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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
GAEB 90
 
Projektbezeichnung:
Feuerwehr Offheim
 

Auftraggeber-Daten

Firma:
Stadt Offheim, , ,
 
Ort:
PLZ 0
 

LV-Daten

LV-Name:
Außenanl
 
LV-Bezeichnung:
Außenanlagen
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
2. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
3. Ebene: Leistung, alphanummerisch (Länge 4 Zeichen)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
Datum:
30.10.2026
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: GAEB 90 Feuerwehr Offheim
LV: Außenanl Außenanlagen
 
Titel
Bezeichnung
   
01
Baufeldräumung
02
Erdarbeiten und Entwässerung
03
Außenanlagen
04
Toranlage
05
Stundenlohnarbeiten
   
 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: GAEB 90 Feuerwehr Offheim
LV: Außenanl Außenanlagen
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
 
Baubeschreibung:

Die Stadt Offheim beabsichtigt die Umgestaltung am
Feuerwehrgerätehaus an der Dietkircher Straße 11 / Am
Hallenbad 2.
Es ist geplant, im Rahmen der Bauarbeiten auch den in
die Jahre gekommenen Zufahrtsbereich zu modernisieren.
Der derzeit teilweise mit alten Betonsteinpflaster und
Asphalt belegte Platz soll komplett mit einer
Asphaltdecke ausgeführt werden, wobei die bestehenden
Asphaltflächen erhalten bleiben sollen.
Die Entwässerung erfolgt über Linienentwässerungsrinne
mit jeweiligem Anschluss an den Kanal.
An den Gebäuden wird ein 50 cm breiter Reinstreifen mit
Randstein angelegt. Alle Flächen mit Asphalt werden mit
Betonrandsteinen eingefasst.
Das Gelände um das Feuerwehrgerätehaus wird zuletzt mit
einem Doppelstabzaun eingezäunt und erhält eine 6,5 m
breite elektrische Toranlage als Zufahrt.



Globale Angaben zum Bauvorhaben:

Name und Anschrift des Auftraggebers:
Magistrat der Kreisstadt Limburg a.d. Lahn

Beschreibung des Bauvorhabens:
Umfeldgestaltung Feuerwehrgerätehaus Offheim

Art und Umfang der Regelung und Sicherung des
öffentlichen Verkehrs ist sicherzustellen. Desweiteren
ist bei den Arbeiten große Rücksicht auf Personen zu
nehmen.


Angaben zur Baustelle


Lage und Transportwege
Zufahrtmöglichkeiten vorhanden
Lagermöglichkeit wird geschaffen

Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
- Stellfläche für Baufahrzeuge vorhanden
- Abstimmungen mit Bauleitung und Stadt
Es muss jederzeit die Sicherheit der Anwohner und ihrer
Familien gewährleistet sein.

Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für:
Wasser: bauseits
Baustromanschluss: bauseits

Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile (Art
und Umfang):
Schutz des vorhandenen Kanalsystems und sonstiger
Leitungstrassen.
Genereller Schutz und Sicherungsmaßnahmen

Nachbarschaft und Umgebung:
Im unmittelbaren Einflussbereich der Arbeiten sind
benachbarte Wohnhäuser vorhanden.
Die Arbeiten sind so auszuführen das keine
Beinträchtungen entstehen.
 
 
1. Grundlagen

Als Grundlage für die Ausführung und Abrechnung der
Arbeiten gilt die VOB/B und VOB/C in der neuesten
Fassung. Weiterhin sind die Leistungen nach den
allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.

WICHTIG !
Die Texte der einzelnen Positionen dürfen keinesfalls
vom Bieter bearbeitet oder verändert werden. Erfolgt
eine Änderung oder ein Zusatz, wird das Angebot nicht
gewertet. Gleiches gilt, wenn Positionen nicht oder nur
mit einem Strich ausgefüllt werden. Sollte eine
Position keine Kosten verursachen, ist sie mit 0,00 _
auszufüllen. Dafür muss aber eine plausible Begründung
erfolgen.
Die Bietertextergänzungen sind entsprechend
auszufüllen.

Es wird ausdrücklich empfohlen, dass der Bieter sich
vor Abgabe eines Angebotes über die örtlichen und
baulichen Verhältnisse genauestens informiert.
Unklarheiten sind vor Abgabe eines Angebotes zu klären.
Spätere Forderungen aus Unkenntnis der Sachlage werden
nicht anerkannt.

Der AN haftet für Anliegerschäden gemäß § 909 BGB.
Mögliche Gefährdungen hat der Auftragnehmer
grundsätzlich durch entsprechende Wahl seines Bau- und
Sicherungsverfahrens auszuschliessen. Bei Eintritt
einer Gefahr hat der AN sofort wirksame
Sicherungsmaßnahmen zu treffen und dies dem AG gleich
anzuzeigen.

Alle verwendeten Materialien müssen den
DIN-Bestimmungen entsprechen. Der Auftragnehmer hat den
Nachweis der Güteüberwachung der zu liefernden Stoffe
und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen
zu erbringen.

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen entsprechend EU-Baustelleneinrichtung
92/57/EWG ist in vollem Umfange einzuhalten.
Gewerkeübliche Sicherheitseinrichtungen sind vom AN zu
stellen.

Soweit es der Text der einzelnen Positionen nicht
ausdrücklich anders erwähnt, ist jeweils die komplette
fix und fertige Arbeit einschl. aller Nebenleistungen,
Befestigungsmittel, Anschlussteile und Materialien
gefordert. Auch alle Kosten für Verschnitt, Bruch- und
Streuverluste, Stellung von Gerüsten, Handwerkszeug und
Kleingerät, sowie Lieferung einschl. Abladen und
Wegtragen der Materialien bis zum Verwendungsort gehen
zu Lasten des Auftragnehmers. Park- und
Anliefermöglichkeiten nach Absprache mit der
Bauleitung.

Die Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise
einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Vom Auftraggeber wird vor Beginn der Bauarbeiten eine
Baustrom- und Bauwasseranlage durch das Bauhauptgewerke
eingerichtet und während der Bauarbeiten vorgehalten.

WC-Anlagen werden vom Auftraggeber beim Bauhaupt-
gewerbe beauftragt, aufgestellt und vorgehalten.

Eine Bauwesensversicherung ist abgeschlossen.

Ausführungspläne werden nur digital zur Verfügung
gestellt.

2. Baustelleneinrichtung

Die Baustelleneinrichtung ist in die EPs
einzukalkulieren.

3. Außervertragliche Leistungen

Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind,
müssen vom Auftragnehmer mindestens 7 Werktage vor der
Ausführung in Form eines Nachtrages eingereicht werden.

4. Ausführung der Arbeiten

Der Auftragnehmer hat insbesondere zu beachten:
Alle Pläne, Zeichnungen und Unterlagen sind
hinsichtlich der eingetragenen Maße und hinsichtlich
der Konstruktion auf ihre Richtigkeit zu überprüfen,
Maßdifferenzen sind unverzüglich der Bauleitung
mitzuteilen und mit ihr abzustimmen.
Vom Auftragnehmer zu erstellende Pläne, Statiken und
Unterlagen sind dem Auftraggeber vorzulegen.
Die Ausführung hat erst nach ausdrücklicher Freigabe zu
erfolgen; der verbindliche Ausführungstermin wird dem
Auftragnehmer 12 Werktage vorher mitgeteilt.
Der Auftragnehmer hat die von ihm auszuführenden
Leistungen, sowie die für die Ausführung erforderlichen
Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigungen und
Diebstahl zu schützen. Eine Versicherung bis zur
Abnahme ist daher Sache des Auftragnehmers.
Die ausgeführten Leistungen sind vom Auftragnehmer in
geeigneter Form nach den Vorgaben des Auftraggebers zu
dokumentieren.
Werden vom AG Gerüste, Maschinen o.ä. gestellt, ist
darauf zu achten, dass die vereinbarte Vorhaltezeit
nicht überschritten wird. Sobald abzusehen ist, dass
die zur Verfügung gestellten Geräte nicht mehr
gebraucht werden, spätestens jedoch umgehend nach
Beendigung der Arbeiten ist die Freistellung bei der
Bauüberwachung schriftlich zu melden. Sollten dem AG
unnötige Kosten wegen verspäteter Freistellung der
Gerätschaften entstehen, werden diese an den AN
weitergegeben.
Die Anweisungen, Vorschriften und
Verarbeitungsanleitungen von Herstellerfirmen sind
unbedingt einzuhalten. Die entsprechenden Unterlagen
sind auf der Baustelle zur jederzeitigen Einsicht
vorzuhalten.
Es dürfen nur Materialien 1. Wahl mit EU-Prüfzeichen,
CE-Prüfzeichen und Umweltengel verarbeitet werden.
Weiterhin ist die Qualität der Materialien mit einer
Leistungserklärung des Herstellers nachzuweisen.
Alle für die Durchführung der Baustelle zusätzlich zu
der Baugenehmigung notwendigen Genehmigungen hat der AN
auf seine Kosten bei dem zuständigen Amt einzuholen.
Eine Vergütung dafür erfolgt nicht. Von allen
eingeholten Genehmigungen ist der Bauleitung
unmittelbar eine Kopie kostenfrei zu übergeben. Vor
Beginn der Arbeiten ist der Bauleitung ein
Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen. Mit der
Baustelleneinrichtung darf erst nach der Genehmigung
durch die Bauleitung begonnen werden.
Durch Terminvorgaben sind teilweise verschiedene
Gewerke auf der Baustelle vertreten. Die
Ausführungsarbeiten sind in Absprache mit der
Bauleitung zu koordinieren, so dass sich die Gewerke
nicht gegenseitig behindern.
Grobe Verunreinigungen der Strasse sind im Sinne der
Verkehrssicherheit zu entfernen; dies bezieht sich auch
auf öffentliche Verkehrsflächen, die durch Fahrzeuge
und Maschinen des AN oder seiner Subunternehmer
verunreinigt wurden. Solche Verunreinigungen sind durch
geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Vorhandene
und zu erhaltende Bauteile sind unbedingt vor
Beschädigung zu schützen und die Verkehrswege täglich
besenrein zu hinterlassen. Bei groben und weitläufigen
Verschmutzungen sowie auf Forderung der Bauleitung sind
die öffentlichen Verkehrswege nach Bedarf mehrmals am
Tag besenrein zu halten. Der AN hat eigenständig auf
die Verkehrssicherheit seiner Fahrzeuge sowie auf die
Berechtigung zur Teilnahme am öffentlichen
Strassenverkehr zu achten.

