| Typ | Code | Beschreibung |
|---|---|---|
| Warnung | 32 | GAEB.GAEBInfo.Version. Der Wert '3.2' ist nicht definiert in GAEB DA XML http://www.gaeb.de/GAEB_DA_XML/200407. |
| Projekt: | 317187 | Beräumung und Teilrückbau BImA-Liegenschaft Herzfelde |
| LV: | 1 | Beräumung und Teilrückbau |
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Titel
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Bezeichnung
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1 |
Beräumung und Teilrückbau |
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1.1 |
Baustelleneinrichtung und Bauzaun |
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1.2 |
Arbeitsschutz und Dokumentation |
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1.3 |
Vorbereitung Rückbau und Entsorgung |
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1.4 |
Vegetationsarbeiten und Fläche beräumen |
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1.5 |
Rückbau |
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1.6 |
Beräumung und Entsorgung |
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1.7 |
Regieleistungen |
| Projekt: | 317187 | Beräumung und Teilrückbau BImA-Liegenschaft Herzfelde |
| LV: | 1 | Beräumung und Teilrückbau |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Beräumung und Teilrückbau |
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Baustelleneinrichtung und Bauzaun |
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1.1.10
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*** Pauschalposition
Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle für alle Leistungen des Auftragnehmers.
In dieser Position sind nachfolgend aufgelistete Arbeiten, für die allgemeine Baustelleneinrichtung (BE) des Auftragnehmers einzukalkulieren, sofern diese nicht in Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses erfasst sind: Einrichten der allgemeinen BE Antransport und Aufbau aller benötigten Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Bauzaun usw. in ausreichender Menge und Dimensionierung, so dass ein ordnungsgemäßer und reibungsloser Ablauf der Rückbau- und Beräumungsarbeiten gewährleistet ist. Aufstellen von Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen entsprechend der Arbeitsstättenverordnung und -richtlinie sowie gem. GefStoffV, DGUV Regel 101-004 und nachfolgender Regelwerke inkl. aller erforderlichen Anschlüsse, Entleerung, Entsorgung und Transportleistungen. Die Sicherung der Anlage obliegt dem AN. Sämtliche Maßnahmen, die der Unfallverhütung dienen und den bauaufsichtlichen, brandschutzrechtlichen, gewerbeamtlichen, straßenbauaufsichtlichen, verkehrspolizeilichen sowie berufsgenossenschaftlichen und örtlichen Auflagen entsprechen, einschließlich deren Beantragung und Gebühren. Schutz und Sicherung öffentlichen und privaten Eigentums vor Beschädigung und Verschmutzung. Für die Baustelle ist eine Beschilderung der Baustelleneinrichtung und der Räumungsbereiche mit Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern einzukalkulieren. Die Beschilderung ist gemäß den gültigen gesetzlichen Vorschriften (UVV, VBG, usw.) herzustellen. (Kennzeichnung der kontaminierten Bereiche nach BGV A8, DGUV Regel 101-004, Beschriftung der Entsorgungs- und Lagerungscontainer), Beschilderung eines Fluchtwegs für den Notfall. Sämtliche Baustellengemeinkosten. Einrichten von Stromanschlüssen und Zuleitungen für die gesamte Maßnahme. Die Kosten für die notwendigen Stromverteiler, etc. sind einzukalkulieren. Ein Strom- Übergabepunkt wird vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Auf Antrag des AN ist bei einem lokalen Anbieter ein zur Erbringung aller Leistungen ausreichend dimensionierter Stromanschluss auf dem Gelände einzurichten. Beim Einsatz eines Baustromgenerators ist die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) einzuhalten. Sämtliche verwendeten Anschlüsse, Stecker und Leitungen müssen den Vorschriften der VDE entsprechen. Anschlussarbeiten zwischen Übergabepunkt und Verteilerkasten sind einzukalkulieren. Stromleitungen sind vom AN so zu installieren und zu demontieren, dass keine Behinderungen oder Stolperstellen entstehen. Alle Anschlussleitungen sind einzukalkulieren. Eine für die Räumtätigkeit benötigte Wasserversorgung ist einschließlich aller erforderlichen Anschlüsse, Tanks, Leitungen, Verbrauchskosten etc. einzukalkulieren. Evtl. Leihkosten für geeichte Wasseruhren mit Standrohr in ausreichender Anzahl sowie die Kosten für notwendige Genehmigungen sind einzukalkulieren. Ein öffentlicher Trinkwasseranschluss ist auf dem Gelände nicht vorhanden. Ein auf Antrag des AN nutzbarer Straßenhydrant bzw. Brunnen ist im standortnahen Umfeld zu recherchieren bzw. vom Versorger zuweisen zu lassen. Alternativ ist Trinkwasser über Tankwagen in ausreichender Menge anzuliefern. Abwasser der BE ist zu sammeln und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Winterbaumaßnahmen wie Rohr-Begleitheizungen sind einzukalkulieren. Gestellung und Aufbau einer Baustellenbeleuchtung im notwendigen Umfang. Schutz von Einbauteilen, Entwässerungseinrichtungen, Schachtabdeckungen, Kabeln und Leitungen aller Art, Beschilderungen etc. infolge Belastungen durch den Baubetrieb und Baustellenverkehr sind vom AN einzukalkulieren. Vermessungspunkte und -markierungen sind wirksam zu schützen. Schäden infolge von Fahrlässigkeit des AN und dessen Mitarbeitern gehen zu Lasten des AN. Eigene Baustellenabfälle sowie Siedlungsabfall (Büro/Küche) sind über die gesamte Bauzeit ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Kosten für die vorgenannten Leistungen sind für den Zeitraum des gesamten Bauablaufs gemäß Vorbemerkung und Leistungsbeschreibung einzukalkulieren. |
| 1 | PSCH |
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1.1.20
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Baustelleneinrichtung Vorhalten und Betreiben Vor- und Unterhalten der Baustelle für alle Leistungen des Auftragnehmers.
