Niederstriegis Durchführung einer Orientierenden Untersuchung "Ehem. Werksgelände"
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Schöneberger Ufer 89-91
10785
Berlin
Deutschland
L.Lehmann
vergabe-dtvp@gesa-info.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQM35M

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQM35M/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Ingenieur-, Gutachterleitungen für eine Orientierende Untersuchung, technische Leistungen: Kleinrammbohrungen, Probenahmen Boden, GW und Bodenluft, Laborleistungen: Analytik Feststoff, Eluat, GW und Bodenluft, Vermessungsleistungen am Standort "ehem. Werksgelände des Aropharmwerkes in Niederstriegis"

Haupterfüllungsort

GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Arno-Nitzsche-Straße 45
04277
Leipzig

technische Leistungen und andere Ortstermine sind am Standort der Liegenschaft durchzuführen:
Bahnberg, 04741 Niederstriegis, Landkreis Mittelsachsen/ Freistaat Sachsen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis
70%
Eignung (Referenzen Personal)
30%

siehe VU Leistungsbeschreibung (zusätzliche Vertragsbedingungen Absatz F)

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

12

Nebenangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Nachweis über die Eintragung für das entsprechende Gewerk in das Berufsregister des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes, bzw. Handelsregister

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenversicherungen und der Berufsgenossenschaft, Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation (in Anlehnung an VHB 124)
Eigenerklärung Zuverlässigkeit / schwere Verfehlungen (124LD), Versicherungsschutz in Höhe von 1 Mio. EUR für Personen- und 1 Mio. EUR für Sachschäden

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurch-schnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, Angaben über die dem Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistung verfüg-bare Ausrüstung,
mind. 2 Unternehmensreferenzen über Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der angefragten Leistung vergleichbar sind, die mindestens enthalten: Projektbezeichnung, -beschreibung, Auftraggeber, Zeitraum, erbrachte Ingenieurleistung und Baukosten,
Nachweis über Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereich (DGUV-Regel 101-004) für den Projektleiter, dessen Stellvertreter sowie die für die Feldarbeiten vorgesehenen Mitarbeiter,
die vorgesehenen Nachauftragnehmer für VOB/VOL-Leistungen sind verbindlich zu benennen, diese haben mindestens 2 Referenzen für vergleichbare Leistungen beizubringen

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Der AG erteilt dem AN einen schriftlichen Auftrag zur Auftragsdurchführung.
Alle Rechnungen und die hierfür erforderlichen Leistungsnachweise sowie die Nachweise über die von Dritten
erhobenen und vom AN verauslagten Gebühren sind der GESA im Entwurf vorzulegen, unter Angabe der Auftragsnummer und des Projekttitels. Die Prüfung durch die GESA erfolgt kurzfristig. Evtl. Korrekturen durch den AG sind vom Rechnungssteller zu berücksichtigen und eine bestätigungsfähige Rechnung ist einzureichen.
Als mittelbares Unternehmen des Bundes ist die GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von
Altstandorten mbH auf-grund des E-Rechnungs-Gesetzes vom 4.4.2017 (BGBl. I, 770 ff.) sowie der ERechnungs-
Verordnung des Bundes (E-RechV) dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen gemäß der
Europäischen Norm 16931 über digitale Kanäle zu empfangen.
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen seit dem 27. November 2020 zur
elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des
Bundes, abrufbar unter https://xrechnung-bdr.de, vorgesehen. Ausnahmen von der Verpflichtung sind in § 3
Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) geregelt.
Rechnungen sind unter Angabe der
-Leitweg-ID 992-80124-69,
-Projekt-, Kostenstellen- oder Bestellnummer
unmittelbar und zeitnah über die Rechnungseingangsplattform des Bundes (https://xrechnung-bdr.de) zu stellen.
Der Auftrag der GESA mbH enthält eine Bestellnummer, die bei jeder Rechnung anzugeben ist. Rechnungen,
die unter § 3 Absatz 3 der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) fallen, sind wie folgt zu richten an:
GESA Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten mbH
Geschäftsbereich 2
Schöneberger Ufer 89 - 91
10785 Berlin.
Abschlags- und Schlussrechnungen müssen jeweils als solche bezeichnet sein.
Rechnungen ohne angegebene Auftragsnummer können nicht bearbeitet werden. Der Skontoanspruch des AG
verfällt hier-durch nicht.
Rechnungen für im laufenden Kalenderjahr erbrachte und abrechenbare (Teil-) Leistungen müssen spätestens
am 15. Januar des Folgejahres vorliegen. Der AG ist berechtigt, Rechnungen, die den vorstehenden oder den
jeweils aktuellen gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen, zurückzuweisen.
2.6 Zahlungen werden bargeldlos in EURO geleistet. In Rechnung gestellte Leistungen sind innerhalb von 30
Tagen nach Rechnungseingang beim AG zur Überweisung auf ein vom AN anzugebendes Konto fällig. Als Tag
der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrages
an das Geldinstitut.
Die Anerkennung oder die Bezahlung von Rechnungen schließen Rückforderungen des AG wegen fehlerhaft
berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Ein Wegfall der Bereicherung kann vom AN nicht geltend
gemacht werden.
Für die Berechnung der Skontofrist gilt als Tag der Zahlung bei Überweisung von einem gedeckten Konto der
Tag des Auftragseingangs beim überweisenden Geldinstitut.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

keine

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

05.08.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.09.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

keine

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