5. Verantwortliche Bauleitung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, übernommene
Arbeiten ordnungsgemäß, entsprechend den öffentlich-
rechtlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der
Baukunst und Technik, ohne Gefährdung Dritter
durchzuführen.
Der Auftragnehmer haben dem Auftraggeber einen
Sachbauleiter zu benennen, der seiner Aufgabe
angemessen qualifiziert und der deutschen Sprache
mächtig ist und für die Einhaltung der Sicherheit und
der Unfallverhütungsvorschriften auf der Baustelle
verantwortlich ist.

Die Bauleitung des Auftraggebers wird regelmäßig,
voraussichtlich wöchentlich Baubesprechungen abhalten.
An diesen hat der Auftragnehmer mit einem Sachbauleiter
teilzunehmen.

Der Auftraggeber hat auf der Baustelle das Hausrecht.
Es wird durch seinen Bauleiter bzw. dessen Beauftragten
wahrgenommen.

6. Bautagebuch

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, täglich
ausführliche Berichte über die ausgeführten Arbeiten
und besonderen Vorkommnisse auf der Baustelle zu
führen, zu unterscheiben und diese der Bauleitung
unaufgefordert wöchentlich zu übergeben. Dafür ist vom
AN ein Bautagebuch mit den nachfolgend aufgeführten
Punkten zu führen:
Bezeichnung der Baumaßnahme bzw.
Bauunterhaltungsarbeiten
Datum und Tagesberichtsnummer
Auftraggeber und Auftragnehmer
Name des Bauleiters des AN und jeder etwaige
Personalwechsel
Beginn und Fertigstellung der einzelnen Arbeiten
arbeitstäglich das Wetter sowie die höchste und
niedrigste Temperatur
Zuordnung der Arbeitszeiten zu den Positionen des LVs
die Zahl der beschäftigten Mitarbeiter
anwesende Nachunternehmer mit Personalstärke
Behinderungen im Bauablauf (Grund, Ort, Dauer,
betroffene Kapazitäten)
Planeingänge
Angaben der Bauleitung wie z.B. Leistungs- änderungen
zusätzliche Leistungen
besondere Vorkommnisse

7. Abfallbeseitigung nach DIN 18299

Es werden keine bauseitigen Container zur Verfügung
gestellt. Der AN ist verpflichtet nach den Abschnitten
4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299, umgehend, spätestens
täglich seine Abfälle (Schutt, Schmutz, Verpackungen,
Reststoffe, udgl.) von der Baustelle zu entfernen und
zu entsorgen.

8. Baustellensicherheit und Unfallschutz

Die Sicherheits- und Unfallschutzkoordination wird
seitens des vom AG beauftragten SiGe-Koordinator
ausgeführt. Der AN hat eigenverantwortlich alle
notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und
Gefährdungsanalysen gemäß dem Arbeitsschutzgesetz sowie
den aktuellen BauBG-Vorschriften mit einzuplanen. Eine
gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.

9. Abnahme/Schlussabnahme

Generell wird eine förmliche Abnahme verlangt.

Der Auftragnehmer hat die Abnahme, ggf. auch
Teilabnahme rechtzeitig schriftlich bei der Bauleitung
zu beantragen und dafür Sorge zu tragen, dass die
erbrachten Leistungen ggf. durch ein gemeinsames Aufmaß
mit der Bauleitung überprüft und festgehalten werden.
Der AN hat bei der Abnahme mitzuwirken und die
erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen.

Die Schlussabnahme erfolgt grundsätzlich erst nach den
Abnahmen der zuständigen Behörden, soweit eine
derartige Abnahme erforderlich ist. Die Abnahme der
geleisteten Arbeiten wird durch eine frühere Benutzung
oder Inbetriebnahme nicht ersetzt. Die Leistung wird
förmlich abgenommen.

Die Abnahme ist erst erfolgt, wenn der AG dem AN eine
schriftliche mängelfreie Abnahmebescheinigung
aushändigt und/oder erst wenn die ordnungsgemäße
Beseitigung festgestellter Mängel schriftlich bestätigt
wird.

10. Verjährung der Mängelansprüche

§ 13 Abs. 4 VOB/B sieht eine Regelverjährungsfrist von
4 Jahren vor.
Die Frist beginnt mit der mängelfreien Abnahme der
gesamten Leistung. Der AN ist auch dann zur
Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn sie bei der
Abnahme nicht gerügt worden sind.

11. Abrechnung

Als Grundlage für die Abrechnung und das Aufmaß dienen
grundsätzlich die vorhandenen Pläne.
Wenn trotzdem nach örtlichem Aufmaß abgerechnet wird,
sind auch hierbei die vereinbarten Sollmaße Grundlage
der Abrechnung. Abweichungen hiervon werden nur in den
Fällen bei der Abrechnung berücksichtigt, in denen die
Abweichung von den Sollmaßen mit dem AG oder seinem
Objektüberwacher vereinbart oder von diesen angeordnet
worden sind. Wenn eine solche Abweichung aufgrund der
örtlichen Verhältnisse zwingend erforderlich wird, hat
der AN den AG unverzüglich darüber zu informieren und
die Maßabweichung zu vereinbaren.

Alle Abschlagsrechnungen sind 1-fach zu erstellen und
fortlaufend zu nummerieren. Die Positionen sind in
chronologischer Reihenfolge entsprechend den Ziffern
des Leistungsverzeichnisses aufzuführen. Die Zusendung
der Rechnung hat an den Architekten zu erfolgen.

Die Schlussrechnung ist 1-fach zu erstellen und an den
Architekten zu schicken. Rechnungen ohne die
erforderlichen Abrechnungsunterlagen werden nicht
anerkannt. Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird
entsprechned § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt
des Verzuges gem. §16 Abs. 5 Nr. 3 verlängert auf 60
Tage. Die Anweisung der Schlussrechnung kann erst
erfolgen, wenn die geforderte Gewährleistungsbürgschaft
und mängelfreie Abnahmebescheinigung vorliegen.


12. Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet,
wenn sie vor Ausführung schriftlich angeordnet,
spätestens am 2. Werktag nach Ausführung (mit Datum und
Unterschrift) anerkannt
spätestens nach 4 Wochen (unabhängig von
Abschlagszahlungen oder Schlussrechnung) geltend
gemacht werden - vgl. § 15 Abs. 4 VOB/B

Bei Stundenlohnarbeiten gelten die vereinbarten
Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der
geleisteten Stunden.


13. Sonstiges:

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter
seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.

Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen
auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
 
 
Technische Vertragsbedingungen (TV) |
Erdarbeiten

Allgemeines
Der Auftragnehmer hat eine eventuell erforderliche
Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen.

Falls erforderlich, ist das vorhandene Gelände vor
Ausführung der Arbeiten gemeinsam von Auftragnehmer und
Auftraggeber im Hinblick auf Lage und Höhe zu vermessen
und das Ergebnis im Protokoll festzuhalten.


Erdarbeiten, Straßenaufbruch
Grasnarben und Oberbodenaushub sind nach Absprache mit
dem Auftraggeber an geeigneter Stelle und auf
geeigneter Lagerfläche getrennt zu lagern.

Auf der Baustelle wieder benötigter Oberboden ist in
trapezförmigen Mieten, Höhe max. 1,50 m, zu lagern; die
Böschungen sind abzugleichen. Die Mieten sind bei
Bauvorhaben mit längerer Bauzeit mit Lippenblütlern zu
bepflanzen.

Werden beim Aushub von der Leistungsbeschreibung
abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten
Umstände ein, durch die die vorgeschriebenen
Aushubarbeiten nicht durchgeführt werden können, ist
umgehend die Bauleitung zu verständigen.

Bei Auftreten von bindigem Boden im Bereich oberhalb
der Gründungssohle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig
die Bauleitung zu verständigen und zunächst zu klären,
ob eine Schutzschicht über der Gründungssohle
verbleiben soll, wenn eine solche nicht bereits in der
Leistungsbeschreibung gefordert worden ist. Ein
Aufweichen der geplanten Gründungssohle, auch durch
Niederschläge, ist unbedingt zu vermeiden.

Zur Herstellung des Planums der Baugrubensohle in
homogenen bindigen Böden sind zur Vermeidung von
Auflockerung glatte Baggerschaufeln zu verwenden.

