- Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei Jahre mit vergleichbaren Leistungen von mindestens 4 Mio. EUR
- Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und Sach-/Vermögensschäden
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Asbest mit einer Deckungssumme von 1 Mio EUR
- Nachweis über die fachliche Qualifikation des Bauleiters/Poliers (mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Schadstoffsanierung und Nachweis von Fach- und Sachkunde gemäß TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 sowie DGUV R 101-004)
- Nachweis über die fachliche Qualifikation des stellvertretenden Bauleiters/Poliers (mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Schadstoffsanierung und Nachweis von Fach- und Sachkunde gemäß TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524 sowie DGUV R 101-004) )
- Nachweis der technischen Ausstattung für die Schadstoffsanierung (Einschl. Angabe der Anzahl der H-Sauger, Anzahl der Unterdruckgeräte und Personen-/Materialschleusen, Anzahl der Schleif- und Fräsmaschinen mit Direktabsaugung) für die zeitgleiche Bearbeitung durch min. 4 Sanierungsteams
- Nachweis von min. 5 an der örtlichen Ausführung der Leistungen beteiligten Mitarbeitern mit Sachkunde gem. TRGS 519 und DGUV R 101-004/TRGS
- 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren zur Sanierung von asbesthaltigen Putzen mit > 1.000 m².
- 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren zur Durchführung von Schadstoffsanierungen und Sanierungskosten von > 1 Mio EUR brutto.
Referenznachweise sind mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
- Ansprechpartner
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme, Ausführungszeitraum
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
- Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
Für eine wertbare Referenz muss eine Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung oder eine entsprechende Eigenerklärung vorgelegt werden.