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Trebsen Fortsetzung des Grundwassermonitorings zum Abschluss der Detailuntersuchun...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: AW: Bieterfrage Datum: 15.01.2026 - 13:41 Uhr

Nachricht:

Ein potentieller Bieter hat darum gebeten, den Vordruck VHB-233 bereit zu stellen. Dies erfolgt hiermit. Der Vordruck wurde auch zu den auszufüllenden Unterlagen beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle

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233VHB_233_Verzeichnis Nachunternehmerleistungen Trebsen.pdf 15.01.2026 41,5 KB
Betreff: Bieterfrage zur zusätzlichen Position zum LV Datum: 12.01.2026 - 17:24 Uhr

Nachricht:

Auf die Stellungnahme der Vergabestelle zu der zur LV-Position 5.03.01gestellten Frage wurde eine weitere Frage an die Vergabestelle gerichtet, auf welche die Vergabestelle wie folgt Stellung nimmt:

Frage: "Gemäß Antwort der Vergabestelle zur Bieterfrage vom 12.01.2026 zur Pos. 5.03.01, kommt eine zusätzliche Leistung (Position 6.1) zum Leistungsverzeichnis.
Diese ist auf einem separaten Blatt zu kalkulieren und anzubieten.
Ist die Summe der neuen Pos. 6 in die Angebotssumme des Formblattes VHB 633 mit zu berechnen oder nur die Summe des ursprünglichen Leistungsverzeichnis (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)?

Antwort: Die Vergabestelle bittet darum, die Summe für die Pos. 6 in die Angebotssumme des Formblattes VHB 633 aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Vergabestelle

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Betreff: Bieterfrage Datum: 12.01.2026 - 14:47 Uhr

Nachricht:

Von einem potentiellen Bieter wurde eine Frage an die Vergabestelle gerichtet, auf welche die Vergabestelle wir folgt Stellung nimmt:

Frage: "In Ihrem LV geben Sie für die Analytik der Einzelparameter konkrete DIN-Normen an.
Unser Laborpartner agiert bei einigen der angefragten Parameter im Standardprozess auf Basis anderer DIN-Normen.
Insofern ist die Frage, ob bei den Parametern (...) von den im LV geforderten Normen abgewichen und stattdessen die Analytik nach der im Labor üblichen Norm durchgeführt werden könnte (...)."

Antwort der Vergabestelle: Die Analytik der Einzelparameter muss nicht nach den angegebenen DIN-Normen erfolgen, es sind alternativ geeignete Normen möglich.
Im konkreten Fall ist auch die Untersuchungsmethode DIN EN ISO 17294-2 (E29) einsetzbar für die Untersuchung auf As, Pb, B, Cd, Cr, Cu, Mn, Ni, Zn, Hg. Für die Bestimmung von Quecksilber kann auch die Methode DIN EN ISO 12846 eingesetzt werden, für Nitrit und Ammonium kann auch die Untersuchungsmethode DIN ISO 15293-1 eingesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle

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Betreff: Frage zur Position 5.03.01 Datum: 12.01.2026 - 14:10 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
von einem potentiellen Bieter wurde eine Frage an die Vergabestelle gerichtet, auf welche die Vergabestelle mit der Bitte um Beachtung nachfolgend Stellung nimmt:
Frage des Bieters: "In der Position 5.03.01 wird die Analyse des Schwebstoff/Sediment auf Arsen angefragt.
Wir bitten um eine Verfeinerung der Definition des zu untersuchenden Mediums:
handelt es sich hierbei um ein den Filtrationsrückstand oder um die Untersuchung des Flusssedimentes?
Im ersten Fall kann Mindestmenge der zu entnehmenden Oberflächenwasserprobe nicht verhältnismäßig sein, damit wiederum die laborseitig benötigte Mindestmenge an Filtrationsrückstand generiert werden kann.
Im zweiten Fall ist eine Beprobung des Flusssedimentes nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Alternativ dazu kann folgender Vorschlag formuliert werden: der Königswasseraufschluss kann einer filtrierten und einer nicht filtrierten Oberflächenwasserprobe vorgenommen werden. Durch den nachfolgenden Abgleich der ermittelten As-Konzentrationen kann eine Aussage der As-Belastung in Lösung und im Schwebstoff gemacht werden."
Antwort der Vergabestelle:
In der Leistungsposition 5.03.01 ist nur eine Analyse der 6 mal halbjährlich gewonnen jeweils 4 Sedimentproben auf Arsen (As) im Eluat entsprechend einer der in der Methodensammlung Feststoffuntersuchung Stand vom 18.12.2023 genannten Untersuchungsverfahren anzubieten. Schwebstoffe sind nicht zu berücksichtigen.
Wir bitten zusätzlich um ein Angebot für Probenahmen aus dem Flusssediment an den Messstellen für die Oberflächenwasserprobenahme (6mal halbjährlich jeweils 4 Proben).
Die Leistungsposition ist entsprechend der beigefügten Vorlage als zusätzliche Leistung auf einem separaten Blatt zu kalkulieren und anzubieten.

Vor dem Hintergrund des Vorstehenden wird die Angebotsfrist verlängert bis zum 23.01.2026, 11.00 Uhr

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle

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Anlage zum LV.docx 12.01.2026 14,7 KB
Betreff: AW: Bieteranfrage Datum: 06.01.2026 - 10:41 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
von einem potentiellen Bieter wurden Fragen an die Vergabestelle gerichtet, auf welche die Vergabestelle mit der Bitte um Beachtung nachfolgend Stellung nimmt:

Frage 1:
"Die LV-Position 1.02 (Termin am Untersuchungsobjekt auf besondere Anfrage) ist optional angefragt. Ist hier ausschließlich ein Einheitspreis anzubieten (E.P ohne Gesamtpreisbildung) oder ist der Gesamtpreis der LV-Position 1.02 zu bilden und in die Angebotsendsumme einzukalkulieren?"
Antwort der Vergabestelle: Für die optionale LV-Position "Termin am Untersuchungsobjekt auf besondere Anfrage" ist ein Einheitspreis anzubieten. Der Einheitspreis ist in die Gesamtpreisbildung einzubeziehen.
Frage 2:
"Die Eingabe der neu gewonnenen Daten ins Sächsische Altlastenkataster (SALKA) ist unter der Pos. 2.03 des LV als Pauschale zu verpreisen. Sind die SALKA-Daten jeweils mit den Jahresbericht 2026, 2027 und 2028 zu erfassen und mittels Formblatt bestätigen zu lassen (d.h. 3 x Dateneingabe und 3 x Vorlage Bestätigungsformblatt der Behörde) oder ist eine einmalige Dateneingabe mit dem finalen Jahresbericht 2028 mit abschließender Gefährdungsabschätzung (d.h. 1 x kumulative Dateneingabe für die Jahre 2026 bis 2028 und 1 x Vorlage Bestätigungsformblatt der Behörde im Jahr 2028) gefordert?"
Antwort der Vergabestelle: Die SALKA-Daten sind jährlich zu erfassen. Die jeweiligen Bestätigungsformblätter der Behörde sind den Jahresberichten beizulegen. Jährlich kann ein Drittel des angebotenen Pauschalpreises in Rechnung gestellt werden.
Frage 3:
"Die Übermittlung der gewonnenen Fach- und Bewertungsdaten an das LfULG ist unter der Pos. 2.04 des LV als Pauschale zu verpreisen. Sind die Fach- und Bewertungsdaten jeweils mit den Jahresbericht 2026, 2027 und 2028 zu übermitteln und mittels Formblatt bestätigen zu lassen (d.h. 3 x Übermittlung und 3 x Vorlage Bestätigungsformblatt der Behörde) oder ist eine einmalige Übermittlung mit dem finalen Jahresbericht 2028 mit abschließender Gefährdungsabschätzung (d.h. 1 x Übermittlung und 1 x Vorlage Bestätigungsformblatt der Behörde im Jahr 2028) gefordert?"
Antwort der Vergabestelle: Die Fach- und Bewertungsdaten sind jährlich zu erfassen. Die jeweiligen Bestätigungsformblätter sind den Jahresberichten beizulegen. Jährlich kann ein Drittel des angebotenen Pauschalpreises in Rechnung gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle

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Betreff: Bieteranfrage Datum: 09.12.2025 - 14:17 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

von einem potentiellen Bieter wurde die Vergabestelle gebeten, das Leistungsverzeichnis auch als xls.Datei zur Verfügung zu stellen.

Die Vergabestelle hat die Datei zu den vom Bieter auszufüllenden Unterlagen hinzugefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Vergabestelle

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