Hat der Auftragnehmer die Lockerung des Bodens im
Bereich der Gründungssohle zu vertreten, besteht für
ihn kein Anspruch auf Vergütung für das
Wiederherstellen der ursprünglichen Lagerungsdichte.

Bei feuchten bindigen Böden darf das Planum nicht
nachträglich verdichtet werden, um ein Aufweichen zu
vermeiden.

Entwässerungsmaßnahmen, zu denen der Auftragnehmer
gemäß ATV DIN 18300 verpflichtet ist, sind so
auszuführen, dass der Baugrund und der zum Einbau
bestimmte Boden nicht unzulässig durchfeuchtet werden.
Werden die notwendigen zwischenzeitlichen
Entwässerungsmaßnahmen unterlassen oder unsachgemäß
ausgeführt oder werden die planmäßig herzustellenden
Entwässerungsanlagen nicht rechtzeitig hergestellt,
darf dadurch unbrauchbar gewordener Boden nicht
verwendet werden und ist ggf. auszutauschen.

Bei Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken,
Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen und
Kanälen ist die Bauleitung sofort zu verständigen, wenn
andere Verhältnisse angetroffen werden, als aus den
Bestandsplänen zu ersehen ist. Von dieser Forderung
wird auch nicht abgesehen, wenn die Situation vom
Statik-Büro alternativ vorgesehen oder in Augenschein
genommen worden ist.

Werden vorhandene Leitungen beschädigt, hat der
Auftragnehmer sofort das zuständige
Versorgungsunternehmen sowie die Bauleitung des
Auftraggebers zu verständigen.

Bei Erdbauwerken und Hinterfüllungen ist darauf zu
achten, dass der für den vorgesehenen Verwendungszweck
geeignete Boden oder Fels eingebaut wird. Bestehen
berechtigte Zweifel an der Verdichtungsfähigkeit von
durch den Auftraggeber vorgegebenem Material, ist der
Auftraggeber oder dessen Bauleiter zu informieren.

Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der
Rohrleitungsgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und
Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich
zur Wiederverwendung zu lagern.

Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und
Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist grundsätzlich
nicht zulässig.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Verfüllung von
Bauwerken zu prüfen, ob der zu verfüllende Raum frei
von Bauschutt, Müll u. dgl. ist. Trifft das nicht zu,
ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.


Verkehrssicherung
Verkehrsbeschränkungen, die nur während der Arbeitszeit
notwendig sind, müssen in der übrigen Zeit aufgehoben
werden (Beseitigen oder Ungültigmachen von
Verkehrszeichen).

Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen
für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen
der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.

Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von
Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem
Abstand zu sichern.

Rot-weiße Warnbänder (Flatterbänder) dürfen nur als
zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von
Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.

Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen
rutschsicher sein und die zu erwartenden
Horizontalkräfte aufnehmen können.

Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper-
oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für
Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind
bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von
Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu
errichten.


Angaben zur Abrechnung
Die im Leistungsverzeichnis aufgeführte Handschachtung
wird nur für solche Leistungen vergütet, bei denen aus
objektiven Gründen kein Bagger (auch kein Kleinbagger)
eingesetzt werden kann (Engstellen, Leitungskreuzungen,
Suchschachtung, Querschläge u.ä.).

Durch Verschulden des Auftragnehmers zu viel
abgefahrene oder ausgehobene Aushubmassen sind durch
gleichwertige Massen zu ersetzen.
Eine Vergütung dafür erfolgt nicht.

Durch unsachgemäßen Verbau, unzureichende Böschungen
oder durch Witterungseinflüsse, mit denen im
Allgemeinen zu rechnen ist, entstandene Mehrarbeiten
werden nicht vergütet.
 
 
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) |
Erdarbeiten

Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über
den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und
überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind
rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen.
Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen
grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden.
Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber
ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine
Festlegung zu treffen.

Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter -
insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der
Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig
beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung
unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel
über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden
Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener
Bauwerke oder Bauteile.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen
Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu
gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der
Baustelle, insbesondere der Schutz der
Messeinrichtungen unabhängig von deren
Rechtsträgerschaft.

Die Entsorgungsmöglichkeiten für die Rodungs-, Erd-,
und Abbruchmaterialien sind vom Bieter zu erkunden. In
die Einzelpreise sind, je nach behördlichen Auflagen,
Sortierungs-, Deponiegebühren usw. einzurechnen.

Umweltbelastende Verunreinigungen im Bereich der
Baugrube sind nicht bekannt.

Willkürlich hergestellter Mehraushub und daraus
resultierende Leistungen werden nicht vergütet.

Unterbrechungen der Aushubarbeiten, bedingt durch den
Bauablauf usw., berechtigen zu keinen Nachforderungen.

Die Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen, vor
allem während der Abfuhr des Erdaushubes, ist
Angelegenheit des AN und wird nicht besonders vergütet.
Die Bauleitung behält sich vor, wenn trotz Aufforderung
keine Maßnahmen eingeleitet werden, eine Kehrmaschine
zu Lasten des AN zu bestellen bzw. andere
Reinigungsmöglichkeiten zu veranlassen.

Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Bauarbeiten
von den Versorgungsträgern hinsichtlich der Lage der
Anlagen örtlich einweisen zu lassen.
Bei Ausführung der Bauarbeiten ist sorgfältig darauf zu
achten, dass Beschädigungen an Leitungen vermieden
werden. Eventuelle Schäden gehen zu Lasten des AN.


1. Erdaushub
Der Auftragnehmer hat vor und nach Durchführung der
Erdarbeiten exakte und prüfbare Höhenaufnahmen als
Abrechnungsgrundlage von der Aus- und Abhubfläche
herzustellen und der Bauleitung zeitnah vorzulegen.

Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Drainagen,
Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der
Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann,
hat sich der Auftragnehmer bei den jeweiligen
Leistungsdienststellen (Wasser, Strom, Gas, Telefon
etc.) über etwa vorhandene Lage usw. zu unterrichten
und sie ohne besondere Vergütung zu sichern. Für
etwaige Beschädigungen dieser haftet der AN
selbstschuldnerisch.

Zu tief ausgegrabene Bereiche werden auf Kosten des
Auftragnehmers entweder mit geeignetem Auffüllbeton
oder Schottertragschicht auf die vorgesehene Höhe
gebracht.

Wird die Verrechnung von Zuschlägen erforderlich, sind
vor der Leistungsausführung die Festlegungen
schriftlich zu vereinbaren.

Der Auftraggeber vergütet nur den einmaligen Aushub.

2. Lagerung Erdaushub
Die Lagerung des Erdmaterials ist vor Ausführung der
Arbeiten mit der Bauleitung abzusprechen. Es ist sofort
an den von der Bauleitung bestimmten Platz zu
transportieren. Falls der Auftragnehmer aus eigenem
Entschluß oder falscher Anordnung Zwischenlagerungen
vornimmt oder längere Transportwege als notwendig
wählt, gehen die Kosten jeder weiteren Bewegung des
Materials zu seinen Lasten.

3. Böschungen | Arbeitsräume
Im Zuge der Erdarbeiten sind für die Sicherheit der
Baugrubenwände geeignete Maßnahmen zu treffen. Die
dafür notwendigen Böschungswinkel und Arbeitsräume sind
anzulegen. Für Bodenrutschungen und die sich daraus
ergebenen Schäden haftet der Auftragnehmer.
Nachgerutschte Erdmassen sind vom Auftragnehmer zu
entfernen. Die Böschungssicherheit ist Sache des
Auftragsnehmers.

4. Ableitung Tagwasser
Für die Ableitung von auftretendem Tagwasser sind im
Leistungverzeichnis entsprechende Positionen
aufgeführt. Minderungen der Bodengüte durch mangelnde
Wasserableitung wird zu Lasten des Auftragsnehmers
ausgeglichen. Nach erfolgtem Aushub ist sofort durch
Ausführung der wichtigsten Kanalisationsarbeiten die
Voraussetzung für die Entwässerung der Baugrube zu
schaffen.

5. Arbeitsraumverfüllungen
Arbeitsraumverfüllungen müssen nach den einschlägigen
Vorschriften schichtenweise mit geeignetem Material
ausgeführt werden. Das Verfüllen von Arbeitsräumen hat
so zu erfolgen, dass Schäden jeder Art und spätere
Setzungen ausgeschlossen sind.
Im übrigen dürfen Verfüllungen erst nach erfolgter
Abahme und Aufmaß der Vorleistungen durch die
Bauleitung ausgeführt werden.

6. Fertigstellung
Nach Beendigung der Baumaßnahme ist das Freigelände von
jeglicher Verunreinigung durch Baustoffe,
Bauhilfsstoffe und Baustoffreste zu befreien und ein
Grobplanum, entsprechend dem geplanten Geländeverlauf
anzulegen.
Genauigkeit: +/- 5,0 cm.
Fremdmaterialien sind gemäß Abfall- und
Schadstoffschlüssel zu separieren und abzufahren.

7. Abweichung vom Sollmass
In der Leistungsbeschreibung bedeutet "profilgerecht",
dass bei den Erdarbeiten folgende Abweichungen vom
Sollmass zugelassen ist:
- Rohplanie: +/- 3 cm
- Sohlen und Böschungen: +/- 3 cm
- Fertigplanie: +/- 1cm
Abstand der Messpunkte 10 m

8. Rohplanie
Die Rohplanie im Bereich der späteren Hofflächen und
Außenanlagen ist so anzulegen, dass vom Gebäude
wegführend ein Gefälle von 2 % angelegt wird.
 
01
Baufeldräumung
 
 
01.1
Inspektion und Ortung der Grundleitungen
Inspektion und Ortung durch einen Kanalservice.
Grundleitungen im Bestandsgebäude und auf dem Gelände
mit einer Kamara befahren und auf den tatsächlichen
Verlauf der Leitungen einschl. Bögen, Schächte und
Revisionsöffnungen anhand von Plänen dokumentieren.
Mögliche Schäden sind zu dokumentieren.

Entsprechendes Bildmaterial ist ebenfalls anzufertigen.

Die Unterlagen sind vor Baubeginn vorzulegen, damit die
Entwässungsplaung angepasst werden kann.
Alle Unterlagen sind digital zur Verfügung zu stellen.
   
       
    1  psch
 
 
01.2
Baustelleneinrichtung
An- und Abfuhr, Ab- und Aufladen, Umbauen und Vorhalten
aller für die Bauausführung notwendigen Einrichtungen
wie Geräte, Maschinen, Bauwagen, Aufenthaltsräume,
Abortanlagen, Absperrung und Beleuchtung der Baustelle,
notwendige Sicherungsmaßnahmen am Gebäude sowie
Heranbringen von Wasser, Gas und Strom von den vom AG
bezeichneten Stellen bis zur jeweiligen Anschlussstelle
im Bereich der Baustelle, ausgenommen Einrichtungen für
Sonderarbeiten, wie z.B.
Wasserhaltung, Vortriebsarbeiten usw., jedoch nur
soweit dafür im LV besondere Ansätze enthalten sind.
Die geforderte Vergütung für diese Position wird
entsprechend dem Baufortschritt jeweils anteilig bei
den Rechnungen berücksichtigt.
   
       
    1  psch
 
 
01.3
Bauzaun
Beweglichen Bauzaun aus Stahlgitterfeldern,
feuerverzinkt, H=2,00 m, nach Anweisung der Bauleitung
in die systemeigene Betonfußverankerung standsicher
versetzen. In den Preis einzukalkulieren ist der An-und
Abtransport aller Zaunbauteile, das Vorhalten und
Umsetzen der Zaunteile während der gesamten Bauzeit,
das Herstellen und Bedienen von Öffnungen für Zufahrten
zur Baustelle. Die ausgeschriebene Menge ist während
der Bauzeit vorzuhalten. Erforderliche Mehrmengen nur
auf Anweisung des AG.

Bodenabstand 10cm, Zaunoberkante 2,10m
   
       
    75  m
 
 
01.4
Einmessungsarbeiten
Örtliche Absteckungsmaßnahmen der geplanten
Umgestaltungsmaßnahmen im Umfeld des
Feuerwehrgerätehauses mit Einmessung der einzelnen
baulichen Maßnahmen mit den notwendigen Höhenpunkten
und Sicherung der Vermessungspunkte für die einzelnen
unterschiedlichen Bauzonen.

   
       
    1  psch
 
 
01.5
Betonfundamente entfernen
Vorhandene Betonfundamente einschließlich der darin
enthaltenen Bewehrung vollständig abbrechen, aufnehmen,
laden und von der Baustelle abfahren.

Das anfallende Betonabbruchmaterial einschließlich
Bewehrungsstahl geht in das Eigentum des Auftragnehmers
über und ist durch diesen ordnungsgemäß zu beseitigen
und einer behördlich genehmigten
Abfallbeseitigungsanlage zuzuführen.

Die ordnungsgemäße Entsorgung ist durch entsprechende
Wiege- bzw. Entsorgungsnachweise zu belegen.

   
       
    10  m3
 
 
01.6
Bordsteine bzw. Randsteine aufnehmen
Vorhandene Bord- und Randsteine aus Beton, Abmessungen
ca. 15/25 bis 8/20 cm, als Tiefbord-, Rund- und
Randsteinfassungen, in Beton oder Mörtel versetzt,
einschließlich Unterbeton, ca. 15 cm dick, sowie
vorhandener Rückenstützen aufnehmen.

Bord- und Randsteine einschließlich Unterbeton und
Rückenstützen fachgerecht lösen, aufnehmen, laden und
abfahren. Anfallendes Aufbruchmaterial vollständig
beseitigen.

Sämtliche aufgenommenen Steine und das gesamte
Aufbruchmaterial gehen in das Eigentum des
Auftragnehmers über und sind durch diesen ordnungsgemäß
zu beseitigen und einer behördlich genehmigten
Abfallbeseitigungsanlage zuzuführen.

Die ordnungsgemäße Entsorgung ist durch entsprechende
Wiege- bzw. Entsorgungsnachweise zu belegen.
   
       
    50  m
 
 
01.7
*** Bezugsbeschreibung
Betonsteinpflaster aufnehnem
Vorhandenes Betonsteinpflaster, Dicke bis 12 cm,
einschließlich Bettung aufnehmen, laden, abfahren und
einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.

Entsorgung auf einer behördlich genehmigten Deponie
bzw. Entsorgungsanlage nach Wahl des Auftragnehmers.
Die ordnungsgemäße Entsorgung ist durch geeignete
Nachweise zu belegen.
   
       
    200  m2
 
 
01.8
*** Wiederholungsbeschreibung
Betonsteinpflaster aufnehmen und zwischenlagern
Betonpflasterbelag, vorhandenes Pflaster aufnehmen und
zur späteren Wiederverwendung auf der Baustelle
zwischenlagern.

Pflastersteine aufnehmen, von anhaftendem Material
reinigen, sortieren und auf geeigneter Fläche
fachgerecht lagern. Beschädigung und Verschmutzung sind
möglichst zu vermeiden. Einschließlich aller
erforderlichen Nebenarbeiten sowie Aufnehmen und
innerem Transport zur Zwischenlagerfläche.
   
       
    85  m2
 
 
01.9
Bituminösen Aufbau entfernen
Vorhandene bituminöse Befestigungsflächen, Dicke ca.
1012 cm, vollständig aufnehmen bzw. aufbrechen,
einschließlich erforderlicher Nebenarbeiten.

Das anfallende Aufbruchmaterial laden, von der
Baustelle abfahren und einer behördlich genehmigten
Abfallbeseitigungsanlage zuführen.

Das Aufbruchmaterial geht in das Eigentum des
Auftragnehmers über. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist
durch entsprechende Wiege- bzw. Entsorgungsnachweise zu
belegen.
   
       
    200  m2
 
 
01.10
Asphaltschnitte
Herstellen von Asphaltschnitten als Trennschnitt mit
geeignetem Werkzeug, Asphaltschneider mit
Diamantscheibe.
Bis zu einer Tiefe = ca. 10cm

   
       
    40  lfdm
 
 
01.11
*** Bezugsbeschreibung
Splitt- und Frostschutz 0/32 aufnehmen
Vorhandenen Splitt- und Frostschutz der Körnung 0/32,
Schichtdicke ca. 4060 cm, abschnittsweise aufnehmen
und auf dem Grundstück auf geeigneter Fläche seitlich
zwischenlagern.

Das Material ist getrennt von Fremdstoffen und
sonstigem Aushub zu lagern, vor Verunreinigungen zu
schützen und für den späteren Wiedereinbau vorzuhalten.

Vor Beginn der Arbeiten ist die Vorgehensweise, die
Lagerfläche sowie der jeweilige Ausführungsabschnitt
mit der Bauleitung abzustimmen.
   
       
    50  m3
 
 
01.12
*** Wiederholungsbeschreibung
Splitt- und Frostschutz 0/32 aufnehmen und abfahren
Aufnehmen und Abfahren.
   
       
    25  m3
 
 
Summe 01
 
Baufeldräumung
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
02
Erdarbeiten und Entwässerung
 
 
02.1
*** Bezugsbeschreibung
Baugrubenaushub | DK0-1 | Z0 abfahren + entsorgen
Aushub Baugrube als Ab- und Auftrag auf dem Grundstück
unterhalb der Verkehrsfläche in einem Zuge ohne
Zwischenlagerung.
Das aufgefüllte Gelände lagenweise verdichten und
anböschen nach Angabe.

Der Aushub ist maschinell profilgerecht mit
Glattlöffelbaggern vorzunehmen.

Erdmassen laden, abfahren und auf einer behördlich
genehmigten Deponie nach Wahl des AN entsorgen.
Deklarationsklasse entsprechend geologischem Gutachten
(gemäß beigefügter Anlage).
Inkl. Entsorgungsnachweis.

Eine Wasserhaltung ist einzukalkulieren.

LAGA-Boden: Z 0
DepV: DK 0 bis 1
Bodenklasse: 3-5 (gemäß DIN 18300 alt)
Aushubtiefe: bis 200 cm
Abrechnung: nach Abtragprofil
Ausführung: senkrecht
Abtraggerät: Löffelbagger

Inkl. Herstellen eines Planums. Baugrubensohle nach dem
Aushub zu planieren. Ausführung unmittelbar vor dem
Einbringen der Sauberkeitsschicht als planebene Fläche,
mit höchstens +/- 2 cm Höhendifferenz. Das Erdplanum
ist sorgfältig nachzuverdichten. Ausführung und
Verdichtung (mind, 45MN/m²) nach ZTVT-STB 95/02 und 94.
   
       
    25  m3
 
 
02.2
*** Wiederholungsbeschreibung
Baugrubenaushub | DK0-1 | >Z2 abfahren + entsorgen
LAGA: > Z 2

Vergütung nur mit Nachweis der tatsächlichen Menge.
   
