Die Stadt Rottweil ist Standort zahlreicher Schulen und Bildungseinrichtungen.Im Zuge des Ausbaus der Ganztagesbetreuungsangebote an einer Vielzahl der Rottweiler Schulen bleiben immer mehr Schüler auch zum Essen in den jeweiligen Schulen.Der Stadt Rottweil ist es ein großes Anliegen, dass die Schüler an den Schulen adäquat betreut und versorgt werden. Daher sieht sich die Stadt Rottweil in der Pflicht, den Schülern, die ihre Mittagspausen an den Schulen verbringen, eine ausgewogene Schulverpflegung anzubieten. Insbesondere die Rottweiler Grund- und Gemeinschaftsschulen bieten ihren Schülern die Möglichkeit an, vor Ort gemeinsam zu essen. Da in den betreffenden Schulen keine ausreichenden Küchenausstattungen vorhanden sind, erfolgt die Essensanlieferung ausschließlich als Warmanlieferung. Bei der großen Mensa im Schulzentrum ist eine Küche vorhanden, um das Essen vor Ort zuzubereiten.
Kleine Mensen:Die Leistungen des Caterers umfassen dabei insbesondere die Herstellung in eigener Produktionsstätte sowie den Transport und die Anlieferung des Mittagessens.
Große Mensa:Die Große Mensa liegt inmitten des Schulzentrums Rottweil. Umgeben von drei Gymnasien, sowie einer Realschule bietet die große Mensa den weiterführenden Schülern eine Möglichkeit zum Essen an. Insgesamt bietet die große Mensa 250 Sitzplätze. Das Personal muss vom Caterer eingesetzt werden. Alle Essen werden direkt vor Ort an der Kasse abgewickelt, also nicht über einen externen Zahlungsabwickler.
Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. Der Bieter mit der geringsten Warmhaltezeit erhält die maximale Punktzahl. Die nachfolgende Abstufung in Punkten reduziert sich jeweils um die Anzahl der zusätzlich benötigten Minuten (1 Minute = 0,1 Punkte). Die Warmhaltezeit darf nicht länger als 180 Minuten betragen, ansonsten wird das Angebot abgelehnt.
Für das Probeessen wird eine Punkteskala von 0 bis 30 Punkte festgelegt. Das Kriterium Probeessen ist aufgeteilt in die Unterkriterien "optischer Eindruck, Geruch, Geschmack allgemein und Konsistenz". Alle Unterkriterien werden gleich gewertet und mit einer Bewertungsskala von 0-10 bewertet. Die Unterkriterien zusammen addiert ergeben die Gesamtpunktzahl.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügtwurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.