In dieser Position sind nachfolgend aufgelistete Arbeiten, für die allgemeine Baustelleneinrichtung (BE) des Auftragnehmers einzukalkulieren, sofern diese nicht in Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses erfasst sind: Vorhalten und Betreiben der BE für die gesamte Dauer der Maßnahme. Vor- und Unterhalten sowie Warten aller benötigten Maschinen, Geräte, Werkzeuge usw. in ausreichender Menge und Dimensionierung, so dass ein ordnungsgemäßer und reibungsloser Ablauf der Beräumungsarbeiten gewährleistet ist. Vorhalten, Warten von Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen entsprechend der Arbeitsstättenverordnung und -richtlinie sowie gem. GefStoffV, DGUV Regel 101-004 und nachfolgender Regelwerke inkl. aller erforderlichen Anschlüsse, Entleerung, Entsorgung und Transportleistungen. Die Sicherung der Anlage obliegt dem AN. Winterbaumaßnamen sind hier einzurechnen. Sämtliche Maßnahmen, die der Unfallverhütung dienen und den bauaufsichtlichen, brandschutzrechtlichen, straßenbauaufsichtlichen, verkehrspolizeilichen, gewerbeamtlichen sowie berufsgenossenschaftlichen und örtlichen Auflagen entsprechen, einschließlich deren Beantragung und Gebühren. Schutz und Sicherung öffentlichen und privaten Eigentums vor Beschädigung und Verschmutzung. Vorhalten und Unterhalten der notwendigen Beschilderung der Baustelleneinrichtung und der Räumungsbereiche mit Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern. Sämtliche Baustellengemeinkosten. Vorhalten, Warten von Stromanschlüssen und Zuleitungen für die gesamte Maßnahme. Die Kosten für die notwendigen Stromverteiler, etc. sind einzukalkulieren. Vorhaltung, Installation, Betreiben einer Baustellenbeleuchtung im notwendigen Umfang. Schutz von Einbauteilen, Entwässerungseinrichtungen, Schachtabdeckungen, Kabeln und Leitungen aller Art, Beschilderungen etc. infolge Belastungen durch den Baubetrieb und Baustellenverkehr sind vom AN einzukalkulieren. Vermessungspunkte und -markierungen sind wirksam zu schützen. Schäden infolge von Fahrlässigkeit des AN und dessen Mitarbeitern gehen zu Lasten des AN. Baustellenabfälle sowie Haus- und Büroabfälle und Abwasser sind über die gesamte Bauzeit ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) ist generell einzuhalten. Dies betrifft vor allem die Auswahl der Baumaschinen (Bagger und Radlader) und bei Erfordernis den Baustromgenerator. Die Kosten für die vorgenannten Leistungen sind für den Zeitraum des gesamten Bauablaufes gemäß Vorbemerkung und Leistungsbeschreibung einzukalkulieren. |
| 10 | Wo |
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1.1.30
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Baustelleneinrichtung Vorhalten ohne Betreiben Vorhalten der Baustelleneinrichtung der Vorposition ohne Betrieb. Stillstandzeiten aufgrund der Witterung, Feiertagen und/oder Betriebsferien. Eine arbeitstägliche Begehung und Kontrollgänge zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht sind einzukalkulieren. Tage werden zu 1/7 des Einheitspreises abgerechnet. |
| 2 | Wo |
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1.1.40
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*** Pauschalposition
Baustelleneinrichtung räumen
Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen u. drgl.
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| 1 | PSCH |
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1.1.50
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*** Pauschalposition
Erstbegehung vor Bauanlaufberatung Mindestens 1 Tag vor Baubeginn und der ersten Baubesprechung findet zusammen mit dem AG und der öBÜ eine zwingende Begutachtung des Baufeldes und der zu räumenden Abfälle statt. Seitens des AN haben an der Begutachtung der Bauleiter sowie der Polier/Vorarbeiter teilzunehmen. Die Dauer beträgt ca. eine Stunde. Bei einem Wechsel des leitenden Personals seitens des AN ist die gemeinsame Begutachtung zu wiederholen. |
| 1 | PSCH |
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1.1.60
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*** Pauschalposition
Einrichtung Befestigung von BE-Flächen, Baustraßen Einrichtung/Befestigung von Flächen für die Baustelleneinrichtung, Baustraßen, Arbeitsbereiche um Rückbauobjekte auf unbefestigten Flächen nach Wahl des AN und Freigabe des AG. Wartung und Instandhaltung der Flächen und Baustraßen über die Bauzeit. Einsatz von RC-1 Material gemäß Ersatzbaustoffverordnung ohne Fremdbestandteile von einer güteüberwachten Anlage. Die Überwachungsstelle der Anlage ist nach RAP Stra anerkannt oder nach DIN EN ISO 17065 akkreditiert. Übergabe der Nachweise zur Akkreditierung oder Anerkennung nach RAP Stra mindestens 6 Werktage vor der Anlieferung an die öBÜ. Die vollständigen und nachvollziehbaren Eignungsnachweise sind zu übergeben. Dazu gehören: - Benennung Herkunftsort - Materialart, Kornverteilung - Prüfberichte mit Parametern nach EBV und Probenahmeprotokolle eines akkreditierten Labors gem. DIN EN ISO 17025 Für jede Herkunftsstelle wird eine separate Eignungsprüfung angefertigt und übergeben. Die Anlieferung erfolgt erst nach Freigabe durch die öBÜ. Für die Prüfung der Eignungsnachweise durch die öBÜ werden 3 Werktage einkalkuliert. Mit der Anlieferung werden der öBÜ die Lieferscheine übergeben. Bei Nichteignung von angeliefertem Material gehen die Kosten der Kontrolluntersuchungen zu Lasten des AN. |
| 1 | PSCH |
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1.1.70
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*** Pauschalposition
Bereitstellung eines Besprechungscontainers Antransport, Anschließen und Einrichten eines separaten Bürocontainers als Tagesunterkunft für die örtliche Bauüberwachung und Vertreter des AG. Aufstellung mit Blickrichtung/Fenster zur Baustelleneinfahrt im Weißbereich. Übergabe von Schlüsseln in 3-facher Ausfertigung an AG
Container mit ausreichendem Innenraum für Besprechungstisch und umlaufende Bestuhlung.
Anschlüsse an Strom, Wasser und Abwasser nach Wahl des AN herstellen. Internet - Wlan
zur Nutzung durch AG herrichten.
Der Besprechungscontainer kann auch als Aufenthaltsraum für das Baustellenpersonal fungieren, ist aber für die Baubesprechungen entsprechend herzurichten. |
| 1 | PSCH |
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1.1.80
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Besprechungscontainers vorhalten und betreiben Bürocontainer als Tagesunterkunft für die örtliche Bauüberwachung und Vertreter des AG vorhalten und betreiben. Einschl. Kosten für Betrieb, Unterhalt, Versorgung mit Strom, Verbrauchsmaterialien (Papierhandtücher, Seife, WC-Papier) Wasser, Internet, Entsorgung Abwasser, Beheizen und Reinigung 3x wöchentlich. Der Besprechungscontainer kann auch als Aufenthaltsraum für das Baustellenpersonal fungieren, ist aber für die Baubesprechungen entsprechend herzuerrichten. |
| 10 | Wo |
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1.1.90
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*** Pauschalposition
Besprechungscontainer räumen Rückbau und Abtransport eines Bürocontainers |
| 1 | PSCH |
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1.1.100
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Bauzaun inkl. Bauzauntor errichten und räumen
Bauzaun nach Unterlagen des AG einschl. der
Inklusive Beschilderung "Baustelle, betreten verboten". Beschädigte oder entwendete Schilder sind zu ersetzen. Der Bauzaun ist entsprechend dem Fortschritt des Rückbaues der Einfriedung in Teilabschnitten nach Wahl des AN zu stellen. Ablaufbedingte Leistungen im Rahmen der Ausführung der Arbeiten des AN werden nicht über diesen Titel vergütet (z.B. Stellung Zäune zur Abgrenzung/Sicherung von Arbeitsbereichen ist in Titel 1.2 einzurechnen).
70 v.H. des Preises werden nach Aufstellen, der Rest nach Entfernen des Bauzaunes
vergütet.
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| 200 | m |
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Summe 1.1 |
Baustelleneinrichtung und Bauzaun |
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Arbeitsschutz und Dokumentation |
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1.2.10
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*** Pauschalposition
Baustelleneinrichtung Arbeitsschutz Geräte, Einrichtungen, persönliche Schutzausrüstungen und sonstige organisatorische / technische Arbeitsschutzeinrichtungen, welche zur Erfüllung der Unfallverhütungsvorschriften, für den Umgebungsschutz und sonstiger Arbeitsschutzregelungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erforderlich werden, Antransportieren, Vorhalten, Betreiben, Warten einschl. Wechsel und Entsorgung verbrauchter Teile und nach Beendigung der Arbeiten wieder entfernen. Gefahrenbereiche sind während der Räumungsarbeiten durch Bauzäune / Bauschutzwände oder Flatterbänder abzusperren. Mindestanforderung an Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß Leistungsbeschreibung und A+S Plan. Durchführen der notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Der AN hat eigenverantwortlich die für seine Arbeitsweise notwendigen Arbeitsschutzeinrichtungen und ?maßnahmen in diese Position einzukalkulieren, insofern nachfolgend keine gesonderten Positionen aufgeführt sind.
Persönliche Schutzausrüstung in diversen Größen für die Begehung der Arbeitsbereiche
für Vertreter des Auftraggebers, der Fachbauüberwachung des AG sowie der Berufsgenossenschaft
oder des Amts für Arbeitsschutz liefern und bereithalten und nach Gebrauch fachgerecht
entsorgen.
Einhaltung der Tragezeitbegrenzungen. Auf dem Gelände befinden sich z.T. dichte Brombeer- und Brennnesselbestände. Für die Rodungs- bzw. Freischnittarbeiten, der Aufnahme von losen Abfällen im Gelände und des gerodeten Materials sind entsprechende Handschuhe und Hosen für die Mitarbeitende vorzusehen. |
| 1 | PSCH |
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1.2.20
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*** Pauschalposition
Abnahmetermin BE Arbeitsschutz
Durchführung eines gemeinsamen technischen
Termin: Vor Beginn der Arbeiten in Abstimmung mit AG Seitens des AN hat mindestens seine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie der Sachkundige nach TRGS 519 und DGUV 101- 004 teilzunehmen. Beim Einsatz von Subunternehmern hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit des AN das verantwortliche fachkundige Personal des NAN hinzuziehen. Prüfschwerpunkte: Nutzung S-W Anlage mit Abwassertank, Persönliche Schutzausrüstung Personal, Baumaschinen mit Schutzbelüftung, Filterbücher. Gefährdungsbeurteilungen nach GefstoffV. und Betriebsanweisungen des AN und der NAN für seine Arbeiten. Baustillstände, welche auf Mängel der Sicherheitseinrichtungen des AN zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN. Der AN hat ein Protokoll zu dem Termin zu fertigen und dem AG innerhalb von 3 Tagen vorzulegen. |
| 1 | PSCH |
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1.2.30
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*** Pauschalposition
Schwarz-Weiß-Anlage einrichten Schwarz-Weiß-Anlage temporär einrichten im Zuge der Arbeiten mit gefährlichen Stoffen und Abfällen - Weißbereich zum Ablegen und Aufbewahren der Straßenkleidung; - Mittelbereich mit Wasserversorgung zur Reinigung - Schwarzbereich zum Anziehen und Aufbewahrung der Schutzausrüstung. - Bereitstellung Trinkwasser und Strom, Abwasser - Erste-Hilfe Kasten mit Augendusche, - Isolierungen/Beheizungen für Winterbaumaßnahmen, - fachgerechte Sammlung des anfallenden Brauchwassers, über Abwasserbehälter/Abwassertank, - fachgerechtes Sammeln und Entsorgen der Reststoffe und der verbrauchten Arbeitsschutzmaterialien in geschlossenen Behältern |
| 1 | PSCH |
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1.2.40
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Schwarz Weiß Anlage Vorhalten und Betreiben
Schwarz-Weiß-Anlage der Vorposition über die vertragliche Bauzeit mit Arbeiten in kontaminierten Bereich vorhalten und betreiben, Im Preis enthalten sind die Kosten für Betrieb und Unterhalt, wie Versorgung mit Strom und Wasser, Beseitigung von Abwasser, Beheizen (mind. 21°C Raumtemperatur) arbeitstägliche Reinigung, Maßnahmen zum Winterbau sind hier ebenfalls einzurechnen. Abrechnung nach Wochen bzw. Kalendertagen 1/7 des EP
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| 6 | Wo |
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1.2.50
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*** Pauschalposition
Schwarz-Weiß Anlage räumen
Schwarz-Weiß-Anlage und alle Einrichtungen am Ende der Maßnahme rückbauen. |
| 1 | PSCH |
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1.2.60
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*** Pauschalposition
Erstbeweissicherungsverfahren Erstbeweissicherung vor Aufnahme der Arbeiten Beweissicherung zur Durchführung einer eigenständigen Bestandsaufnahme. Feststellung des Zustandes und der Beschaffenheit und dokumentieren folgender Objekte - Zufahrten - Grundstücksgrenzen - Baumängel große Laube (z.B. Risse in Bausubstanz)
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| 1 | PSCH |
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1.2.70
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*** Pauschalposition
Schlussbeweissicherungsverfahren Schlussbeweissicherung Beweissicherung zur Durchführung einer eigenständigen Bestandsaufnahme gemäß Vorposition. Übergabe der Beweissicherungen an den AG / öBÜ: - nach Beendigung der Arbeiten (Schlussbeweissicherung) spätestens 7 Tage nach Abnahmetermin. |
| 1 | PSCH |
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1.2.80
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*** Pauschalposition
Vorankündigung erstellen
Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung erstellen und
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| 1 | PSCH |
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1.2.90
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*** Pauschalposition
Dokumentation Erstellen und Übergeben folgender Unterlagen: Vor Baubeginn: - Bauablaufplan, - Baustelleneinrichtungsplan, - Arbeitsanweisungen / Gefährdungsbeurteilungen, - Nachweise Arbeitsschutzuntersuchungen der eingesetzten Mitarbeiter - Beweissicherung. - Sammel-Entsorgungsnachweise gefährliche Abfälle - Transportgenehmigungen der Transportfirmen Laufend während der Ausführung: - Fortschreibung Ablaufplan bei Änderungen, - Bautagesberichte, werktäglich digital, - Anmeldung von Entsorgungsleistungen 3 Werktage vor Ausführung.
Nach der Ausführung:
- Dokumentation nach § 8 der Gewerbeabfallverordnung - Bautagebuch - Beweissicherung
- Fotodokumentation über die Arbeiten mit Angabe zu Aufnahmeort, Datum, Arbeitsinhalt
(mindestens 50 Bilder).
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| 1 | PSCH |
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Summe 1.2 |
Arbeitsschutz und Dokumentation |
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Vorbereitung Rückbau und Entsorgung |
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1.3.10
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*** Pauschalposition
Beschilderung Abfälle Alle Haufwerke und Abfälle in Containern sind durch eine gut sichtbare und wetterfeste Beschilderung mit Nummern und Zuordnung wie folgt zu versehen. - HW-Nr. / Container-Nr. - Abfallart (gef./ nicht gef.) ASN Es ist durch den AN eine Liste zu führen in der alle Haufwerke/ Container mit folgenden Informationen gelistet sind: - HW-Nr. / Container-Nr. - Abfallart (gef./ nicht gef.) ASN - Kubatur in m³ - ggf. Ergebnisse Analytik - Freigabe zur Entsorgung durch öBÜ (Ja/Nein; Datum) |
| 1 | PSCH |
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1.3.20
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*** Pauschalposition
Beräumung Gebäude, Wohnwagen, Anhänger; Demontage Gebäudeanbauten Alle Objekte (kleine Laube, große Laube, Pavillon sowie Anhänger und Wohnwagen sind von losen Abfällen zu beräumen. Die verschiedenen Abfallarten können der LB entnommen werden. U.a. enthalten sind: - Stühle, DVD-Player, Küchenzeile, Kisten, Sperrmüll, Spraydosen, Fässer, lose Schränke, Küchenutensilien, Elektrogeräte, Möbel, Betten, Schaumstoff, Styropor und weitere lose Abfälle. Nach der Beräumung erfolgt die Demontage von nachträglich angebrachten Anbauten (Innenbereich und Außenbereiche). Darunter fallen insb.: - Hängeschränke, Regale, Musikanlagen, Dachabdeckungen (ausgenommen Große Laube) Die demontierten Einbauten sind bei Erfordernis zu zerkleinern und sortenrein nach Abfallarten bereitzustellen. Die Entsorgung wird gesondert vergütet. Nicht Gegenstand dieser Leistung ist die Demontage konstruktiver oder gebäudetechnischer Bauteile der großen Laube, insbesondere ihre Dachentwässerungseinrichtungen (Regenrinnen und Fallrohre), Dacheindeckung, Dachkonstruktion, Wandverkleidungen, Türen, Fenster, Geländer, fest mit dem Bauwerk verbundene Installationen sowie sonstige tragende oder konstruktive Bauteile der großen Laube. |
| 1 | PSCH |
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1.3.30
|
*** Pauschalposition
Aufsammeln von Abfällen im Gelände
Aufsammeln, Separieren und Bereitstellen von Abfällen im Gelände. Händisches Aufsammeln
und Separieren von lose liegenden nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen durch
Facharbeiter mit Erfahrung in der eigenständigen Separierung von Baustellenabfällen
und Siedlungsabfällen. Die Sachkunde nach TRGS 519, 521 und 524 muss beim ausführenden
Personal vorhanden sein.
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| 1 | PSCH |
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Summe 1.3 |
Vorbereitung Rückbau und Entsorgung |
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Vegetationsarbeiten und Fläche beräumen |
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1.4.10
|
*** Pauschalposition
Fläche abräumen Aufwuchs roden
Strauch- und Baumbestand sowie sonstiger Aufwuchs bis
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| 1 | PSCH |
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1.4.20
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StL-Nr. (StLK) 21107002923901
Schutzzaun f.Pflanzenbestand herst.
Schutzzaun für Pflanzenbestand, einschließlich der er-
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Schutzzaun
'um Einzelbäume und Baumgruppen an südlicher Grenze der Vorhabenfläche. '
Verlauf 1,50 m außerhalb der Kronentraufe. Zaunhöhe = 2,00 m. Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Zaun
'mind. Bauzaun-Elemente oder höherwertig nach Vorgaben der R SBB (2023); Standfestigkeit
muss gewährleistet sein. '
Schutzzaun nach Beendigung der Bauarbeiten abbauen und nach Wahl des AN verwerten. |
|
Katalogzuordnung: DIN276-4_09, Schlüssel 211
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| 50 | m |
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1.4.30
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StL-Nr. (StLK) 242070602111
Stammschutz herstellen
Stammschutz aus Holzverschalung mit Polsterung
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| 2 | St |
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1.4.40
|
StL-Nr. (StLK) 242070603111
Stammschutz herstellen
Stammschutz aus Holzverschalung mit Polsterung
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| 8 | St |
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1.4.50
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StL-Nr. (StLK) 242070609111
Stammschutz herstellen
Stammschutz aus Holzverschalung mit Polsterung
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Stamm-DU
'über 110 cm bis 130 cm. '
Mindesthöhe 2 m. Art der Polsterung Kunststoffdränrohre DU 10 cm. Mindestdicke der Bretter 20 mm. |
| 1 | St |
|
1.4.60
|
StL-Nr. (StLK) 24207065911199
Stammschutz abbauen
Stammschutz aus Holzverschalung mit Polsterung
Ergänzung 21 des Ausschreibenden
Stamm-DU
'gemäß Vorpositionen von über 20 cm bis 130 cm '
Schutzhöhe 2 m. Art der Polsterung Kunststoffdränrohre DU 10 cm. Dicke der Bretter 20 mm. Ergänzung 41 des Ausschreibenden
Abgebautes Material
'Verwertung nach Wahl des AN. '
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| 11 | St |
|
1.4.70
|
StL-Nr. (StLK) 241060302099
Bäume fällen ohne Roden
Bäume fällen, höchstens 0,25 m über dem Erdboden
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Bäume
'Stamm einer Vogelkirsche '
Ergänzung 32 des Ausschreibenden
Schlagabraum
'nach Wahl des AN verwerten; bei Erfordernis zerkleinern. Entsorgung wird gesondert
vergütet. '
|
| 1 | St |
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1.4.80
|
StL-Nr. (StLK) 241060303099
Bäume fällen ohne Roden