       
    15  m3
 
 
02.3
*** Wiederholungsbeschreibung
Handausschachtung
Zulage: Aushub von Hand.

Ausführung nach besonderer Anordnung des AG, mit Verbau
und Sicherung Bestandsgebäude, in Teillängen.
Aushubtiefe bis 1,00 m, in Handschachtung.
   
       
    5  m3
 
 
02.4
Schottermaterial
Frostschutzmaterial der Körnung 0/32 liefern, zum
Höhenausgleich profilgerecht in der Fläche im
Reinstreifen einbauen und lagenweise fachgerecht
verdichten.

Frostschutzplanum profilgerecht herstellen, abziehen
und nachverdichten. Die Höhenlage des Planums ist mit
einer Genauigkeit von ± 2 cm entsprechend den Sollhöhen
herzustellen.

Auf dem fertig hergestellten und verdichteten Planum
ist ein Verformungsmodul EV2 = 120 MPa nachzuweisen.

Die Verdichtung ist entsprechend den technischen
Anforderungen auszuführen und durch geeignete Prüfungen
nachzuweisen.

Das hergestellte Planum ist abschnittsweise der
Bauüberwachung zur Kontrolle und Abnahme vorzustellen.
Mit dem weiteren Aufbau darf erst nach erfolgter
Abnahme des jeweiligen Abschnittes begonnen werden.

Einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten,
Geräte, Materiallieferung, Antransport, Einbau,
Profilierung, Abziehen und Verdichtung sowie
erforderlicher Eigenüberwachungs- und
Verdichtungsnachweise.

   
       
    100  to
 
 
02.5
Dyn. Lastplattendruckversuch
Dynamischer Lastplattendruckversuch zum Nachweis der
geforderten Verdichtung (=100% Proctor) der eingebauten
Schotterschicht ausführen.
Inkl. Auswertung, Gerätestellung und Nebenkosten.

Nur auf besondere Anweisung der BL.
   
       
    1  Stk
 
 
02.6
Stat. Lastplattendruckversuch
Statischer Lastplattendruckversuch nach DIN 18134
durchführen, um die geforderten Werte der Tragfähigkeit
(Bodengutachten, Statik, o.ä.) nachzuweisen.
Inkl. geeigneten Gegengewicht und entsprechendem
Prüfprotokoll.

Nur auf besondere Anweisung der BL.
   
       
    1  Stk
 
 
Die nachfolgend aufgeführten Rohrleitungen und
Entwässerungselemente sind an das bauseits verlegte
Grundleitungssystem anzuschließen.
 
 
02.7
*** Bezugsbeschreibung
Leitungsgräben Schotter
Boden für Leitungsgräben - Anschlussprofilgerecht
ausheben und auf AN-Kippe abfahren und einebnen.
Brauchbares Material ist wieder einzubauen.
Aushub im zuvor verfüllten Schotterbereich bis B/T
=0,70/2,00m (Vergütung bis OK vorh. Frostschutzplanum).
Inkl. Verbau und Wasserhaltung soweit erforderlich.
   
       
    15  m3
 
 
02.8
*** Wiederholungsbeschreibung
Leitungsgräben Erdreich
im Erdreich, unter Schotterplanum oder Außerhalb
Schotterplanum.
   
       
    5  m3
 
 
02.9
Splittbett Rohrleitung | Edelsplitt 2-5 mm
Edelsplitt 2-5mm als Bettungsmaterial und Rohrabdeckung
liefern und in Rohrgraben nach DIN1610 einbauen. Die
Rohrleitungen müßen satt im Splittbett liegen und
allseitig mit mindestens 10 cm Splitt ummantelt sein.
Feinanteile unter 2 mm sind nicht zulässig.
Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
Eventuell erforderliche Handarbeit ist mit
einzukalkulieren.

Edelsplitt: 2 - 5 mm

Abgerechnet wird nach Kubikmeter
Lieferscheine sind zur Abrechnung trotzdem vorzulegen
   
       
    10  m3
 
 
02.10
*** Bezugsbeschreibung
PP-Rohr | DN 100
Liefern von Entwässerungsleitung aus PP-Rohr,
mineralverstärkt, KG2000 (grün), mit glatten Enden, für
Formstücke mit Steckmuffen, mit Lippendichtring und
nach Ausführungsplan, höhen- und fluchtgerecht im
vorgeschriebenen Gefälle fachgerecht verlegen, sowie
sämtlicher Rohrverbindungen wie Steckmuffen, Dichtungen
und aller erforderlichen Nebenleistungen.

Rohrdurchmesser: DN 100

Abgerechnet wird die senkrechte Hochführung der
Entwässerungsleitung in der Bodenplatte, Dämmung oder
Sauberkeitsschicht und Schotterschicht.

Form- und Verbindungsstücke werden gesondert vergütet.
Die Öffnungen sind während der Bauzeit dicht zu
verschließen.

Angeb. Fabrikat: '..........'
   
       
    10  m
 
 
02.11
*** Wiederholungsbeschreibung
PP-Rohr | DN 125
Rohrdurchmesser: DN 125
   
       
    5  m
 
 
02.12
*** Wiederholungsbeschreibung
PP-Rohr | DN 150
Rohrdurchmesser: DN 150
   
       
    5  m
 
 
02.13
*** Bezugsbeschreibung
PP-Rohrbogen und Paßstücke | DN 100
PP-Rohrbogen und Passstücke KG2000 (grün) 15 - 87° für
beschriebene Entwässerungsleitung mit Muffe und
Dichtung. Alle Öffnungen sind während der Bauzeit dicht
verschließen.

Rohrdurchmesser: DN 100
   
       
    10  Stk
 
 
02.14
*** Wiederholungsbeschreibung
PP-Rohrbogen und Paßstücke | DN 125
Rohrdurchmesser: DN 125
   
       
    2  Stk
 
 
02.15
*** Wiederholungsbeschreibung
PP-Rohrbogen und Paßstücke | DN 150
Rohrdurchmesser: DN 150
   
       
    2  Stk
 
 
02.16
*** Bezugsbeschreibung
PP-Abzweigrohr | DN 100
Kunststoffgrundleitungsabzweig KG2000 (grün) aus
Polypropylen (PP) mit Muffe und Dichtung. Alle
Öffnungen sind während der Bauzeit dicht verschließen.

Winkel: 45 Grad
Durchmesser: DN 100
Abgang : DN 100
   
       
    2  Stk
 
 
02.17
*** Wiederholungsbeschreibung
PP-Abzweigrohr | DN 125
Durchmesser: DN 125
Abgang : DN 100
   
       
    2  Stk
 
 
02.18
*** Wiederholungsbeschreibung
PP-Abzweigrohr | DN 150
Durchmesser: DN 150
Abgang : DN 125
   
       
    1  Stk
 
 
02.19
Schwerlastrinne
Lieferung und Einbau einer Schwerlastrinne,
Rinnenkörper mit Sohlengefälle, Kantenschutz Stahl
verzinkt.
Inkl. Abdeckrost, Stegrost, verzinkt oder Edelstahl.
Ausführung der Rinne mit senkrechtem
flüssigkeitsdichtem Rohranschluss.
Ausführung inkl. Anschluss an Entwässerungssystem.

- DN100
- Klassifizierung nach DIN EN 1433: C 250

Einbau nach Herstellervorschrift in Betonfundament in
Asphatfläche, Lieferung aller Teile einschl. Zubehör
sowie Beton und aller Nebenarbeiten, Schnitte und
Anpassarbeiten.

Einbau vor 2x neuen Toren (ca. 5m)
   
       
    10  lfdm
 
 
02.20
Entwässerungsrinne
Entwässerungsrinne, mit beideseitig integrierter
Kiesleiste gegen fassadenseitige Staunässe, oder
gleichwertig.

- 4mm Drainschlitze
- geschlossener Rinnenboden
- integriertes Rostverriegelungs- und
Verbindungssystem
- Rost: einliegend, begehbar + rollstuhlgeeignet

In fertiger Arbeit, Liefern und Verlegen in
Betonfundament nach Herstellervorschriften inkl. aller
Zuschneid- Anpass- und Anschlussarbeiten.

Einbau vor Eingangstüren und in Fläche Nebeneingang
   
       
    8  m
 
 
02.21
Hofablauf
Lieferung und fach- / herstellergerechter Einbau eines
Hofablauf mit Pointlock aus Polymerbeton P.
- LxB = 30x30 cm

Mit aufliegendem Gussrahmen, mit Gussrost (GGG)
einliegend, Schlitzweite 12 mm, Einlaufquerschnitt 265
cm² mit Maschenrost verzinkt einliegend, Maschenweite
31x17 mm mit schraubloser Arretierung System Pointlock
Schwerlast belastbar nach EN 124 mit Schlammeimer, mit
eingeformtem NBR-O-Ring für Anschluss DN 100.
Fa. Passavant, ACO oder gleichwertig.

Erdarbeiten und sonstige Nebenarbeiten einbegriffen
in fertiger Arbeit.
   
