Flankenschanze Rückbau Gebäude
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstadorten mbH
Schöneberger Ufer 89 - 91
10785
Berlin
Deutschland
Dr. Carola Lünser
+49 302451-3194
+49 302451-3291
c.luenser@gesa-info.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQ5QJQ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYQ5QJQ/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Rückbau der Bausubstanz (Garagen, Turnhalle, Werkstätten) auf dem Grundstück Flankenschanze 42/Borchertweg 2

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

GESA-Grundstück
Flankenschanze 42
13585
Berlin

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Preis
70%
Abbruchkonzept
30%

siehe Formblatt 227 der Vergabeunterlagen

Ausführungsfristen

Beginn 10 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens

Laufzeit bzw. Dauer

6

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

-Formblatt 213
-Formblatt 124
-Formblatt 233
-Formblatt 234
-Urkalkulation
-Durchführungskonzept gemäß Kapitel 11 der LB
-Entsorgungskonzept für Abfälle gemäß LB (Seite 45)
-Zertifizierung als Entsorgungsbetrieb
-Fachkunde für Abfallbeauftragte nach §9 EfbV, §§4 und 5 AbfAEV
-Nachweis für Betriebsbeauftragten für Abfall nach §9 Abs. 3 (AbfBeauftrV) und §§ 59,60 (KrWG)
-Nachweis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
-Nachweis der befähigung "elektronisches Nachweisverfahren-eANV"
-Nachweis der Mitgliedschaft bei ZEDAL
-Akkreditierungsnachweis für NU Labor nach DAkkS
Mit Angebotsabgabe sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen (nicht älter als 6 Monate):
- Sach- und Vermögensschäden: 3 Mio EUR netto
- Personenschäden: 3 Mio EUR netto
- Umweltschäden. 1 Mio EUR netto
- alternativ Eigenerklärung , dass bei Auftragsvergabe eine
Versicherung in der angegebenen Höhe abgeschlossen wird

Nachweise wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Leistungsbezogene Jahresumsätze des AN gem. FB 124, Mittel der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen: Gesamtleistung: mind. 2.000.000 EUR netto
Entsorgungskonzept mit Benennung der Entsorgungsstellen (ENT-Nr.) für die einzelnen Abfallfraktionen sowie eine Bestätigung der Annahmestellen, dass die Abfälle in der ausgeschriebenen Menge angenommen werden können (Seite 45 der LB), Nachweise über die Zulassung und Eigenerklärungen zur Annahmekapazität sind dem Konzept beizufügen.

Zertifizierung:
RAL-Gütezeichen Abbruch

Referenzen:
3 Referenzen des AN vergleichbarer Projekte in den vergangenen 5 Geschäftsjahren mit Kontaktdaten AG

Sach-/Fachkundenachweise:
- Zulassung zur Durchführung von Arbeiten an schwach gebundenen
Asbestprodukten gem. TRGS 519, Nr.3.1
- Sachkundenachweis TRGS 519
- Fachkundenachweis TRGS 521
- Sach- und Fachkundenachweis DGUV-R 101-004

Kampfmittel
Die zur Kampfmittelräumung eingesetzte Fachfirma muss mit Abgabe des Angebotes die folgenden Eignungsnachweise erbringen:
- Erlaubnis nach §7 SprengG,
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (mind. 3,0 Mio. EUR für
Personen- und Sachschäden),
- Nachweis der Kapazität an Fachtechnischem Aufsichtspersonal
Kampfmittelräumung mit Befähigung nach §20 SprengG,
- Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen,
- Nachweis zu Maßnahmen der Qualitätssicherung (z.B.
Akkreditierung DAkkS, Gütezeichen "Kampfmittelräumung" RAL-GZ
901, Qualitätsmanagementsystem entsprechend DIN ISO 9001
oder vergleichbar).