Bäume fällen, höchstens 0,25 m über dem Erdboden
Ergänzung 31 des Ausschreibenden
Bäume
'Fichte '
Ergänzung 32 des Ausschreibenden
Schlagabraum
'nach Wahl des AN verwerten; bei Erfordernis zerkleinern. Entsorgung wird gesondert
vergütet. '
|
| 1 | St |
|
1.4.90
|
Astrückschnitte Astrückschnitte nach ZTV Baumpflege glatt durchführen einschl. aller notwendigen Gerätschaften und Nebenleistungen. Rückschnitte bis max. 3,0 m über GOK. Durchführung: Vor Rückbau, vor Abtransport Wohnwagen, vor Herstellung westlicher Zuwegung. Die Rückschnitte sind von einem Fachunternehmen auszuführen. Die Ausführung ist der öBÜ mind. 3 Werktage im Voraus anzukündigen. Die Rückschnitte werden durch eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) kontrolliert und dokumentiert. Schlagabraum für die Entsorgung bereitstellen (bei Erfordernis nach Wahl des AN zerkleinern). Die Entsorgung wird gesondert vergütet. |
| 21 | Stk |
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1.4.100
|
Baggermatratzen liefern, auslegen, umverlegen, räumen Liefern, auslegen, umverlegen und räumen von mehrfachverwendbaren Kunststoff-Baggermatten zur Verringerung des Kontaktenflächendrucks in Wurzelbereichen von Bäumen (Kronentraufe + 1,5 m). Zu schützende Flächen ca. 180 m²; Umverlegen in Teilbereichen möglich, sodass nicht insgesamt 180 m² auszulegen sind. Auslegebereiche: Fahrbereiche innerhalb der Wurzelschutzbereiche ( Kronentraufe + 1,5 m ). Verlegung vor Kleingeräteeinsatz unter Begleitung der Ökologischen Baubegleitung. Beschädigte Matten sind umgehend zu ersetzen. Abrechnung erfolgt nach gesamter Auslegefläche. |
| 180 | m² |
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Summe 1.4 |
Vegetationsarbeiten und Fläche beräumen |
|
Rückbau |
|
Vorbemerkungen zum Rückbau Vorbemerkungen zum Rückbau Der AN hat nach Abfallarten getrennte Haufwerke anzulegen oder Big-Bag/Container zu befüllen, zu beschildern und bereitzustellen / vorzuhalten. Die Beprobungen und labortechnischen Untersuchungen erfolgen durch den AN. Die Lagerorte der angelegten Haufwerke/ Container sind durch den AN aufgrund der Platzverhältnisse sorgfältig zu wählen. Diesbzgl. Behinderungsanzeigen sind unwirksam,
Gefährliche Abfälle sind vor Niederschlägen geschützt bis zur Entsorgung im Baustellenbereich
bereitzustellen (Abplanen oder Aufbewahren in gedeckelten Containern oder Big Bags).
Beim Umgang mit gefährlichen Abfällen handelt es sich
Es ist durch den AN eine durchgehend zu aktualisierende Liste zu führen in der alle Haufwerke/ Container mit folgenden Informationen gelistet sind: - HW-Nr. / Container-Nr. - Abfallart (gef./ nicht gef.) ASN - Kubatur in m³ - ggf. Ergebnisse Analytik - Freigabe zur Entsorgung durch öBÜ (Ja/Nein; Datum) - Datum Abtransport/Entsorgung - Tonnage - Angabe der Wiegenote |
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1.5.10
|
*** Pauschalposition
Bestandszaun inkl. Tor zurückbauen Rückbau in Teilstücken des gesamten Bestandszauns inkl. Tor an der östlichen Grundstücksgrenze ohne Zaunfundamente nach Wahl des AN. Der Bestandszaun besteht i.d.R. aus Maschendrahtzaun; Höhe ca. 1,50 m. In Summe ca 85 Meter. In Teilen wurde Stacheldraht gespannt (max. 20 lfm). In Teilen ist in den Boden Asbestzement eingesetzt (max. 50 lfm). In Teilen wurde Sichtschutz aus Holz oder Blech angebracht (max. 20 lfm) Das Asbestzement ist vor dem Zaunrückbau zerstörungsfrei unter den Vorgaben des A+S-Plans sowie der TRGS 519 händisch aufzunehmen und in BigBags für die Entsorgung bereitzustellen. Der Zaunrückbau kann selektiv mit fortschreitendem Baufortschritt erfolgen. Nach erfolgten Zaunrückbau ist der Bereich durch Bauzaunelemente einzufrieden bzw. zu sichern. Die Abfälle sind sortenrein zu trennen und bereitzustellen. Die Entsorgung wird gesondert vergütet. |
| 1 | PSCH |
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1.5.20
|
*** Pauschalposition
Rückbau Pavillon
Anlage Pavillon in Leichtbauweise (3 x 3 x 3 m; 27 m³);
Abbruchgut bei Erfordernis zerkleinern, nach Abfallarten separieren und für die Entsorgung bereitstellen. Die Entsorgung wird gesondert vergütet. |
| 1 | PSCH |
|
1.5.30
|
*** Pauschalposition
Rückbau Kleine Laube Bauliche Anlage abbrechen. Anlage nach Unterlagen des AG.
Anlage Kleine Laube (ca. 8 x 6 x 2 m; ca. 96 m³); vgl. Leistungsbeschreibung
Vor dem Rückbau der Kleinen Laube ist das Wellasbestdach gem. Vorgaben der TRGS 519 rückzubauen. - Gebäudehöhe ca. 2 m Das Wellasbest ist in BigBags zu verpacken. Abbruchgut bei Erfordernis zerkleinern, nach Abfallarten separieren und für die Entsorgung bereitstellen. Die Entsorgung wird gesondert vergütet. |
| 1 | PSCH |
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1.5.40
|
*** Pauschalposition
Rückbau Anbau an große Laube Bauliche Anlage abbrechen. Anlage nach Unterlagen des AG.
Holzanbau Große Laube (ca. 2 x 4 x 2 m; ca. 16 m³) vgl. Leistungsbeschreibung
Abbruchgut bei Erfordernis zerkleinern, nach Abfallarten separieren und für die Entsorgung bereitstellen. Die Entsorgung wird gesondert vergütet. |
| 1 | PSCH |
|
Summe 1.5 |
Rückbau |
|
Beräumung und Entsorgung |
|
Vorbemerkungen zur Beräumung und Entsorgung Vorbemerkungen zur Beräumung und Entsorgung Die Kosten für die Containergestellung, Transportkosten, Deponiegebühren, Wiege- und Annahmegebühren der Entsorgungsanlagen, SBB-Gebühren für die Entsorgung, SBB- und Anlagengebühren zur Bearbeitung von ESN, die Übernahme- und Begleitscheinerstellung und -bearbeitung, Kosten aus dem elektronischen Nachweisverfahren, Transportkosten inkl. Maut, das Wiegen oder die regelmäßige Reinigung der Transportfahrzeuge sind in allen Entsorgungspositionen mit einzukalkulieren, auch wenn dies in den einzelnen Positionen nicht noch einmal ausdrücklich erwähnt wird. Zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Ortschaft sind An- und Abtransporte nur werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr, zulässig. Gefährliche Abfälle sind in Fahrzeugen oder Containern mit Plane/Deckel oder/und in Big-Bags zu transportieren. Dies ist bei der Kalkulation der Positionen entsprechend einzukalkulieren.