       
    3  Stk
 
 
02.22
Einlaufkasten für Linienentwässerungsrinne
Liefern und Einbau eines Einlaufkastens /
Schlammfangelements Passend zur vorherigen Pos. 02.10,
Entwässerungsrinne D 400
Material: hoch belastbarer frost- und
tausalzbeständiger Polymerbeton
Ausstattung: Kantenschutz aus Edelstahl
Schlammeimer verzinkt, Ablaufstutzen integriert
Abdeckung mit Guß-Stegrost mit schraubloser
Arretierung, NW 150
   
       
    1  Stk.
 
 
02.23
*** Bezugsbeschreibung
Beleuchtungskabel, liefern und einbauen
Erdkabel NYY-I 4 x 6 mm² liefern und fachgerecht in
einer Sandbettung verlegen. Die Sandbettung ist mit
einer Menge von ca. 0,010 m³/lfdm herzustellen; dies
entspricht bei entsprechender Grabenbreite einer
Sandbettung von ca. 15 cm.

Kabel entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den
Vorgaben des Versorgungsträgers fachgerecht auslegen
und verlegen. Erforderliche Kabelschleifen sind
entsprechend den Angaben der Bauleitung herzustellen
und auszuführen.

Das Kabel in das vorbereitete Sandbett einlegen und mit
einer mindestens 10 cm starken Sandschicht überdecken.
Anschließend Kabelabdeckfolie fachgerecht aufbringen.

Über dem Kabel ist entsprechend den Vorschriften und
Vorgaben des zuständigen Strom-Versorgungsträgers ein
geeignetes Trassenwarnband einzubauen.

Einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten,
Materiallieferung, Sand, Kabelabdeckfolie,
Trassenwarnband, Auslegen und Einbringen der
Kabelschleifen.

Nach Abschluss der Arbeiten ist ein maßgerechter
Kabelbestandsplan mit Lage und Verlauf der verlegten
Kabel einschließlich relevanter Einmesspunkte zu
erstellen und dem Auftraggeber in geeigneter Form zu
übergeben. Der Kabelplan geht in das Eigentum des
Auftraggebers über.
   
       
    50  m
 
 
02.24
Mastfundament für Lampenmast herstellen
Kunststoffrohr DN 300 aus PVC-U, Länge ca. 1,20 m, als
Köcher für die Aufnahme neuer Lampenmaste senkrecht in
Beton C 20/25 einbauen.

Das Kunststoffrohr lot- und höhengerecht entsprechend
den Vorgaben der Bauleitung setzen und vollständig mit
Beton C 20/25 umgeben.

Beleuchtungskabel seitlich durch einen im Rohrmantel
vorbereiteten Ausschnitt, Abmessungen ca. 120 × 60 mm,
in den Rohrinnenraum einführen. Kabel innerhalb des
Köchers mit ausreichender Länge als Schlaufe vorhalten.

Einbautiefe des Köchers ab neuer Geländeoberkante (GOK)
ca. 1,20 m.

Einschließlich sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten,
Material, Zuschnitt bzw. Herstellung des
Kabelausschnitts, Ausrichten, Befestigen, Betonieren
und Herstellen der Kabelschlaufe.

Ausführung nach örtlicher Einbausituation und
Abstimmung mit der Bauleitung.
   
       
    4  Stk.
 
 
02.25
Aushub von Punktfundamenten
Bodenaushub zur Herstellung von Punktfundamenten für
Lampenmaste, Zaunpfosten der Doppelstabzaunanlage,
elektrische Toranlage und sonstige bauliche
Einrichtungen gemäß Freiflächenplan.

Die Lage und Anzahl der einzelnen Punktfundamente sind
vor Ausführung gemeinsam mit der Bauleitung bzw. dem
Auftraggeber anhand des Freiflächenplanes festzulegen
und vor Ort einzumessen.

Fundamentlöcher im Hand- oder Maschinenaushub
profilgerecht herstellen, einschließlich erforderlicher
Nebenarbeiten. Anfallenden Aushub laden, von der
Baustelle abfahren und auf einer behördlich genehmigten
Abfallbeseitigungsanlage bzw. Deponie nach Wahl des
Auftragnehmers ordnungsgemäß entsorgen.

Die Fundamentlöcher sind mit Beton C 20/25 entsprechend
den Vorgaben der Planung herzustellen.
   
       
    10  ,3
 
 
02.26
Leerrohre DN 100
Leerrohre aus geeignetem Kunststoff, Nennweite DN 100,
für später erforderliche Leitungsergänzungen liefern
und fachgerecht verlegen.

Leerrohre entsprechend den örtlichen Gegebenheiten in
der vorgesehenen Trasse verlegen, ausrichten und gegen
Lageveränderung sichern. In jedem Leerrohr ist ein
geeigneter, durchgehender Zugdraht für die spätere
Leitungsverlegung einzubauen.

Rohrenden gegen das Eindringen von Erdreich, Wasser und
Fremdkörpern dauerhaft verschließen und für eine
spätere Nutzung zugänglich vorhalten.
   
       
    20  m
 
 
02.27
Dränageleitung orange | DN 100
Dränleitung, aus gütegesichertem, flexiblen
Stangendränrohr in PVC-U, Einzellänge 2,50m, Farbe
orange, mit einer Wassereintrittsfläche von mind. 80
cm²/m und dem Nachweis der Dränspende nach DIN 4095,
BL = 2,50 m mit einseitig aufgesteckter Muffe
Schlitzbreite 1,2 mm,
Formstücke und Abzweige sind einzukalkulieren.

Ausführung nach DIN 4095 gemäß Planung als Dränleitung
um das Gebäude, im Gefälle (mind. 0,5%) in
Arbeitsräumen von Baugruben höhen- und fluchtgerecht
verlegen. Die Wasseraufnahme und Abflussleistung
des Rohres nach DIN 4095 ist nachzuweisen.
DN 100
Dränleitung
System: opti-drän
FRÄNKISCHE oder gleichwertig

Der gesamte Graben ist mit Kies der Körnung 11/22 als
Sickerpackung um die gebäudeumlaufende Dränleitung nach
DIN 4095 in Verbindung mit dem Filtervlies einzubauen,
H= 50 cm, Breite = 60cm, zu verfüllen einschl.
Lieferung sämtlicher Materialien und Anschluß an die
vorh. Leitungen.

Einschl. Einbau des Filtervlies als Trennschicht
zwischen der Sickerschicht, um die Dränleitung und dem
anstehendem Boden bzw. dem Verfüllmaterial nach DIN
4095 allseitig mit ausreichender Überlappung (mind. 10
cm) liefern und nach Planung verlegen.

Gewicht: 125 g/m²
Dicke: mind. 0,75 mm
Geotextilrobustheitsklasse: 2
Stempeldurchdrückkraft: 1,2 KN
Charakteristische Öffnungsweite: 0,150 mm
Wasserdurchlässigkeit: 100 l/(s x m²)


BIETERTEXTERGÄNZUNG:
angeb. Fabrikat: '..........'
   
       
    50  m
 
 
02.28
Spül-, Kontroll- und Sammelschacht DN 315 aus PVC (U)
Spül-, Kontroll- und Sammelschacht DN 315 aus PVC (U)
nach DIN 4095, für Außenecken, ohne Sandfang, Farbe
orange
Einbauort: am höchsten Punkt sowie an Ecken und
Anschlüssen
Bauhöhe: ca. 3 m, incl. Aufsatzrohre, mit:

2 Stck Anschlüsse Schal- und Dränprofil, für Außenecken
1 Stck Ablauf DN 200 KG
1 Stck Blindstopfen
1 Stck arretierbarer Schachtabdeckung (PP), belastbar
mit 100 Kg
1 Stck Bodenunterteil mit Spannring
liefern und einbauen.
FSD-control A/oS
System: FSD
FRÄNKISCHE oder gleichwertiger Art

In den Einheitspreis ist der Erdaushub und die
Hinterfüllung des Arbeitsraumes mit Verdichtung sowie
die Reduzierungsstücke von DN 200 auf DN 100 Drän
einzukalkulieren.
Einschl. Schachtaufsetzrohr, rechteckig, passend für
DN315 aus PVC (U) mit angeformter Muffe, Farbe Orange,
Gesamtlänge 105 cm,
Nutzlänge 80 cm, liefern und einbauen,
in fertiger Arbeit


[TB01BIETERTEXTERGÄNZUNG:

angeb. Fabrikat: '..........'
   
       
    4  St
 
 
02.29
Spülen von Grundleitungen
Spülen des gesamten neu verlegten und bestehenden
Grundleitungsnetzes (Schmutz- und Regenwasserleitungen)
mittels eines Hochdruckspülgerätes, auch in einzelnen
Leistungsabschnitten, bis zum Anschluss an den
vorhandenen Kanal, spülen einschl. Erstellen eines
Spülprotokolls.
   
       
    1  psch
 
 
02.30
*** Wiederholungsbeschreibung
NYY-J- 5x1,5mm² für Garagentor
NYY-J- 5x1,5mm² für Garagentor
   
       
    25  m
 
 
Summe 02
 
Erdarbeiten und Entwässerung
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
03
Außenanlagen
 
 
03.1
*** Bezugsbeschreibung
Tiefbord, 20cm
Einfassungssteine/Randsteine gefasst als Tiefbord
8/20/100 , neben Zufahrts- und Hoffläche und Parkplatz
sowie als Abschluss für den Reinstreifen, unter
ausschließlicher Verwendung von Basalt Edelsplitt,
Basalt Brechsand sowie Portlandzement mit
ausgewaschenen Sichtflächen, frost und
tausalzwiderstandsfähig, liefern und einbauen, Fabrikat
nach Wahl des AN.

