Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Servicequalität" (Teil B 06 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen.
Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 06 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil.
Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Servicequalität":
1. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter
2. Beratung
3. Reklamationsbearbeitung
4. Unterstützung bei Portfoliobereinigungen und Portfolioanpassungen
Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Das insgesamt überzeugendste Konzept wird dabei mit der Höchstpunktzahl 15 bewertet.
Die Konzeptpunkte 1-4 werden wie folgt bewertet:
1. Vorortbetreuung durch einen deutschsprachigen Außendienstmitarbeiter 5,0 Punkte = max. 48 Stunden
4,0 Punkte = max. 72 Stunden
3,0 Punkte = Mehr als 72 Stunden
0 Punkte = keine Angabe
2. Beratung 2,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers umsetzt)
1,5 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt)
1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt)
0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder nicht
vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept)
3. Reklamationsbearbeitung 4,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers umsetzt)
3,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt)
2,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt)
0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder
nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt, nicht vorhandenes Konzept)
4. Unterstützung bei Portfoliobereinigungen und Portfolioanpassungen 4,0 Punkte = guter Erfüllungsgrad (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers umsetzt)
3,0 Punkte = befriedigender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt)
1,0 Punkte = ausreichender Erfüllungsgrad (ein gutes Konzept, das jedoch teilweise deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers aber insgesamt weitgehend umsetzt)
0 Punkte = unzureichend Erfüllungsgrad oder
nicht vorhandenes Konzept (ein Konzept, das die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers nicht umsetzt und keine ordnungsgemäße Zusammenarbeit erwarten lässt; nicht vorhandenes Konzept).
Die erreichte Bewertung entspricht der Punktzahl, die bei der Wertung des Angebots zu dem betreffenden Unterkriterium A vergeben wird.