Im Rahmen der Berufung von Frau Prof. Dudziak soll für das Institut für Immunologie am Universitätsklinikum in Jena ein Multiparameter Durchflusszytometer angeschafft werden. Diese Technologie ermöglicht es, Zellsubpopulationen effizient und präzise zu analysieren und zu charakterisieren, was für die immunologische Forschung unverzichtbar ist. Ziel der Forschungsgruppe ist es, murine und humane Gewebe hinsichtlich ihrer Infektabwehr und der Reaktion des Wirts auf lebensbedrohliche Infektionen zu untersuchen. Weiterhin sollen auch immunologische Vorgänge in Tumoren sowie die Entwicklung von Immunzellpopulationen untersucht werden.Gefordert wird ein Multiparameter-Tischdurchflusszytometer-Gerät mit der Flexibilität, konventionelle Kompensations- oder Vollspektrumanalysen für jeden von den installierten Lasern angeregten Farbstoff durchzuführen, ohne dass Filterwechsel erforderlich sind.
Lieferung und Inbetriebnahme von einem Multiparameter-Tischdurchflusszytometer gemäß Leistungsbeschreibung.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 155 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer 1.1)genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer Vl.4.1) genannt.Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 155 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor derzuständigen Vergabekammer (Ziff. Vl.4.1 )). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den Verstoß gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf derin der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügenicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 56 Abs. 2 und 3 VgV
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:a) bei Personenschäden je Schadensfall mindestens 1.000.000,00 EURb) bei Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 500.000,00 EUR
Nachweis Eintragung Handels- oder Berufsregister
Nachweis von mindestens zwei Referenzen über die erfolgreiche Realisierung der Geräteinstallation im universitären Forschungsumfeld innerhalb der EU innerhalb der letzten fünf Jahre vor Bekanntmachung (Angabe je Referenzinstallation: Bezeichnung, Anschrift Auftraggeber, Ansprechpartner, TelefonNr. / E-Mail, Leistungszeitraum, Inhalt und Umfang der erbrachten Leistung
- Nachweis Mitglied der Berufsgenossenschaft.- Eigenerklärungen laut ThürVgG- Erklärung EU-Sanktionen- Erklärungen §§ 123/124 GWB