Auf ein 20 cm dickes Betonfundament, mit mind 10 cm
dicken Beton-Rückenstütze eingebettet versetzen
einschl. Paßstück, Gehrungsschnitte, Schnitt und
Anpassarbeiten, sowie allen erforderlichen Erdarbeiten.

Die Steine sind mit 3mm Abstand zueinander einzubauen,
alle 8m ist ein Dilatationsstoß mit einer Dehnscheibe
o.vgl. auszubilden.
   
       
    75  lfdm
 
 
03.2
*** Wiederholungsbeschreibung
Tiefbord, 25cm
mit der Höhe = 25cm
   
       
    10  lfdm
 
 
03.3
*** Wiederholungsbeschreibung
Tiefbord, 30cm
mit der Höhe = 30cm
   
       
    10  lfdm
 
 
03.4
*** Wiederholungsbeschreibung
Tiefbord, 40cm
mit der Höhe = 40cm
   
       
    10  lfdm
 
 
03.5
Pass- und Gehrungsschnitte an Tiefbordsteinen
Pass- und Gehrungsschnitte an Tiefbordsteinen jeder
Abmessung fachgerecht mittels Diamant-Nassschneidegerät
im Nassschnittverfahren herstellen.

Schnitte entsprechend dem erforderlichen Einbauwinkel
und -maß sauber und passgenau ausführen. Schnittflächen
sind fachgerecht herzustellen.

Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten,
Geräte und Verbrauchsmittel sowie Aufnahme, Laden und
fachgerechter Entsorgung der anfallenden Schnitt- und
Reststücke.
   
       
    15  m
 
 
03.6
Anlegen eines Reinstreifens
Reinstreifen aus Kalk- oder Basaltsteinen, Körnung
3256 mm, liefern und umlaufend am Gebäude einbauen.
Unterhalb der Steinschüttung ein dränfähiges
Unkrautvlies vollflächig auslegen. Vlies an den Rand-
und Anschlussbereichen entsprechend zuschneiden und
fachgerecht verlegen.
Die Steinschüttung gleichmäßig und höhengerecht
herstellen. Anschlüsse an Gebäude, angrenzende
Belagsflächen und sonstige Bauteile sauber ausführen.
Einschließlich Lieferung und Einbau des Steinmaterials,
dränfähigem Unkrautvlies, sämtlicher Zuschnitt- und
Anpassungsarbeiten sowie aller erforderlichen
Nebenarbeiten.
   
       
    50  m2
 
 
03.7
*** Bezugsbeschreibung
Asphalttragschicht
Asphalttragschicht aus Asphaltmischgut auf dem
vorbereiteten und abgenommenen Unterbau bzw. der
Schottertragschicht fachgerecht liefern, einbauen,
profilgerecht herstellen und verdichten.
Ausführung entsprechend den Anforderungen für die
Belastungsklasse Bk0,3 und den einschlägigen
technischen Regelwerken.
Die Asphalttragschicht ist höhen- und profilgerecht
entsprechend den Planungsvorgaben herzustellen.
Anschlüsse an angrenzende Flächen und Bauteile sind
fachgerecht auszubilden.
Asphaltdecke 0/8 = 4cm
Asphalttragschicht 0/22 d=10cm
Die darunterliegende Schotterschicht, Dicke ca. 45 cm,
wird als gesonderte Position ausgeschrieben und ist
nicht Bestandteil dieser Position.
Einschließlich Lieferung des Asphaltmischgutes,
Transport, Einbau, Verteilen, Profilieren, Verdichten
sowie sämtlicher erforderlicher Nebenarbeiten.
   
       
    10  m2
 
 
03.8
*** Wiederholungsbeschreibung
Asphalttragschicht Handeinbau
Handeinbau
   
       
    5  m2
 
 
03.9
Abstumpfungsmaßnahme
Abstumpfungsmaßnahme zur Erhöhung der
Anfangsgriffigkeit durch gleichmäßiges Aufbringen und
Einwalzen von Abstreukörnung durchführen. Nicht
gebundene Abstreukörnung aufnehmen und der Verwertung
nach Wahl des AN zuführen.

Abstreukörnung = Lieferkörnung 1/3.
Abstreumenge = 1 kg/m2.
Maschinell abstreuen.
   
       
    15  m2
 
 
03.10
Anschluss mit Fugenband
Fugen beim Einbau an bestehende Asphaltschicht,
Einbauten oder sonstige Begrenzungen in der Deckschicht
anlegen, durch Einbringen von Fugenbändern in
Deckschicht aus Asphaltbeton.
Als Arbeitsfugen und Anschlussfugen

Vorhandene Wandungen säubern, trocknen, Vollflächig mit
Voranstrich versehen und Voranstrich austrocknen
lassen.
Nach dem Trocknen Fugenbänder an der zu verklebenden
Seite leicht anschmelzen und gleichmäßig an die Wandung
andrücken.

Dicke der Deckschicht 4 cm
Fugenband 10*35mm.
Die Fugenbänder sind in den Ecken zu stoßen.
   
       
    20  m
 
 
03.11
Verschmutzte bituminöse Flächen reinigen
Verschmutzte bituminöse Flächen mit Kehrmaschine (bei
kleineren Flächen mit Hand), Notfalls unter
Zuhilfenahme von Wasser, gründlich reinigen, das
Kehrgut aufladen und zu einer genehmigten
Abfallentsorgungsanlage abfahren.

   
       
    5  m2
 
 
03.12
Haftkleber anspritzen
Gereinigte Flächen mit 0,3 kg/m2 Haftkleber anspritzen.
Bitumenemulsion, Bindemittel C60BP1-S. Vor Einbau der
Asphaltdeckschicht.
   
       
    5  m2
 
 
03.13
Splittreichen Asphaltbeton liefern, Einbauen und Verdichten
Splittreichen Asphaltbeton - AC 11 D N, Körnung 0/11,
100 kg/m², Einbaudicke ca. 4 cm mittels
Straßenbaufertiger liefern, einbauen und verdichten,
teilweise auf bestehendem Asphalt Grobe Gesteinskörnung
= Kategorie PSV 48. Nach ZTV Asphalt-StB 07.

   
       
    5  to
 
 
03.14
*** Bezugsbeschreibung
Pflaster
Pflasterflächen herstellen aus Betonrechteckpflaster
10/20/8 cm (für Schwerlastverkehr / Feuerwehrfahrzeuge
geneignet)

Farbe: nach Wahl des AN


BIETERTEXTERGÄNZUNG:

Ergänzung 01 des Bieters
angeb. Fabrikat: ..........



Planum herstellen
Zulässige Abweichungen von der Sollhöhe +/- 1 cm,
einschl. 5cm Feinsplitt, im verdichteten Zustand.
Der obere Wert darf nicht überschritten werden.

Verlegung nach Angabe der Bauleitung. Die verlegten
Steine sind mittels geeignetem Rüttelgerät abzurütteln
und mit Brechsand von 0/2mm Korngröße abzufegen,
einschl. Zuschneidearbeiten mit Diamantensäge (max.
Fuge beim Zuschnitt 3mm).

Überschüssigen Sand beseitigen. Nach dem Verlegen ist
in Abständen von 2m die Fläche auszurichten und die
Rechtwinkligkeit zu überprüfen. In dem Einheitspreis
ist die Lieferung sämtlicher Material und Nebenarbeiten
einzukalkulieren, sowie versanden und nachversanden.
   
       
    320  m2
 
 
03.15
Zuschnitt Plaster
Zulage für Zuschneidearbeiten mit Diamantensäge (max.
Fuge beim Zuschnitt 3mm) für Pflaster der Vorposition.
   
       
    150  m
 
 
03.16
Blockstufen
Blockstufen unbewehrt
nach DIN EN 13198

Länge x Breite x Höhe
75 x 35 x 15 (zweireihig nebeneinander)

auf 20cm Dränbeton (abgestuft), mit Klebemörtel und 5cm
Überlappung verlegen.


Breite der Treppe: 1,50m
18 Steigungen
Farbe: antharzit

Abrechnung pro Stück.
   
       
    6  Stck
 
 
03.17
*** Wiederholungsbeschreibung
Einbau von Pflaster (Zwischenlagerung)
Einbau von Pflaster (Zwischenlagerung)
   
       
    85  m2
 
 
03.18
Noppenbahn
Kunststoff - Noppenbahn als vlieskaschierte Drainmatte
zum Schutz der Sperrschicht auf die äusseren
erdberührenden Wandflächen / Dämmung verlegen.
Eine Überlappung von mind. 5cm ist sicherzustellen.

Leitfabrikat / Produkt der Planung: Fa. weber.sys 983
oder gleichwertig


BIETERTEXTERGÄNZUNG:

Ergänzung 01 des Bieters
angeb. Fabrikat: .........

   
       
    50  m2
 
 
Summe 03
 
Außenanlagen
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
04
Toranlage
 
 
04.1
Doppelstabzaunanlage
Doppelstabgitterzaunanlage einschließlich Pfosten,
Befestigungsmitteln und erforderlicher Zubehörteile
liefern und fachgerecht montieren (inkl. Garagentor in
gesonderter Position beschrieben)


Zaun:

Höhe: ca. 1.600 mm

Gittermatten: Doppelstabgittermatte Typ 8/6/8, schwere
Ausführung

Mattenbreite: ca. 2.510 mm

Maschenweite: 50 × 200 mm

waagerechte Doppelstäbe: Ø 8 mm

senkrechte Einzelstäbe: Ø 6 mm

Überstände der senkrechten Drähte ca. 30 mm als
Übersteigschutz, nach unten montiert

Zaunpfosten: Rechteckrohr, mindestens 60 × 40 mm

Kunststoff-Auflageböcke und massive
Flacheisen-Abdeckleiste ca. 40 × 4 mm

Befestigung mit Edelstahlschrauben

Pfostenkappen aus Kunststoff oder Aluminium

Oberfläche: feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461 und
anschließend pulverbeschichtet, Farbe Anthrazit


Fundamentierung:

Zaunpfosten zum Einbetonieren in frostfrei zu gründende
Einzelfundamente. Fundamentaushub für die Zaunpfosten
einschließlich Laden und Abfahren bzw. ordnungsgemäßer
Entsorgung des überschüssigen Aushubmaterials.