Beim Umgang mit gefährlichen Abfällen handelt es sich
Gefährliche Abfälle sind vor Niederschlägen geschützt
|
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1.6.10
|
*** Pauschalposition
Erstellung Wochenmeldung Der AN hat der Bauüberwachung (BÜ) und dem Auftraggeber jeden Freitag, bis 11:00 Uhr, eine wöchentliche Vorschau (Wochenmeldung) über alle beabsichtigten Abfuhren und Entsorgungsvorgänge der nächsten Woche vorzulegen. |
| 1 | PSCH |
|
1.6.20
|
*** Pauschalposition
Erstellung Abfallregister Auf der Baustelle ist täglich eine digitale Liste mit den stattgefundenen Transporten unter Auflistung des Datums mit Uhrzeit der Abfuhr, Abfallart und Nummer nach AVV, Bauteil/HaufwerksNr., Name des Transporteurs, Transportnummer, Name des Entsorgers, Entsorgernummer, ESN/SEN Nummer, der Nummer des Begleitscheins/Übernahmescheins/Lieferscheins, geladene Menge in m³, zu führen. Die kumulativ zu führende Liste ist wöchentlich (jeweils zum Montag der Folgewoche) als Kopie der BÜ und dem AG zu übergeben. In die Liste sind die Massen in Tonnen und die Wiegescheinnummer durch den AN mindestens wöchentlich einzupflegen. |
| 1 | PSCH |
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1.6.30
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*** Pauschalposition
Erstellung Begleitschein / Übernahmeschein Erstellung und Mitwirkung an Erstellung von Begleitscheinen/ Übernahmescheinen/Lieferscheinen im eANV und/oder Papierausdruck. Anzahl: 50 Stk Inklusive Einholung aller erforderlicher Signaturen. Die Transportpapiere werden dem AG und der öBÜ im eANV vorgelegt und freigegeben. Übergabe der Scheine auf der Baustelle an die LKW-Fahrer. Ablage der Rückläufer von den Entsorgungsanlagen. Inklusive aller Gebühren. |
| 1 | PSCH |
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1.6.40
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gemischter Bauschutt, AVV 17 01 07, RC-1 Anfallort: Räumung Gelände und Objekte, Rückbau Objekte Abfallart: Bauschutt mit bis zu 5 Vol.-% Fremdbestandteilen Material mit Einhaltung der chemischen Parameter für RC-1, nach Spalte 3, Tabelle 1, Anlage 1 der Ersatzbaustoffverordnung. Abfallschlüssel nach AVV-Nr. 17 01 07 Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik Abfälle aufnehmen und auf Transportfahrzeuge laden und einer Entsorgung zuführen inkl. Transport zur Entsorgungsanlage. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle. Größe und Art der Container in Abstimmung mit der Entsorgungsstelle bzw. nach Wahl des AN. Abrechnung auf Grundlage der Wiegescheine einer geeichten Waage auf Nachweis mit Transportdokumenten. |
| 50 | t |
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1.6.50
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Zulage AVV 17 01 07, RC-2 Zulage zur Vorposition, wenn Material als RC-2 statt RC-1 eingestuft wird. Zu Verpreisen sind nur die Mehrkosten. |
| 25 | t |
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1.6.60
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Zulage AVV 17 01 07, RC-3 Zulage zur Vorposition, wenn Material als RC-3 statt RC-1 eingestuft wird. Zu Verpreisen sind nur die Mehrkosten. |
| 25 | t |
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1.6.70
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Probenahme und Deklarationsanalytik mineralischer Abfälle Probenahme und Deklarationsanalytik gem. abfallrechtlicher Vorgaben von mineralischen Abfällen durch ein akkreditiertes Labor nach DIN EN ISO 17025 einschl. aller Nebenleistungen. 1 St Deklarationsanalytik beinhaltet die Entnahme und labortechnische Analytik von 2 Mischproben! Analytikumfang: - EBV Anlage 1 Tab. 1 Umfang RC - Zusatzparameter Vollzugshinweise Berlin-Brandenburg (Mindestumfang) Auswertung nach EBV und Vollzugshinweisen. Die Prüfberichte einschl. Probenahmeprotokoll sind der öBÜ und dem AG digital zu übermitteln. |
| 1 | St |
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1.6.80
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Biologische Abfälle, AVV 20 02 01 Anfallort: Biologische Abfälle aus Rodungs- und Fällmaßnahmen Abfallart: Biologische Abfälle
Abfallschlüssel nach AVV-Nr.: 20 02 01
Größe und Art der Container in Abstimmung mit der Entsorgungsstelle bzw. nach Wahl des AN. Abfall aufnehmen, auf Transportfahrzeuge laden und einer Entsorgung zuführen inkl. Transport zur Entsorgungsanlage. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle. Abrechnung auf Grundlage der Wiegescheine einer geeichten Waage auf Nachweis mit Transportdokumenten.
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| 20 | t |
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1.6.90
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Altreifen, AVV 16 01 03 Anfallort: Gelände und Gebäude Abfallart: Altreifen Abfallschlüssel nach AVV-Nr.: 16 01 03 Altreifen Größe und Art der Entsorgungscontainer in Abstimmung mit der Entsorgungsstelle bzw. nach Wahl des AN. Abfälle aufnehmen und auf Transportfahrzeuge laden und einer Entsorgung zuführen inkl. Transport zur Entsorgungsanlage. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle. Abrechnung je Stück auf Nachweis. Vorlage Verwertungsnachweis |
| 4 | Stk |
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1.6.100
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Kunststoffe, AVV 20 01 39 Anfallort: Gelände und Gebäude Abfallart: Kunststoffe (Bsp. Folien, Planen, Eimer), Kunstoff-/Plastikkisten Abfallschlüssel nach AVV 20 01 39 Kunststoffe Größe und Art der Container in Abstimmung mit der Entsorgungsstelle bzw. nach Wahl des AN. Aufnehmen und auf Transportfahrzeuge laden und der Entsorgung zuführen inkl. Transport zur Entsorgungsanlage. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle. Abrechnung auf Grundlage der Wiegescheine einer geeichten Waage auf Nachweis mit Transportdokumenten. |
| 5 | t |
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1.6.110
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Asbestzement, AVV 17 06 05* Anfallort: Kleine Laube (Dach), Zäune/ Einfriedung, Gelände Abfallart: Asbestzement Abfallschlüssel nach AVV-Nr.: 17 06 05* Asbesthaltige Baustoffe Größe und Art der Container in Abstimmung mit der Entsorgungsstelle bzw. nach Wahl des AN. Abfälle verpacken, aufnehmen und auf Transportfahrzeuge laden und einer Entsorgung zuführen inkl. Transport zur Entsorgungsanlage. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle.
