Verfahrensangaben

Lieferung von PE-Rohr

VO: SektVO Vergabeart: Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.12.2050 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Lieferung von PE-Rohr
DE117404343
Georgstraße 4
26919
Brake
Deutschland
DE94G
BW-EL Einkauf & Logistik
vergabe@oowv.de
+49 4401 916 0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Tätigkeiten im Bereich der Wasserwirtschaft

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen
+49 4131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131151334

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen
+49 4131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131151334

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen
+49 4131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 4131151334

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

44163100-1
44163000-0
44162500-8
44162000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung von PE-Rohre in Ringbund oder Stange in verschiedenen Nennweiten, u.a. mit Zertifizierung nach DVGW oder gleichwertig.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferung von PE-Rohre in Ringbund oder Stange in verschiedenen Nennweiten, u.a. mit Zertifizierung nach DVGW oder gleichwertig.

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Haupt-Lieferadresse ist das OOWV-Lager in Oldenburg (Bloher Landstraße 33, 26160 Bad Zwischenahn) sowie bei Bedarf alle Baustellen des OOWV innerhalb seines Versorgungsgebietes sowie seine Außenstellen innerhalb des Versorgungsgebiets.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

---

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Kommunikation erfolgt über das Deutsche Vergabeportal "www.dtvp.de" oder an vergabe@oowv.de.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYNMZ00

Einlegung von Rechtsbehelfen

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten. § 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, der Vergabekammer zur Verfügung zu stellen. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bieters oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Angebotes eine entsprechende Kennzeichnung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Diese Erstregistrierung als Bewerber*in führen interessierte Unternehmen über das Deutsche Vergabeportal oder per E-Mail an vergabe@oowv.de durch. Hierfür wird das in der Ausschreibung hinterlegte Formular "2026-09992_Fragebogen_Registrierung_Qualifizierung_PE Rohr" ausgefüllt. Die dort eingegebenen Daten (Allgemeine Informationen zum Unternehmen, Ansprechpartnerdetails, Produktkategorie, Sicherheitscode, Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen, etc.) werden über das Deutsche Vergabeportal oder per E-Mail an den OOWV gesendet und von diesem geprüft. Bei Erfüllung der gestellten Eignungsanforderungen bzw. bei erfolgreicher Qualifizierung wird das Unternehmen als geeignetes Unternehmen beim OOWV geführt und hierüber informiert.
Der OOWV teilt den Unternehmen seine Entscheidung hinsichtlich der Eignung/Qualifizierung innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des ausgefüllten und vollständigen Fragebogens (nebst Nachweisen/Unterlagen) mit.
Eine Ablehnung ist dem Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach der Entscheidung unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Ein aufgrund mangelnder Qualifizierung abgelehntes Unternehmen kann erst nach Ablauf von drei Monaten erneut einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem stellen.
Nähere Details zum Ablauf sind den Informationen auf dem Beschaffungsportal des OOWV zu entnehmen: https://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung/
Wurde die Eignung im Rahmen des Qualifizierungssystems bejaht, kommt das Unternehmen für zukünftige Vergabeverfahren als Bieter*in in Frage und wird bei entsprechenden Vergaben einbezogen.
Die konkrete Vergabe der Aufträge zur Lieferung von PE-Rohr erfolgt unter ausschließlicher Teilnahme derjenigen Wirtschaftsteilnehmer*innen, die im genannten Qualifizierungssystem als geeignet zugelassen und gelistet sind.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen zur Qualifizierung können nachgereicht werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Die Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden im Dokument "2026-09992_Fragebogen_Registrierung_Qualifizierung PE-Rohr" beschrieben und abgefragt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Zur Qualifizierung als Lieferant und Aufnahme in das Qualifizierungssystem des OOWV ist das Dokument "2026-09992_Fragebogen_Registrierung_Qualifizierung PE-Rohr" vollständig auszufüllen und unterzeichnet einzureichen.
Ohne die Erfüllung aller Anforderungen sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Aufnahme in das Qualifizierungssystem nicht möglich.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung