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Zufahrtsschutz Bischofsplatz und Domplatz Limburg
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Über der Lahn 1
65549
Limburg a. d. Lahn
Deutschland
Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle
+49 6431203-369 / +49 6431203-382
+49 6431203-430
vergabestelle@stadt.limburg.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXYMLMQ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YXYMLMQ/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Örtliche Ordnungsbehörde der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn beabsichtigt einen Auftrag für die Herstellung eines Zufahrtsschutzes aus feststehenden und mobilen Hochsicherheits-Pollern, einschl. Erd-, Pflaster-, Beton-, Asphalt- und Kanalarbeiten zu vergeben.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Bischofsplatz und Domplatz
65549
Limburg a. d. Lahn

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

26.05.2026
31.10.2026

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorlegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen oder einer Bietergemeinschaft sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6a VOB/A, Abschnitt 1 und § 15 HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR, PQ-VOB) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistungen sind gemäß der besonderen Vertragsbedingungen zu leisten.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Es wird keine besondere Rechtsform vorgeschrieben. Im gegebenen Fall muss aber für die Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft erklärt werden;
dass im Falle der Auftragserteilung alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter aller Mitglieder bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Erklärung ist mittels dem vorgegebenen Formblatt 234 "Erklärung-Bietergemeinschaft" dem Angebot beizufügen.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

20.04.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

31.05.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

20.04.2026 10:00 Uhr

Stadthaus
Über der Lahn 1
65549 Limburg a. d. Lahn

Die Teilnahme von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten beim Eröffnungstermin-/Submissionstermin wird ausgeschlossen, entsprechend des Vergabeerlasses vom 10.08.2021 durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Die Regelungen des § 14a VOB/A kommen nicht zur Anwendung. Auch bei nicht-elektronischen Angeboten sind die Regelungen des § 14 VOB/A entsprechend anzuwenden.

Alle Bieter erhalten umgehend nach Abschluss der Angebotsöffnung eine E-Mail-Benachrichtigung mit dem Submissionsergebnis.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Regierungspräsidium Gießen, VOB-Stelle
Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390
Gießen
Deutschland
+49 641303-0
+49 641303-2197
vobstelle@rpgi.hessen.de
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