Abrechnung auf Grundlage der Wiegescheine einer
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| 0,5 | t |
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1.6.120
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*** Pauschalposition
Leuchtstoffröhren, AVV 20 01 21* Anfallort: Gebäude Abfallart: ca. 20 Leuchtstoffröhren
Abfallschlüssel nach AVV-Nr.: 20 01 21*
Größe und Art der Container in Abstimmung mit der Entsorgungsstelle bzw. nach Wahl des AN. Abfall verpacken, aufnehmen, auf Transportfahrzeuge laden und einer Entsorgung zuführen inkl. Transport zur Entsorgungsanlage. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle. Abrechnung nach Aufmaß / auf Nachweis.
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| 1 | PSCH |
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1.6.130
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Altholz A IV, AVV 17 02 04* Anfallort: Gelände und Rückbau Gebäude Abfallart: Altholz A IV Abfallschlüssel nach AVV-Nr.: 17 02 04* Altholz Klasse A IV Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Größe und Art der Container in Abstimmung mit der Entsorgungsstelle bzw. nach Wahl des AN. Abfälle aufnehmen und auf Transportfahrzeuge laden und einer Entsorgung zuführen inkl. Transport zur Entsorgungsanlage. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle.
Abrechnung auf Grundlage der Wiegescheine einer
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| 7 | t |
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1.6.140
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gebrauchte elektrische Geräte, AVV 20 01 36 Anfallort: Gelände, Anhänger und Gebäude Abfallart: unterschiedliche elektrische Geräte Abfallschlüssel nach AVV-Nr.: 20 01 36 Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen Größe und Art der Container in Abstimmung mit der Entsorgungsstelle bzw. nach Wahl des AN. Abfälle aufnehmen und auf Transportfahrzeuge laden und einer Entsorgung zuführen inkl. Transport zur Entsorgungsanlage. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle. Abrechnung auf Grundlage der Wiegescheine einer geeichten Waage auf Nachweis mit Transportdokumenten. |
| 2 | t |
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1.6.150
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*** Bedarfsposition mit GB
*** Pauschalposition
Wohnwagen, AVV 16 01 04* Anfallort: Gelände Abfallart: Wohnwagen, nicht rollfähig (beräumt) Abfallschlüssel nach AVV 16 01 04* Altfahrzeug Wohnwagen als Ganzes laden und nach Vorgaben des Verwerters verwerten/ entsorgen. Nach Wahl des AN kann das Objekt auch Vor Ort zerlegt werden und die Einzelfraktionen einer Entsorgung zugeführt werden. Abrechnung auf Nachweis mit Transportdokumenten. |
| 1 | PSCH |
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1.6.160
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*** Bedarfsposition mit GB
*** Pauschalposition
Anhänger AVV 16 01 04* Anfallort: Gelände Abfallart: Anhänger, nicht rollfähig (beräumt) Abfallschlüssel nach AVV 16 01 04* Altfahrzeug
Anhänger als Ganzes laden und nach Vorgaben des Verwerters verwerten/ entsorgen. Nach
Wahl des AN kann das Objekt auch Vor Ort zerlegt werden und die Einzelfraktionen einer
Entsorgung zugeführt werden.
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| 1 | PSCH |
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1.6.170
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Sperrmüll 20 03 07 Anfallort: Gelände und Gebäude Abfallart: Möbel, Teppiche, etc. Abfallschlüssel nach AVV-Nr. 20 03 07 Abfälle aufnehmen und auf Transportfahrzeuge laden und einer Entsorgung zuführen inkl. Transport zur Entsorgungsanlage. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle. Größe und Art der Container in Abstimmung mit der Entsorgungsstelle bzw. nach Wahl des AN. Abrechnung auf Grundlage der Wiegescheine einer geeichten Waage auf Nachweis mit Transportdokumenten. |
| 30 | t |
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1.6.180
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Gemischte Siedlungsabfälle AVV 20 03 01 Anfallort: Gelände und Gebäude Abfallart: Restmüll und Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, nicht recycelbare Alltagsgegenstände. Abfallschlüssel nach AVV-Nr. 20 03 01 Abfälle aufnehmen und auf Transportfahrzeuge laden und einer Entsorgung zuführen inkl. Transport zur Entsorgungsanlage. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle. Größe und Art der Container in Abstimmung mit der Entsorgungsstelle bzw. nach Wahl des AN. Abrechnung auf Grundlage der Wiegescheine einer geeichten Waage auf Nachweis mit Transportdokumenten. |
| 5 | t |
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1.6.190
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Altholz aus Haushalten AVV 20 01 38 Anfallort: Gelände, Anhänger und Gebäude Abfallart: unterschiedliche elektrische Geräte Abfallschlüssel nach AVV-Nr.: 20 01 36 Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen Größe und Art der Container in Abstimmung mit der Entsorgungsstelle bzw. nach Wahl des AN. Abfälle aufnehmen und auf Transportfahrzeuge laden und einer Entsorgung zuführen inkl. Transport zur Entsorgungsanlage. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle. Abrechnung auf Grundlage der Wiegescheine einer geeichten Waage auf Nachweis mit Transportdokumenten. |
| 5 | t |
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1.6.200
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Eisen und Stahl aufnehmen und entsorge AVV 20 01 40 Anfallort: Gelände und Gebäude Abfallart: Gemischte Metalle
Abfallschlüssel nach AVV-Nr.: 20 01 40/17 04 07
Größe und Art der Container in Abstimmung mit der Entsorgungsstelle bzw. nach Wahl des AN. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle. Abrechnung auf Grundlage der Wiegescheine einer geeichten Waage auf Nachweis mit Transportdokumenten. |
| 2 | t |
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1.6.210
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gebrauchte elektrische Geräte aufnehmen und entsorgen, AVV 20 01 36
Anfallort: Räumung Gelände und Objekte
Abfallschlüssel nach AVV-Nr.: 20 01 36 Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen Größe und Art der Container in Abstimmung mit der Entsorgungsstelle bzw. nach Wahl des AN. Abfälle aufnehmen und auf Transportfahrzeuge laden und einer Entsorgung zuführen inkl. Transport zur Entsorgungsanlage. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle. Abrechnung auf Grundlage der Wiegescheine einer geeichten Waage auf Nachweis mit Transportdokumenten. |
| 10 | Stk |
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1.6.220
|
*** Pauschalposition
Kleinmengen verschiedene separierte gefährliche Abfälle aufnehmen und entsorgen Sammelposition weitere gefährliche Abfälle aufnehmen und Entsorgen. Aus Räumung Gelände und Objekte, Rückbau Objekte.
