Lieferung, Montage und Installation eines dynamischen Parkleitsystems für das Stadtgebiet der Stadt Rottweil.
- Ein Verwaltungssystem, also eine Software, die für die Parkdatenaufnahme aus den vorgelagerten Erfassungssystemen der Parkierungsanlagen und Weitergabe an die Anzeiger des dynamischen Parkleitsystems sowie für die Administration der dynamischen Wegweiser zuständig ist, - statische und dynamische Wegweiser mit variabler Stromversorgung (Nachtstrom oder Solarstrom), Kommunikationskomponenten zum Anschluss an die Verwaltungssoftware, stellenweise Masten,- die Lieferung, die Montage, die Inbetriebnahme aller Komponentendes im Lastenheft beschriebenen Parkleitsystems im Sinneeines vollständigen und funktionsfähigen Gesamtsystems umfassen,sowie - die Schulung des AG in angemessener Weise.
Verschiedene Standorte im gesamten Stadtgebiet von Rottweil. Details siehe Lastenheft.
Die Bewertung des Kriteriums Preis erfolgt nach der Verhältnisme-thode:Das insgesamt günstigste Angebot über die Bieterangaben im Leistungsverzeichnis erhält die Höchstanzahl der hierbei vorgesehenen 75 Gewichtungspunkte. Die übrigen Anbieter erhalten im Verhältnis hierzu stehende Gewichtungspunkte. Ermittelt werden die Gewichtungspunkte durch Berechnung des Produkts aus der jeweiligen Höchstanzahl der Gewichtungspunkte mit einem Quotienten aus dem günstigsten Preis als Dividend mit dem Preis des jeweiligen Bieters als Divisor.
- Verwaltungssoftware - 10 % (LH-Pos. 5 ff)- Konzept Tausch von 4G auf 5G - 1 % (LH-Pos. 4.4.5)- Konzept Dimensionierung u. Lademanagement Akkus Solar - 2 %(LH-Pos. 4.5.8)- Konzept Dimensionierung u. Lademgmt. Akkus Nachtstrom - 2 %(LH-Pos. 4.5.12)- Baufristenplan, Verzögerungen, Reaktion - 3 % (LH-Pos. 6.1.1)
- Reaktions- und Wiederherstellungszeiten Wartung - 2 %- Akku-Austausch - 2 %- Ersatzpreise - 3 %
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügtwurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichtenErklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich derAuftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
- Drei Projekte mit mindestens fünf Anzeigern pro Projekt und mind. einem Anzeiger mit einer Infotexte-Funktion (Zeile oder Matrix)- Ein Projekt mit mindestens einem Stellplatz-Anzeiger mit Solarbetrieb, bei welchen das Verwaltungssystem den Akkustatus mit Ladezustand anzeigt- Ein Projekt mit mindestens einem Stellplatz-Anzeiger mit Nachtstrom, bei welchen das Verwaltungssystem den Akkustatus mit Ladezustand anzeigt