Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters verlangt die Auftraggeberin die Vorlage der folgenden Unterlagen:
1. entsprechende Bankerklärungen,
2. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
3. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
4. eine Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; die Erklärung wird für die letzten drei Geschäftsjahre verlangt,
Die Auftraggeberin stellt im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter Anforderungen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Zu diesem Zweck verlangt sie folgendes:
1. einen bestimmten Mindestjahresumsatz.
Der Mindestjahresumsatz beträgt das Zweifache des geschätzten Auftragswerts.
2. einen bestimmten Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der Mindestjahresumsatz beträgt das Zweifache des geschätzten Auftragswerts.
3. Informationen über die Bilanzen der Bieter.
Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Auftraggeberin als geeignet angesehener Unterlagen belegen.