Das Droste-Hülshoff-Gymnasium in Rottweil liegt im innerörtlichen Bereich und besteht aus drei Gebäudeteilen der Baujahre 1959 (Gebäude A), 1965 (Gebäude B) und 1979 (Abbruchgebäude) .Die Gebäude A + B sind in den Jahren 2020 - 2022 saniert worden, das Abbruchgebäude wurde aktuell bereits zurück gebaut und durch einen Neubau auf einer Fläche südlich der beiden sanierten Gebäuden ersetzt.
Der Neubau wurde als zweigeschossiges Gebäude (EG und OG) mit Teilunterkellerung in Stahlbetonbauweise geplant (BRI ca. 10.900m³). Die Anbindung des Neubaus an die Bestandgebäude erfolgt im EG und im OG über einen Verbindungsbau mit Treppenhaus.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Einbau von mobilen Trennwänden in verschiedenen Stockwerken des Neubaus.
Gewerk:Mobile Trennwände (insgesamt 3 Stück).
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammerangegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügtwurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
siehe Unterlagen
Es gelten die in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe; insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung nachweisen
Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter folgende Angaben und Nachweise anzufordern (bei Bietern außerhalb Deutschlands ggf. gleichartige länderspezifische Nachweise) - vgl. auch Formblatt KEV 179 "Eigenerklärungen zur Eignung" - (vgl. §6a und 6b VOB/A):- Nachweis der Eintragung in Handels- bzw. Berufsregister;- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.Einen Nachweis aus dem Wettbewerbsregister wird der AG ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (zzgl. MwSt.) für den Bieter anfordern, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Angaben und Nachweise anzufordern (vgl. §6a und 6b VOB/A):- Angaben zu ausgeführten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen);- Andere, auf den konkreten Auftrag bezogene zusätzliche, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise können verlangt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, folgende Angaben und Nachweise anzufordern (vgl. §6a und 6b VOB/A):- Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten;- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Keine über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Bedingungen