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Verfahrensangaben

Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke - Ausbau der Straße Neckartal ...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.03.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Rottweil - Abt. 4.3 Tiefbau
08325049-A9135-64
Bruderschaftsgasse 4
78628
Rottweil
Deutschland
DE135
Zentrale Vergabestelle
thomas.arand@rottweil.de
+049 741494-392

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
08-A9866-40
Kapellenstraße 17
76131
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergabe von Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagen (§§45-48 HOAI), Grundleistungen LPH 1-8 und Besondere Leistungen der örtlichen Bauüberwachung sowie Ingenieurleistungen der Ingenieurbauwerke (§§41-44 HOAI), Grundleistungen LPH 1-8 für die beiden Teilprojekte:
- Ausbau der Straße Neckartal - Abschnitt von der Brücke über den Neckar bei der "Spittelmühle" bis zum Gewerbegebiet "Berner Feld"
- Neubau eines Kreisverkehrs eingangs des Gewerbegebiets "Berner Feld"

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gesamtmaßnahme:
Die Stadt Rottweil baut in vier Bauabschnitten im Vorfeld der Landesgartenschau 2028 die stadtnahe Nordroute durch das Neckartal aus. Dadurch sollen Verkehrsströme aus Richtung Balingen/ Dietingen kommend mit Ziel Parkierungsschwerpunkt Nord "am Nägelesgraben", nicht wie bisher via die Balinger Straße - untere Hauptstraße - Friedrichsplatz zum "Kriegsdamm" geleitet, sondern via Neckartal - Duttenhoferstraße zum "Kriegsdamm"/"Nägelesgraben" geführt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die historische Innenstadt vom Verkehr zu entlasten und dadurch die Aufenthaltsqualität zu steigern. Gleichzeitig kann damit der Verkehrsfluss auf der Landesstraße verbessert werden, da es im Bereich der Hauptkreuzung hier aktuell immer wieder zu Rückstaus kommt.
Derzeit befindet sich der zweite Bauabschnitt, des flussnahen Teils der Straße im Neckartal gemeinsam mit dem Ersatzneubau der "Duttenhofer Brücke", in der Fertigstellung. Die "Spittelmühlenbrücke" über den Neckar wurde als 1. Bauabschnitt bereits im Jahr 2020 durch einen Neubau ersetzt. Nun soll als dritter Bauabschnitt die Steilstrecke zum "Schafwasen" bzw. "Berner Feld", welcher sich aktuell noch im Urzustand (Breite ca. 5,5m) befindet, ausgebaut werden. Dabei soll, wie bei dem sich in Fertigstellung befindlichen Teil der Straße im Neckartal, ein kombinierter Fuß- und Radweg mit hergestellt werden. Damit erfolgt ein wichtiger Lückenschluss im Radwegenetz, der zu einer deutlichen Attraktivierung des Rad- und Fußverkehrs im Rahmen der alltäglichen Nutzung führen wird.
Eine Förderung der Maßnahme nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVfG) wurde seitens des Regierungspräsidiums Freiburg in Aussicht gestellt.
Nach Abschluss der ersten Bauabschnitte im Neckartal Ende 2026 soll direkt im Anschluss das Steilstück hoch zum Schafwasen ausgebaut werden.
Im Kreuzungsbereich der Balinger Straße / Dietinger Straße / Anschluss Seehof soll als vierter und abschließender Bauabschnitt, bedingt durch die Vielzahl der Rottweiler Baumaßnahmen mit zeitlicher Verzögerung, ein neuer Kreisverkehr entstehen. Dieser soll einen direkten Anschluss der obig beschriebenen Straße "Spittelmühle - Berner Feld" ermöglichen. In der Übergangsphase bis zur Umsetzung des Kreisverkehrs soll eine provisorische Einmündung in die Balinger Straße umgesetzt werden.

Teilprojekt 1: Straße Neckartal zwischen der "Spittelmühle" und dem "Berner Feld"
Straßengestaltung und Querschnitt:
Die Bestandsstraße überwindet von der "Spittelmühlenbrücke" (544,30m ü. NN) auf ca. 560 m Länge einen Höhenunterschied von 45,30m (589,60m ü. NN).
Bergauf linksseitig befindet sich ein zum Teil offener Entwässerungskanal, der überbaut werden kann. Die ENRW Eigenbetrieb Stadtentwässerung beabsichtigt, im Rahmen der geplanten Maßnahme einen Regenwasserkanal mit herzustellen, der vom Gewerbegebiet "Berner Feld" in Richtung des Neckars in der neuen Straße geführt werden soll.
Auf Grund der sehr beengten Verhältnisse und um die Stützmaßnahmen in einem überschaubaren Rahmen zu halten, kann an den Engstellen mit einem verringerten Querschnitt gebaut werden. d.h. Straße mit 6,5m Breite (beengt 6,0m), Fahrbahn und kombinierter Fuß- und Radweg mit 3,0m Breite (beengt 2,5m). Nachfolgend ist ein beispielhafter Regelquerschnitt dargestellt, der die Bauweise des bereits realisierten Teils der Straße im Neckartal aufzeigt.
Der in Fahrtrichtung bergwärts rechts zu führende Fuß und Radweg, soll wegen nicht ausreichender notwendiger Ausbaureserve vor dem Haus Schafwasen 6 nach rechts über die momentan noch als Baustraße genutzte Verbindung an den Radweg auf der ehemaligen B27 Fahrbahn angeschlossen werden.
Der Anschluss an der Kreuzung Berner Feld soll final über einen neuen Kreisverkehr hergestellt werden.

