- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung;
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben;
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde);
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt;
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen;
- Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
- Angabe über Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Nachweis der Zertifizierung nach § 56 Abs. 2 KrWG als Entsorgungsfachbetrieb, Wird ein NU als Beförderer eigesetzt, ist eine gültige Transportgenehmigung (Anzeige gemäß § 53 KrWG für nicht gefährliche Abfälle bzw. Erlaubnis gemäß § 54 KrWG für gefährliche Abfälle) vorzulegen;
- Angaben über das für die Leistung vorgesehene Leitungspersonal: Benennung des vorgesehenen Leistungspersonals, Darlegung der technischen und - ggf. - wissenschaftlichen Qualifikation, der Weiterbildung und der Erfahrung des Personals;
- Angaben über das für die Leistungsdurchführung zur Verfügung stehende technische Gerät;
- Vorlage Erlaubnisschein gem. § 7 und Befähigungsschein gem. § 20 SprengG des ausführenden NU Kampfmittelfreimessung/Kampfmittelräumung;
- Vorlage Sachkundenachweis gem. DGUV Regel 101-004 des Aufsichtsführenden des AN;
- Vorlage Sachkundenachweis gem. TRGS 519 der ausführenden Personen;
- Vorlage Eignungs-/Qualifikationsnachweis MVAS;
- Vorlage Entsorgungskonzept;
- Nachweis Haftpflichtversicherung AN Rückbau (Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio EUR ; Vermögensschäden: 1,0 Mio EUR);
- Nachweis Haftpflichtversicherung mit Kampfmittelräumung/KMR (Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio EUR ; Vermögensschäden: 1,0 Mio EUR)