Wichtiger Hinweis:
Die Zuschlagserteilung auf das Angebot erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Freigabe zum Rückbau seitens der zuständigen Naturschutzbehörde bis zum vorgegebenen Baubeginn (26.10.2026) erfolgt ist. Voraussetzung hierfür ist, dass eine ausreichende Anzahl an Fangtagen sowie Fangergebnissen (Zauneidechsen) festgestellt wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Vertragsverhältnis erst mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung zustande kommt. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
Mit dem Angebot sind die Unterlagen gem. Leistungsbeschreibung Ziffer 1.2 "Zugangsberechtigung Liegenschaft" und 1.3 "Vorzulegende Nachweise" einzureichen.