Teilprojekt 2: Kreisverkehr Berner Feld
Hier sollen alle bestehenden Kreuzungsäste: Balinger Straße von B27 kommend, Balinger Straße Richtung Viadukt abgehend, Dietinger Straße, Anschluss Seehof (später Gewerbegebiet) und Neu: Direkter Anschluss der obig beschriebenen Straße "Spittelmühle - Berner Feld" angebunden werden. Die bisherige Landestraße L423 (Balinger Straße) darf in ihrer Funktion nicht geschwächt werden.
Bestehende und neue Rad- und Fußwege sind neu zu ordnen und einzubinden.
Voruntersuchungen des Planungsbüros Fichtner-Water & Transportation haben ergeben, dass die Variante Kreisverkehr alle Äste am verträglichsten einbinden kann.
Zeitschiene: Nach Abschluss des VgV-Verfahrens soll unmittelbar ein Vorentwurf mit Kostenschätzung ausgearbeitet werden, damit noch im Herbst 2026 der Programmaufnahmeantrag zur Förderung (LGVFG 1. Stufe) gestellt werden kann.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

Die Vertragslaufzeit ist geschätzt und startet mit dem Planungsbeginn bis zur Fertigstellung des ersten Teilbereichs. Die Ausführung des zweiten Teilbereichs (Kreisverkehr) soll voraussichtlich später erfolgen. Daher kann sich die Gesamt-Fertigstellung und damit die Vertragslaufzeit verlängern.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stadt Rottweil
78628
Rottweil
Deutschland
DE135

Siehe Angaben im Erläuterungstext

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektorganisation

Projektleitung: Erfahrung, Kommunikation, Kompetenz
Projektteam: Personaleinsatz, Qualifikation, Kapazität, Erfahrung

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projekteinschätzung und Vorgehensweise

Projekteinschätzung: Erste Gedanken zum vorliegenden Projekt.
Vorgehensweise: Qualitätsplanung und -management, Bewältigung von Leistungsstörungen, Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber.
Erfahrung mit der Aufgabenstellung: Erfahrung mit vergleichbaren Projekten - Bau von Steilstrecken und Kreisverkehrsanlagen.

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektmanagement

Kommunikations- und Informationsmanagement, Terminmanagement, Kostenmanagement, Örtliche Präsenz

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Honorarangebot

Höhe des Honorarangebots

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYCM521

Einlegung von Rechtsbehelfen

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt
wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Verkehrswegebau berechtigt sind, oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Verkehrswegebau, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Verkehrswegebau, wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der planende Ingenieur die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten
Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der
Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe; insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung nachweisen.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung Verkehrswegebau berechtigt sind, oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Verkehrswegebau, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung Verkehrswegebau, wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der planende Ingenieur die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
50,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.

Es können 3 Referenzen eingereicht werden. Der Nachweis der Referenz A (Teil 1 und Teil 2) ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
Für Referenz A-Teil 1, Referenz A-Teil 2 und Referenz B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich. Es
gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleitung in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist ein Nachweis des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung vorzulegen.
Für Referenz A - Teil 1 gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Straßenbauprojekts mit tiefem Geländeeinschnitt
- Leistungszeitraum 2015 - 2025
- Durchführung der Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im Unternehmen des Bewerbers
- Projekt mit mehreren Vorhabenträgern
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto des Straßen-Bauwerks zum
Nachweis der Realisierung.
Für Referenz A - Teil 2 gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines realisierten Kreisverkehrs mit Fuß- und Radwegeanbindungen
- Leistungszeitraum 2015 - 2025
- Durchführung der Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im Unternehmen des Bewerbers
- Projekt mit mehreren Vorhabenträgern
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto des Bauwerks zum
Nachweis der Realisierung.
Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis einer Verkehrsanlagenplanung in herausforderndem Umfeld oder ausgezeichnetes Projekt
- Durchführung der Leistungsphasen (mind. 2 - 8) im Unternehmen des Bewerbers
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Ggf. Nachweis der Auszeichnung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
400,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur
Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem LTMG Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung