informationen, insbesondere zu den Maßnahmen in den einzelnen Bauabschnitten sind der Projektbeschreibung und den weiteren Anlagen zu entnehmen.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Teilnehmerinformation
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB sind Nachprüfungsanträge in bestimmten Fällen unzulässig:
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu Wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
gemäß § 16a EU VOB/A
siehe §§ 123, 124 GWB
Nachweis (zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate) einer bestehenden Planungs- und Bauhaftpflichtversicherung oder unwiderrufliche Erklärung des Versicherers (nicht Versicherungsmakler), dass im Auftragsfalle der für den Leistungserbringer erforderliche Versicherungsschutz gewährt wird mit folgenden Deckungssummen:
- Mind. 5,0 Mio. EUR Personen- und Sachschäden (2-fach maximiert)- Mind. 1,5 Mio. EUR Sonstige Schäden (2-fach maximiert)
Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Bauleistungen mind. 5,0 Mio. EUR netto.Bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern einzeln und als Summe anzugeben.
(Die Anforderung weiterer Nachweise wie z.B. Bilanzen oder Bilanzauszüge, Geschäftsberichte etc. über die vorgenannten Umsätze behält sich der AG vor.)
Nachweis von mind. einem realisierten Referenzprojekten über die schlüsselfertige Planung und Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen im Hochbau als Total- oder Generalunternehmer (inkl. Planungsleistungen mindestens analog den HOAI-Leistungsbildern Objektplanung, TWP und TGA) mit mind. folgenden Parametern:
- Neubau oder Erweiterungsneubau eines vergleichbaren Gebäudes im Hochbau. Vergleichbar sind folgendeGebäudetypen gemäß Anlage 10.2 der gültigen HOAI (in Verbindung mit § 34 Absatz 4 HOAI und § 35 Absatz7 HOAI) ab der Honorarzone III:Büro/Verwaltung/Staat/Kommune: Bauhöfe, Parlamentsgebäude, Gerichtsgebäude, Rathäuser, Feuerwachen, RettungsstationenGewerbe/Industrie: Werkstätten, Gebäude mit befahrbaren (>3,5to) HallenInfrastruktur: Bahnhöfe, Betriebshöfe - Baukosten KG 300-400 (DIN 276) mind. 4,0 Mio. EUR netto- mind. 1.000 m² BGF- mind. Planungsleistungen HOAI ab LP 5 (Objektplanung, TWP und TGA) erbracht- Abschluss der Bauleistung (maßgeblich: Abnahme der letzten Bauleistung) nicht vor 01.01.2018
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auswahl der besten 3 Bewerber: Kriterium 1 = Vergleichbare Referenzen. Detaillierte Informationen hierzu in den Vergabeunterlagen, dort Anlage 13 "Auswahlmatrix".
Auswahl der besten 3 Bewerber: Kriterium 2 = Zertifikat Umweltmaßnahmen.
Als Nachweis anerkannt wird die Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut. Akzeptierte Zertifikate: EMAS, ISO 14001 oder gleichwertig.
Detaillierte Informationen hierzu in den Vergabeunterlagen, dort Anlage 13 "Auswahlmatrix".