Nach Auftragserteilung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Diese Unterlagen sind unaufgefordert spätestens 10 Tage nach Auftragserteilung dem Auftraggeber zu übergeben und auf der Baustelle zur Einsicht vorzulegen:
a. Termin- und Ablaufplan (Tabellarisch und als Gantt-Diagramm)
b. Arbeitsanweisungen
c. Baustelleneinrichtungsplan
d. Benennung des Obermonteurs/Vorarbeiters
e. Geräteeinsatzplan
Der detaillierten Bauzeitenplan ist im Rahmen des Baufortschritts fortzuschreiben.
Weiterhin sind die tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen vorzulegen.

Weitere allgemeine Anforderungen:
- Nachweis über Anzeige beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt
- Nachweis über Anzeige bei der zuständigen
- Berufsgenossenschaft
- Betriebsanweisung
- Arbeitseinsatzplan

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Anforderungen an die Rechnungsinhalte
Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss eine elektronische Rechnung gemäß § 5 E-Rechnungs-Verordnung des Bundes folgende Angaben enthalten:
- Leitweg-Identifikationsnummer der GESA 992-80124-69
- Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum
- Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
- De-Mail- bzw. E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
- Zusätzlich muss eine elektronische Rechnung folgende Angaben enthalten, wenn diese dem Rechnungssteller bei Beauftragung oder im Vorfeld durch den Auftraggeber übermittelt wurden:
o Bestellnummer
o Lieferantennummer (Kreditorennummer).
Alle abrechnungsrelevanten Angaben müssen in einer allgemein maschinell lesbaren Form übermittelt werden und dürfen nicht außerhalb der vorgesehenen Textfelder enthalten sein.
Anforderungen an das Rechnungsformat
- Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen an die Bundesverwaltung ist grundsätzlich der Standard XRechnung in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Zusätzlich kann jeder andere Standard (z. B. ZUGFeRD ab Version 2.1.1 im Profil XRECHNUNG) verwendet werden, wenn dieser den Anforderungen der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN-16931), der E-RechV und den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen des Bundes entspricht.
- Rechnungsformate, welche nicht den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.
- Rechnungsbegründende Unterlagen bzw. Anlagen sind in den Rechnungsdatensatz einzubetten und dürfen nicht als Anhang einer E-Mail oder De-Mail versandt werden.
- Die maximal zulässige Größe einer Rechnung ist abhängig vom gewählten Übertragungskanal (bspw. 10 MB bei E-Mailanhängen oder 11 MB bei Anhängen in der Weberfassung). Bitte beachten Sie hierbei die Nutzungsbedingungen der Plattform. Die maximale Anzahl der eingebetteten rechnungsbegründenden Dokumente ist auf 200 beschränkt. Zugelassene Dateitypen der eingebetteten Dokumente sind: "png", "pdf", "jpg", "jpeg", "xlsx", "ods" und "csv". Anlagen dürfen keine aktiven Inhalte (bspw. Makros) enthalten. Änderungen an diesen Beschränkungen werden über die Rechnungseingangsplattform bekannt gegeben. Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben Rechnungsbelege mit Anlagen, die nach anderen Rechtsvorschriften einer papiergebundenen Versandart bedürfen (Ausfuhrnachweise, Zolldokumente o. ä.). Weiterführende Informationen zum Standard XRechnung finden Sie bei der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT): https://www.xoev.de/xrechnung-16828. Anforderungen an die Rechnungsübermittlung
- Zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist ausschließlich die Zentrale
Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) zu nutzen, welche unter https://xrechnung.bdr.de aufgerufen werden kann. Diese setzt eine vorherige Registrierung sowie eine Freischaltung der gewünschten Übertragungskanäle im Nutzerkonto voraus.
- Weitere Details sind den Nutzungsbedingungen der ZRE zu entnehmen.
Weiterführende Informationen zu E-Rechnungen sowie zur ZRE finden Sie auf der Webseite des BMI (https://www.e-rechnung-bund.de/).

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt sind Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

01.09.2025 14:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

30.11.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

01.09.2025 14:00 Uhr

GESA

Eröffnung erfolgt digital

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jedes Angebot auf das Vorliegen von Hinweisen geprüft wird, die auf eine Qualifizierung als unzulässiges Spekulativangebot oder eine unzulässige Mischkalkulation hindeuten.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Deutschland
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