Projektkoordination für den Neubau eines geförderten Kinder- und Familienzentrums in Limburg an der Lahn einschl. der zugehörigen Freiflächen und Schnittstellen zum umliegenden Gelände.
Die Stadt Limburg beabsichtigt, ein interdisziplinär qualifiziertes Büro mit der strategischen Begleitung für ein städtisches Hochbauprojekt zu beauftragen.
Im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" ist der Neubau eines Kinder- und Familienzentrums inkl. Freianlagen geplant.Das Projekt ist in ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) eingebettet und umfasst neben dem Hochbau und den Freiflächen auch Anforderungen aus der kommunalen Stadtentwicklung, der Bauleitplanung und dem Fördermittelmanagement. Der Neubau soll von externen Planern als öffentliche Einrichtung mit sozialen, pädagogischen und quartiersbezogenen Nutzungen geplant werden.
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die erste Konzeptionierung und die Ausschreibungen der externen Planungsleistungen; daran schließt das operative Kosten- und Fördermittelcontrolling an und die Koordination externer Fachbeteiligter sowie die Abstimmung mit Trägern, Gremien, Verwaltung und dem externen Quartiersmanagement (Sozialer Zusammenhalt). Darüber hinaus beinhaltet die Leistung auch die sog. "delegierbaren Bauherrenaufgaben". Gesucht wird ein leistungsfähiges Büro mit nachgewiesener Erfahrung in der Steuerung komplexer kommunaler Bauprojekte mit Förderbezug.
Limburg, Friedrich-Ebert-Straße/ Schwarzwaldstraße
Preis gemäß Formblatt 633 inkl. Mehrwertsteuer
1. Projektverständnis und Herangehensweise2. Qualifikation und Erfahrung des Projektteams3. Referenzprojekte des Büros
-siehe Leistungsbeschreibung-
Der geplante zeitliche Ablauf stellt sich wie folgt dar: - Der Projektsteuerungsauftrag beginnt voraussichtlich im August 2026.- Die Ausschreibungen für die Objekt- und Fachplanungen sollen bis Ende 2026 erfolgen.- Die Planungsphase bis einschließlich Genehmigungsplanung soll bis Q4 2027 durchgeführt werden.- Die Bauphase ist für 2028/ 2029 vorgesehen.
Gemäß § 160 GWB. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen 10 Kalendertagen elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der genannten Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.---2.) Anfragen werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Angebote gestellt werden.---3.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach des Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen, Einladungen zum Aufklärungsgespräch und sonstigem Schriftverkehr.---4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle.---5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.---6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise / Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Angebotsöffnung findet ausschließlich elektronisch statt.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen:---1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.---2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.---3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.---4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.---Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124-LD, Eigenerklärung Artikel 5k). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:---- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf---- eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG---- eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen---- eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf.---Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben.
Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.---Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.---Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:---- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle).---Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.---Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.---Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124-LD). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.---Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.---Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.---Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten sieben Jahren---2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte---Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124-LD). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.---Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen:---Drei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges,---Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.---Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme (mind. 1 Mio. EUR für Personenschäden, 500.000 EUR für sonstige Schäden)
Die Stadt Limburg beabsichtigt, die Beauftragung auf Grundlage eines freiberuflichen Dienstleistungsvertrags zwischen dem Auftraggeber (Stadt Limburg an der Lahn) und dem beauftragten Büro abzuschließen. Die Vertragsgestaltung berücksichtigt die spezifischen Anforderungen an die Steuerung öffentlicher Hochbauprojekte sowie die fördermittelrechtlichen Rahmenbedingungen.Der Vertrag wird auf Grundlage dieser Ausschreibung vor Leistungsbeginn erstellt.
Es wird ein Stufenvertrag mit modularem Leistungsabruf (Module A-D, vgl. Punkt 5) abgeschlossen.Der Leistungsabruf erfolgt projektphasenbezogen, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen und fördertechnischen Voraussetzungen.Es besteht kein Anspruch auf Gesamtbeauftragung; die Stufenvergabe erfolgt nach Projektfortschritt.