Fundamente gemäß Herstellerangaben und Fundamentplan
herstellen, mindestens 0,80 m frostfrei tief.

Beton C 20/25 liefern und in die Einzelfundamente
einbringen, fachgerecht verdichten und Oberfläche
sauber herstellen.


Montage:

Gesamte Zaunanlage fachgerecht, lot- und fluchtrecht
montieren. Gittermatten einschließlich sämtlicher
Befestigungs- und Verbindungsmittel an den Pfosten
befestigen.

Anschlüsse an Gebäudekanten, sonstige Bauteile sowie an
die gesonderte Toranlage fachgerecht herstellen.

Die Ausführung hat entsprechend den anerkannten Regeln
der Technik, den Herstellerangaben und den örtlichen
Gegebenheiten zu erfolgen.

Die Leistungen der gesondert ausgeschriebenen
Toranlage, einschließlich deren Fundamente und Antrieb,
sind nicht Bestandteil dieser Position.

   
       
    50  m
 
 
04.2
Freitragendes Schiebetor
Freitragendes Schiebetor als Hofeinfahrtstor, passend
zur ausgeschriebenen Doppelstabzaunanlage,
einschließlich Torfüllung, Rahmenkonstruktion,
Führungselementen, Pfosten, elektrischem Antrieb,
Steuerung, Sicherheitseinrichtungen und
Bedienelementen, komplett betriebsfertig liefern und
montieren.

Toranlage
Bauart: freitragendes Schiebetor

lichte Öffnungsbreite: ca. 6.500 mm

Torhöhe: ca. 1.600 mm, passend zur Zaunanlage,
einschließlich erforderlichem Bodenabstand

Torfüllung: eingeschweißte Doppelstabgittermatte Typ
8/6/8, passend zur Zaunanlage

Rahmenkonstruktion aus Stahlprofilen, Abmessungen
entsprechend den statischen und konstruktiven
Erfordernissen des Herstellers, mindestens ca. 80 × 80
mm bzw. 100 × 100 mm

formstabile, freitragende Laufschiene einschließlich
erforderlicher Lauf- und Führungselemente

Führungspfosten und Einlaufpfosten zum Einbetonieren

erforderliche Anschläge, Befestigungs- und
Verbindungsmittel

Oberfläche sämtlicher Stahlteile feuerverzinkt nach DIN
EN ISO 1461 und anschließend pulverbeschichtet im
Farbton Anthrazit, passend zur Zaunanlage.

Fundamentierung und Montage
Fundamente für Führungspfosten, Einlaufpfosten und
sämtliche für die Toranlage erforderlichen Bauteile
gemäß Herstellerangaben und Fundamentplan herstellen.

Einschließlich erforderlicher Erdarbeiten, Schalung
soweit erforderlich, Lieferung und Einbau von Beton C
20/25, Verdichten und fachgerechter Herstellung der
Fundamentoberflächen.

Die Toranlage ist vollständig lot-, flucht- und
höhengerecht zu montieren und einzustellen.

Elektrischer Torantrieb
Leistungsfähigen, für die Torgröße und vorgesehene
Nutzungsfrequenz geeigneten elektrischen
Schiebetorantrieb liefern und montieren.

Antrieb einschließlich Steuerung, Motor, erforderlicher
Endlagen- und Sicherheitseinrichtungen,
witterungsgeschützter Montage sowie sämtlicher zum
betriebsfertigen Betrieb erforderlicher Komponenten.

Automatischer Betrieb über Impulssteuerung.

Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen entsprechend den zum Zeitpunkt
der Ausführung geltenden Anforderungen und Normen,
insbesondere DIN EN 13241, liefern und montieren.

Hierzu gehören:

mitlaufende und stationäre Sicherheitskontaktleisten
bzw. aktive Schaltleisten an den relevanten Haupt- und
Nebenschließkanten zur Quetsch- und Schersicherung

1 Paar Sicherheits-Einweglichtschranken im
Durchfahrtsbereich

optische Warnleuchte/Blinkleuchte zur Anzeige der
Torbewegung

erforderliche Steuerungs- und Sicherheitseinrichtungen
einschließlich Auswertung und Abschaltung des Antriebs

Bedienelemente
Funkempfänger

30 Stück 4-Befehl-Handsender

1 Stück Schlüsselschalter zur Außenbedienung, UP- oder
AP-Ausführung am Führungspfosten

Notentriegelung über Profilzylinder für die manuelle
Betätigung des Tores bei Stromausfall

Elektroanschluss
Elektrischen Anschluss der Toranlage einschließlich
Antrieb, Steuerung, Sicherheitseinrichtungen,
Lichtschranken, Warnleuchte und Bedienelementen
herstellen.

Ab Torfundament sämtliche erforderlichen elektrischen
Installations- und Anschlussarbeiten für die Toranlage
einschließlich Leitungen, Schutz- und
Verbindungsmaterial ausführen.

Inbetriebnahme und Dokumentation
Gesamte Toranlage nach Fertigstellung einstellen,
programmieren und betriebsfertig in Betrieb nehmen.

Sachkundige Prüfung der Toranlage einschließlich
Sicherheitseinrichtungen durchführen und dokumentieren.
Prüfbuch erstellen und dem Auftraggeber übergeben.

Einschließlich erforderlicher Dokumentation, Betriebs-
und Wartungsanleitung, Prüfunterlagen sowie
CE-Konformitätserklärung des Herstellers.

Die Anlage ist dem Auftraggeber nach vollständiger
Funktionsprüfung und Einweisung in die Bedienung
betriebsbereit zu übergeben.

   
       
    6,5  m
 
 
04.3
Stromkabel
NYY-J- 5x1,5mm² für Garagentor

   
       
    25  m
 
 
Summe 04
 
Toranlage

 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
05
Stundenlohnarbeiten
 
 
1.Stundenlohnarbeiten sind nur auf ausdrückliche
Anweisung durch die BL auszuführen. Nachweise
hierüber sind sofort der BL zur Anerkenntnis
vorzulegen. Nachträglich vorgelegte Nachweise
werden nicht anerkannt. Nachstehende Stundenlöhne
beinhalten die prozentualen Zuschläge für
lohngebundene Kosten, Unkosten, Wagnis
und Gewinn, einschl. Auslösungs-, Laufzeit- und
Reisegelder (einschl.Personal- und Betriebsstoffe).
2.Stundenlohnzettel hat der AN werktäglich in
zweifacher Ausfertigung dem bauleitenden
Architekten vorzulegen und abzeichnen zu lassen.
Ein Exemplar erhält der AN zurück. Außer den
Angaben nach § 15, Nr. 3 VOB/B müssen die
Stundenzettel Namen und Beruf, geleistete Stunden
je Person, sowie Art und Ort der Arbeiten enthalten.
3.Vom bauleitenden Architekten abgezeichnete
Stundenzettel gelten lediglich als Bescheinigung
dafür, dass die dort vermerkte Leistung erbracht
wurde, sie gelten jedoch nicht als Abnahme im Sinne
von § 12 VOB/B.
4.Stellt sich bei späterer Prüfung heraus, dass im
Stundenlohn abgerechnete Leistungen bereits zu
anderen Vertragsleistungen oder deren
Nebenleistungen gehören, werden sie nicht als
Stundenlohnarbeiten vergütet, auch wenn die darauf
angeführten Arbeiten schriftlich anerkannt sind.
5.Es gilt als grundsätzlich festgelegt, dass
ausschließlich Facharbeiter- und Helferstunden
abgerechnet werden können, Ausnahmen hiervon sind
vorher mit dem objektüberwachenden Architekten zu
vereinbaren.
 
 
05.1
Facharbeiter
Facharbeiterstunde
   
       
    20  Std.
 
 
05.2
Helfer
Helferstunde
   
       
    20  Std.
 
 
Summe 05
 
Stundenlohnarbeiten
 
 

Zusammenstellung

Projekt: GAEB 90 Feuerwehr Offheim
LV: Außenanl Außenanlagen
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01
Baufeldräumung
 
 
Summe 01
 
Baufeldräumung
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02
Erdarbeiten und Entwässerung
 
 
Summe 02
 
Erdarbeiten und Entwässerung
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03
Außenanlagen
 
 
Summe 03
 
Außenanlagen
 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
04
Toranlage
 
 
Summe 04
 
Toranlage

 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
05
Stundenlohnarbeiten
 
 
Summe 05
 
Stundenlohnarbeiten
 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
Außenanl
 
01
Baufeldräumung  
02
Erdarbeiten und Entwässerung  
03
Außenanlagen  
04
Toranlage
 
05
Stundenlohnarbeiten  
  LV  Außenanlagen
 
 
  Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus
  in Höhe von 19.00 % NaN
  Brutto-Summe