Abfälle in Kleinmengen, die nicht in den Vorpositionen erfasst sind. Kleinmengen von
gefährlichen Abfällen wie Farben, Lacke, Lösemitteln, Treibstoffen, Öle, Gefüllte
Gebinde und Behältnisse, Styropor, Schaumstoff, teerhaltige Dachpappen, Akkus und
Batterien, KMF und Feuerlöscher. Zusammen maximal 150 kg. Neben den Transport- und
Entsorgungskosten sind hier auch alle Gebühren sowie die Kosten für Verpackung wie
Schadstoffbehälter / Schadstoffboxen (ASF/ASP-Behälter)
Abfall aufnehmen, verpacken, auf Transportfahrzeuge laden und einer Entsorgung zuführen inkl. Transport zur Entsorgungsanlage. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle. Abrechnung auf Grundlage der Wiegescheine einer geeichten Waage auf Nachweis im Übernahmescheinverfahren.
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| 1 | PSCH |
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1.6.230
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*** Pauschalposition
Kleinmengen verschiedene separierte nicht gefährliche Abfälle aufnehmen und entsorgen Sammelposition weitere nicht gefährliche Abfälle aufnehmen und Entsorgen. Aus Räumung Gelände und Objekte, Rückbau Objekte.
Abfälle in Keinmengen, die nicht in den Vorpositionen erfasst sind. Kleinmengen von
nicht gefährlichen Abfällen wie Farben, Lacke, Lösemitteln, Gefüllte Gebinde und Behältnisse,
Styropor, Schaumstoff, teerfreie Dachpappen, Akkus und Batterien. Zusammen maximal
500 kg. Neben den Transport- und Entsorgungskosten sind hier auch alle Gebühren sowie
die Kosten für Verpackung wie Schadstoffbehälter / Schadstoffboxen (ASF/ASP-Behälter)
Abfall aufnehmen, vperacken, auf Transportfahrzeuge laden und einer Entsorgung zuführen inkl. Transport zur Entsorgungsanlage. Inklusive Transport des Abfalls innerhalb der Baustelle. Abrechnung auf Grundlage der Wiegescheine einer geeichten Waage auf Nachweis im Übernahmescheinverfahren.
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| 1 | PSCH |
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Summe 1.6 |
Beräumung und Entsorgung |
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Regieleistungen |
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Vorbemerkung Im Folgenden werden u.a. Verrechnungssätze für den Einsatz von Personal und Baumaschinen abgefragt. Die Vergütung von den aufgeführten Leistungen bedarf der vorherigen Freigabe durch den AG bzw. seinen Vertreter und ist über Regiestundennachweise zu belegen. |
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1.7.10
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*** Bedarfsposition mit GB
Regiearbeiten durch Vorarbeiter Regiearbeiten durch Vorarbeiter. Der Verrechnungssatz umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich vermögenswirksamer Leistungen, Zuschläge für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge) sowie Lohn- bzw. Lohnnebenkosten und sämtliche Zuschläge für Überstunden, etc.. Zuschläge für Nacht, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet. Vergütet werden die angefangenen Stunden zwischen Einsatzbeginn und -ende, jedoch ohne durch den AN zu verantwortende Wartezeiten. |
| 8 | h |
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1.7.20
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*** Bedarfsposition mit GB
Regiearbeiten durch Facharbeiter wie Position 01.07.10., aber Regiearbeiten durch Facharbeiter. |
| 8 | h |
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1.7.30
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*** Bedarfsposition mit GB
Regiearbeiten durch Bauhelfer wie Position 01.07.10., aber Regiearbeiten durch Bauhelfer. |
| 8 | h |
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1.7.40
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*** Bedarfsposition mit GB
Verrechnungssätze für bemannte Arbeitsgeräte Verrechnungssätze für bemannte Arbeitsgeräte Regiearbeiten mit Baugeräten (z.B. Bagger, Radlader, LKW). Der Verrechnungssatz gilt für jedes auf der Baustelle durch den AN vorgesehene, weil für die Ausführung notwendige, bemannte Baugerät. Außerplanmäßige Baugeräte werden gesondert vergütet. Der Verrechnungssatz umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten, Wartungskosten sowie sämtliche Zuschläge. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Arbeitsgerät. Vergütet werden die angefangenen Stunden zwischen Einsatzbeginn und -ende, jedoch ohne Reparatur- und Wartungszeiten. |
| 40 | h |
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1.7.50
|
*** Bedarfsposition mit GB
Verrechnungssätze für Kleingeräte Der Verrechnungssatz gilt für jedes auf der Baustelle durch den AN vorgesehene Kleingerät wie Vibrostampfer, Flächenrüttler, Schneid- und Schweißgerät, Dampfstrahlgerät, etc., Außerplanmäßige Kleingeräte werden gesondert vergütet. Der Verrechnungssatz umfasst sämtliche Aufwendungen für den Einsatz insbesondere Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten, Wartungskosten sowie sämtliche Zuschläge. Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufes einsatzbereit auf der Baustelle befindliche Arbeitsgerät. Vergütet werden die angefangenen Stunden zwischen Einsatzbeginn und -ende, jedoch ohne Reparatur- und Wartungszeiten. |
| 8 | h |
|
Summe 1.7 |
Regieleistungen |
|
Summe 1 |
Beräumung und Teilrückbau |
| Projekt: | 317187 | Beräumung und Teilrückbau BImA-Liegenschaft Herzfelde |
| LV: | 1 | Beräumung und Teilrückbau |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
1
|
Beräumung und Teilrückbau |
|
1.1
|
Baustelleneinrichtung und Bauzaun |
|
|
1.2
|
Arbeitsschutz und Dokumentation |
|
|
1.3
|
Vorbereitung Rückbau und Entsorgung |
|
|
1.4
|
Vegetationsarbeiten und Fläche beräumen |
|
|
1.5
|
Rückbau |
|
|
1.6
|
Beräumung und Entsorgung |
|
|
1.7
|
Regieleistungen |
|
Summe 1 |
Beräumung und Teilrückbau |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
LV
|
1
|
|
1
|
Beräumung und Teilrückbau |
| LV | Beräumung und Teilrückbau |